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Bei der Angebotswertung nach bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Die Bewertung ist jedoch dann fehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen von Nachweisen moniert, die in den Vergabeunterlagen nicht gefordert waren (VK Bund, Beschluss v. 12.04.2013, VK 1-15/13).
Die Nachfrage nach Umweltfreundlichkeit wird auch bei der öffentlichen ITK-Beschaffung immer wichtiger. Hier setzt ein neues Webinar an, bei dem Beschaffer geschult werden – kostenlos.
Der EuGH hat in der Rechtssache C‑526/11 am 12.09.2013 entschieden, dass Ärztekammern keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 und 3 der Richtlinie 2004/18 bzw. § 98 Nr. 2 GWB sind und damit nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen.
Deutsche Automobilhersteller haben zwischen 2010 und 2012 von der Bundesregierung rund 177 Millionen Euro erhalten.
Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob eine Ärztekammer eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und somit öffentliche Auftraggeberin ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011, VII-Verg 38/11).
Der Freistaat Bayern erhält 2013 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 165,95 Millionen Euro für vom Hochwasser betroffene Bürger. Die Bundesregierung hatte sich nach dem Donauhochwasser im Mai und Juni 2013 bereit erklärt, die Hälfte der Ausgaben für ein Soforthilfeprogramm zu tragen.
Formale Anforderungen und eine Vielzahl von vorzulegenden Nachweisen schrecken immer wieder Unternehmen ab, überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Dass dies auch für Start ups und Newcomer zukünftig leichter sein wird, lässt eine aktuelle Entscheidung zur IT-Beschaffung der Vergabekammer des Bundes hoffen („Bundeslizenzen Virenschutz“, VK Bund, 03.06.2013 – VK 2-31/13).
In Deutschland gab es Anfang des Jahres 1150 Stromversorgungsunternehmen. Auch wenn man in Frage stellen kann, ob es angesichts der Dominanz der bekannten vier großen Versorger, die zusammen rund 80 % des deutschen Strommarktes beherrschen, überhaupt echten Wettbewerb auf dem Strommarkt gibt – auch der unterfällt dem Vergaberecht.
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Im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze ist keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14438) mit.
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Am 01.07.2013 ist nun auch in Hessen das neuen Vergabegesetz (HVgG) in Kraft getreten. Wie schon in anderen Bundesländern wird es erheblichen Einfluss auf die tägliche Vergabepraxis haben. Anders als in Zeiten von Runderlassen und Verwaltungsvorschriften haben nun die wesentlichen Grundsätze des Verfahrens wie Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb sowie wesentliche Regelungen wie der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung, die Bekanntmachung sowie die fortlaufende Dokumentation des Verfahrens auch bei nationalen Vergaben Gesetzesqualität und Außenwirkung. Aber damit nicht genug: In Zukunft kann sich jeder Bieter unterhalb der Schwellenwerte auch auf diese Vorschriften sowie sonstige bieterschützende Vorschriften im Rahmen von speziell eingerichteten Nachprüfungsverfahren berufen und – so jedenfalls die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit – auch den Zuschlag verhindern.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wurde zum neuen Vorsitzenden der Leitungsgruppe des International Competition Network (ICN) gewählt. Er übernimmt das Amt von Eduardo Pérez Motta, dem Leiter der mexikanischen Wettbewerbsbehörde.
Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Effizienz von Straßenprojekten in Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen, die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds mitfinanziert werden, kritisiert, dass die Kosten der darin 24 europaweit untersuchten Projekte im Schnitt um 23 % (Deutschland: 26 %) über den Kostenansätzen und die Fertigstellungszeiten im Durchschnitt um neun Monate bzw. 41 % (Deutschland: 7 Monate bzw. 59,5 %) über den ursprünglichen Fristen in den Bauverträgen gelegen hätten. Dazu äußerste sich nun der AK ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
Durch Beschluss vom 08.08.2013 (Az: VK.2-07/13) hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold (VK Detmold) den Nachprüfungsantrag eines Busverkehrsunternehmens zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist die erste Entscheidung einer Vergabenachprüfungsinstanz, die sich mit der Zulässigkeit der besonderen Tariftreuepflicht für den öffentlichen Personennahverkehr nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auseinandersetzt. Dieses Nachprüfungsverfahren ist Teil einer scharf geführten Auseinandersetzung zwischen dem privaten Omnibusgewerbe und der aktuellen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Parallel zum Vergabenachprüfungsverfahren klagen Vertreter des privaten Omnibusgewerbes vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Landesregierung NRW mit dem Ziel, dass auch der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (TV-NWO) als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 TVgG-NRW anerkannt wird. Aufgrund des im Nachprüfungsverfahren geltenden Beschleunigungsgebots, erhofft sich das private Omnibusgewerbe im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eine zeitnahe Klärung.
Die staatlichen Subventionen sind seit 2011 fast stabil geblieben und liegen in diesem Jahr bei 21,3 Mrd EUR. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Subventionsbericht (17/14621) hervorgeht, sollen die Subventionen im nächsten Jahr wegen höherer Unterstützungen im Energiebereich wieder auf bis zu 21,8 Mrd EUR ansteigen. Der Spitzenausgleich für Unternehmen, die durch die Stromsteuer erheblich belastet sind, schlägt mit zwei Mrd EUR, die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung mit 1,8 Mrd EUR zu Buche.
Die Ausgaben für die Energieforschung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen 2012 rund 707 Millionen Euro. Aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/14510) vorgelegten „Bundesbericht Energieforschung“ geht hervor, dass diese Ausgaben 2006 erst bei knapp 400 Millionen Euro lagen.
In den vergangenen zwei Jahren sind 3.244 Hinweise von Verkehrsteilnehmern zu Bundesstraßen- oder Autobahnbaustellen eingegangen, auf denen nicht gearbeitet wurde.
Der Bericht enthält die Auswertung der Vergaben der staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen, deren Verfahren in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 durch Zuschlagserteilung beziehungsweise Vertragsschluss abgeschlossen wurden. Danach überwog der Anteil der Freihändigen Vergaben gegenüber den Ausschreibungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Aufträge als auch des Auftragsvolumens.
Das Bundesministerium des Innern hat einen neuen Leitfaden zu Antikorruptionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung herausgegeben. Die neue Hilfestellung informiert insbesondere darüber wie Regeln, die der Korruptionsprävention dienen, in der Praxis umgesetzt werden können. Kostenloser PDF-Download hier.
Unten obigen Titel hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn aktuell einen Studienauftrag ausgeschrieben. Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welcher Anpassungsbedarf aufgrund der neugefassten EU-Vergaberichtlinien innerhalb der VOB zu erwarten ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist mit Rundschreiben vom 16.08.2013 auf den engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hin, die aus dringlichen zwingenden Gründen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ermöglichen.