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Wie war das noch? Vor fast genau einem Jahr, dem 19.12.2008, gab die EU-Kommission bekannt, dass „eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann.“ – Ihrer Volkswirtschaften. Die Bundesregierung sowie die Länder setzten dies sogleich durch deutlich verringerte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben um, und für den „Oberschwellenbereich“ wurde die Anwendung des sog. beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes anerkannt. Die 3. Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009, VK 3-208/09) mußte nun dem ungläubigen, nicht berücksichtigen deutschen Bieter erklären: Zwar entstammten im konkreten Fall die verwendeten Mittel aus dem – deutschen – Konjunkturprogramm. Trotzdem spiele die Nationalität des Bieters vergaberechtlich keine Rolle, weshalb die Zuschlagserteilung an ein ausländisches Unternehmen nicht zu beanstanden sei. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal (Anm. d. Red.).
Nicht mehr brandaktuell, dennoch eine Meldung wert: Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Leitfaden für Kommunen herausgegeben, der sie dabei unterstützen soll, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern.
Wenn auch kein direktes Vergabethema: Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Verbesserung der Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes Herrn Hans-Joachim Metternich als Kreditmediator einzusetzen. Der Kreditmediator soll die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen bündeln und konstruktive Lösungen mit der Kreditwirtschaft finden. Damit wird die entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Hans-Joachim Metternich ist derzeit Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, die er mit aufgebaut hat.
Auf der Website des forum vergabe sind die Neufassung der VOL und der VOF abrufbar. Die Dokumente sind in der Form abgelegt, die auch für die amtliche Bekanntmachung an den Verlag gesendet wurden. Sie sind unten rechts im Kasten Downloads abgelegt.
Was haben alle Verkehrs – und Infrastrukturprojekte gemeinsam? – Sie stehen immer in der öffentlichen Kritik. Vielleicht, weil sie einem Naturgesetz gleich immer teurer werden als geplant. Vielleicht auch deshalb, weil bei Ihnen – im Gegensatz zu manch anderen Großinvestitionen – die sprichwörtliche Bürgernähe gegeben ist.
So hatte aktuell das Internetportal Wikileaks Teile des – eigentlich geheimen – Toll Collect Betreibervertrags veröffentlicht, wonach die Bundesrepublik dem Konsortium eine Umsatzrendite von 19 Prozent garantiert habe. Dem widersprach nun ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im gleichnamigen Bundestagsausschuss. Angesichts der davon unberührten Diskussionen um die Ausweitung der Maut auf PKW mag die Bahn attraktiver werden. Ausgerechnet die Grünen forderten aber vergangene Woche den Planungsstopp beim Bahn-Großprojekt Stuttgart 21. Grund: Der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro werde bereits in der Planungsphase überschritten. Kein Teuerungsriskio eingehen will offenbar die Stadt Frankfurt a.M.: Dort schreibt, pardon, vergibt man gerade einen Dienstleistungsauftrag zum Betrieb aller integrierten U-Bahn- (Stadtbahn) und Straßenbahnleistungen an einen internen Betreiber direkt.
Der Web 2.0 Dienst „Twitter“ erfreut sich in den USA schon seit geraumer Zeit größter Beliebtheit. Und auch in Deutschland twittern (zu deutsch „zwitschern“) Tag für Tag mehr Menschen, Unternehmen, Verbände, Verlage, etc.
Sogar das Bundesverfassungsgericht hat – ebenso wie die der amerikanische Präsident Barack Obama oder der FC Bayern München – ein eigenes „Twitteraccount“. Zu Recht! Twitter hat sich zu einem veritablen Informations- und Kommunikationsmedium mit echtem Mehrwert entwickelt. Da ist es nur konsequent, dass auch das Vergabeblog aktuelle Meldungen und Meinungen rund ums Thema öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in Zukunft nicht nur verbloggen, sondern auch twittern wird.
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Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der gestrigen Verhandlung den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2009 aufgehoben und damit den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Mit dem Baubeginn rechnet man nun im Herbst 2010, mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2014 (im Bild das rekonstruierte Schloss auf gedruckten Bahnen, 1993).
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Heute geht es also in die 2. Runde: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt darüber, ob die Vergabe der Architektenleistungen zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ an den Architekten Franco Stella, Vicenza (Italien), gegen das Vergaberecht verstößt (Az.: VII-Verg 39/09). Was war geschehen?
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Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).
Ob und inwieweit die Vergabe von Rettungsdienstleistungen unter das Vergaberecht fällt, wird nach wie vor intensiv diskutiert. Im Juli hatte das OLG München diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Antwort abwarten will der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Straubing offenbar nicht: Mit Bekanntmachung vom 18.11.2009 (ABl. S. 222) schreibt er eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) am Standort Deggendorf zwar EU-weit aus. In dem Bekanntmachungstext heißt es allerdings unverblümt: „Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten. Diese sind das Bayerische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen“. Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal nimmt den Fall für Vergabeblog unter die rechtliche Lupe (Anm. d. Red.).
Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommmern hatte vereinbart, die Möglichkeiten für ein Landesvergabegesetz durch ein Gutachten überprüfen zu lassen. Nach Aussagen des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, bestehe für ein eigenes Landesvergabegesetz „nach der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2008 rechtlich kaum noch ein Spielraum“. Wie groß dieser Spielraum ist, soll nun Prof. Dr. Meinrad Dreher von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gutachterlich klären.
Fast 2 1/2 Jahre ist es her, daß das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung „Fliegerhorst Ahlhorn“ ein städtebauliches Grundstücksgeschäft der öffentlichen Hand für ausschreibungspflichtig erklärte und damit ein wahres Erdbeben in Literatur und Praxis ausgelöste (wir berichteten). Nachdem die Kritik an dieser neuen Rechtsauffassung nicht abebben wollte und die Bundesregierung ihr zudem durch eine Gesetzesänderung ein Ende zu setzen suchte, entschied sich das OLG Düsseldorf zur Flucht nach vorn – und legte dem EuGH in einem ähnlich gelagerten Fall mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Am 17. November 2009 hat nun Generalanwalt Mengozzi in diesem Vorlageverfahren (Rs. C-451/08) seine Schlußanträge veröffentlicht. Darin tritt er der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf zur Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksgeschäfte gleich in mehrfacher Hinsicht entgegen.
Die Besetzung der Bundestagsausschüsse der 17. Legislaturperiode steht seit heute Vormittag fest. Die Mitglieder der für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens maßgeblichen Ausschüsse, allen voran der Wirtschaftsausschuss, und die jeweiligen Vorsitzenden finden Sie druckfrisch im Vergabeblog.
Auf der heute und morgen in Berlin stattfindenden Public Sector Messe “Moderner Staat” ist mir vorhin Uli Norf begegnet. Herr Norf von der Firma Intel, ist – ebenso wie Hauptwettbewerber AMD – Mitglied einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM zur “produktneutralen Ausschreibung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK)”. Was so gar nicht spannend klingt, hat in der inzwischen über 3-jährigen Dauer des Projekts Kreise gezogen: Das IT-Amt der Bundeswehr, das Umweltbundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin sind als Partner hinzugetreten. Ziel ist die Erarbeitung von Leitfäden zur Formulierung von produktneutralen und damit rechtskonformen Ausschreibungen für Desktop-PCs, Notebooks und Server. Eine Zwischenbilanz.
Die Flut der Informationen im Vergabeblog nahm im Laufe dieses Jahres stetig zu. Zeit, ein wenig für Ordnung im Layout zu sorgen und sich auch von lieb Gewordenem zu trennen, wie z.B. den “meist gelesenen Beiträgen” oder der “Leseempfehlung”. Das entschlackte Layout des Vergabeblog präsentiert sich somit etwas übersichtlicher. Wir hoffen, es gefällt – und sind ansonsten für einen Hinweis oder Anregungen dankbar. Die Entscheidungsübersicht kommt wieder herein – allerdings deutlich umfassender, Sie dürfen gespannt sein.
Die EU-Kommission regt mehr öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zur Entlastung der durch die Wirtschaftskrise angespannten nationalen Haushalte in den Mitgliedsstaaten an. In einer nun vorgelegten Mitteilung setzt sie dabei auch auf innovative Lösungen und zeigt Möglichkeiten für gemeinsame EU-Technologieinitiativen auf. Obgleich im öffentlichen Interesse geführte ÖPP enorme Vorteile bieten können, werden sie nach Ansicht der Kommission nach wie vor nur eingeschränkt genutzt, und in vielen Mitgliedstaaten seien kaum Erfahrungswerte in Bezug auf ÖPP vorhanden. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Mit dieser Mitteilung schafft die Kommission einen neuen und umfassenden Rahmen für ÖPP.”
Ein kleines Schmankerl zum Wochenausklang, bitte nicht zum Bierernstnehmen: Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen. Zentraler Bestandteil sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner” – über diese sollen Dienstleistungserbringer und –empfänger aus dem EU-Ausland alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, kurz, die Informationsbeschaffung und Behördenwege sollen massiv erleichtert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese “Einheitlichen Ansprechpartner“ flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Vergabeblog machte den Praxistest in Berlin.
Der Vorstand des für die Novelle zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) hat der Neufassung der VOL/A zugestimmt. Die Befassung des Vorstandes war notwendig geworden, da im Hauptausschuss zu einigen Punkten kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Damit ist die neue VOL/A beschlossene Sache.
Es folgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die zum Inkraftreten der neuen Regelungen erforderlichen Verweisungen durch entsprechende Einführungserlasse der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird Februar gehandelt.
Am 18. November 1999, also heute vor genau zehn Jahren, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Teckal entschieden. Die Entscheidung ist der Grundstein einer immer weiter differenzierten Rechtsprechung zu den so genannten Quasi-Inhouse-Geschäften, also vom Vergaberecht freigestellten Beschaffungsvorgängen. Ihr Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, diese Rechtsprechung und ihre Interpretation und Rezeption mit Blick auf den vierten Teil des GWB in einer Artikelreihe zu resümieren. Der erste Teil stellt die vergaberechtliche Problematik dar und erläutert diese Grundsatzentscheidung des EuGH dazu.
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