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Gem. § 8 VOL/A sind Ausschreibungen „produktneutral“ zu formulieren. So soll sichergestellt werden, das nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden. Gerade im ITK-Bereich aufgrund der technischen Komplexität keine leichte Aufgabe, weshalb in der Vergangenheit nicht selten auf einschlägige Produktnamen Bezug genommen wurde. Um den öffentlichen Einkäufern hier eine praxisgerechte Hilfe an die Hand zu geben, entwickelten öffentliche Beschaffer gemeinsam mit BITKOM in der Initiative „itk-beschaffung.de“ Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung. Einziges Manko: Diese waren auf die Windows-Welt beschränkt – das soll sich nun ändern.
Es ist in der Vergabepraxis noch immer gang und gäbe, dass Bieter ihren Angeboten Begleitschreiben beifügen. Der Inhalt dieser Schreiben variiert. Er reicht von rein werbenden Angaben zur eigenen Leistungsfähigkeit bis zu ergänzenden technischen und/oder kaufmännischen Erläuterungen des Angebots. Die Begleitschreiben kommen dabei nicht selten auf einen Umfang von mehreren Dutzend Seiten. Die erheblichen rechtlichen Konsequenzen, die ein derartiges Begleitschreiben haben kann, werden jedoch oft verkannt:
Am 1. August ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Art. 91 c GG, der u.a. die Schaffung von Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität der öffentlichen IT vorsieht, in Kraft getreten. Die Ausführungsgesetzgebung folgt in Kürze (IT-Netz-Gesetz).
Während man sich über die Erfolgsaussichten des Plans streiten kann – und in einer guten politischen Kultur auch sollte – lohnt ein Blick in die von den Medien weniger beleuchteten Details des von diesen „Deutschland-Plan“ getauften wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts für das nächste Jahrzehnt, dessen eigentlicher Titel „Die Arbeit von morgen“ lautet. Auszug: „Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen. So wollen wir die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen…
Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) an der Zeppelin University Friedrichshafen und Leiter der Forschergruppe „High Performance Portals – Solutions for the Public Sector“ am Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin über den Stand der Dinge, Hürden und Insellösungen, Verantwortliche, Versäumnisse – und Perspektiven.
Am 30. Juli 2009 wurde der 3. Call (FP7-SEC-2010-1) im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm veröffentlicht. Dieser beinhaltet ein Budget in Höhe von 210,59 Mio. € und umfasst 35 Themen, darunter „Schutz von öffentlichen Plätzen und Massentransportmitteln“, „Grenzüberwachung und Grenzsicherheit“ und „Organisierte Kriminalität und Terrorismus“.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat eine kostenlose Broschüre zu den zahlreichen öffentlichen Förderprogrammen gerade für Kleine und Mittelständische Unternehmen herausgegeben. Im rund 30-seitigen „Info-Dienst Mittelstandsfinanzierung“ werden mehr als 50 Angebote der KfW, der Förderbanken der Länder, der Arbeitsagentur und zahlreicher anderer Institutionen beschrieben.
Das Thema Umweltfreundliche Beschaffung ist in dieser Woche „Thema der Woche“ auf der Internetseite des Umweltbundesamts. Neben einer Vielzahl von weiteren Informationen und Links steht hierbei das neu erschienene diesbezügliche UBA-Hintergrundpapier im Zentrum. Sie erhalten dieses über folgenden Link zum Download.
Wer wissen möchten, wie die Finanzmittel der Konjunkturpakete auf Länder und Gemeinden verteilt werden und wie das Verfahren der Mittelvergabe ausgestaltet ist, findet hierzu nun online eine nicht nur medial hübsche, sondern im Wortsinn „zielführende“ Deutschlandkarte der Bundesregierung: Dort ist neben der Höhe der Bundesmittel mit Links zu weiterführenden landesspezifischen Informationen sogar ein persönlicher Ansprechpartner für jedes Bundesland hinterlegt – mitsamt Telefonnummer. Verwaltung 2.0 im besten Sinne und ganz ohne anonyme einheitliche Behördenrufnummer.
Es ist eine Frage, deren Antwort über Erfolg oder Misserfolg eines Nachprüfungsverfahren entscheidet: Hat der Bieter den Vergaberechtsverstoß rechtzeitig gerügt?
Nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB scheint die Antwort einfach: Danach muss der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften “unverzüglich” nach Kenntniserlangung rügen. Dem Gesetz kann jedoch nicht entnommen werden, wann genau beim Bieter Kenntnis vorliegt. Hier bleibt es bei der vagen Definition, wonach es auf die Tatsachen- und laienhafte Rechtskenntnis des Bieters ankomme. Statt notwendiger Klarheit ruft diese Definition jedoch nur eine Vielzahl von mehr oder weniger praxisgerechten Entscheidungen hervor. Aus der Fülle der Entscheidungen ist der Beschluss des OLG Dresden vom 23.04.2009 positiv hervorzuheben.
eVergabe Plattformen schießen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Neben den großen kommerziellen Portalen entschließen sich mehr und mehr Länder, Kreise und Städte, ihre eigene eVergabe Plattform ins Leben zu rufen. Als Bieter verliert man nicht nur die Übersicht, sondern vielfach auch die Geduld, sich in diesem Flickenteppich zurecht zu finden.
Vergabeblog versucht eine Übersicht aller eVergabe und elektronischen Bekanntmachungs-Plattformen zusammen zu stellen. Diese finden Sie fortan auf der Seite „eVergabe Plattformen“ (über das entsprechende Symbol in der Spalte INFORMATIONEN). Und wenn Sie eine Plattform vermissen, informieren Sie uns bitte.
Ist das Angebot nicht unterzeichnet, muss es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOL/A bzw. VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden. Dies ist bekannt und wird von den Bietern bei der Angebotserstellung zumeist berücksichtigt. Was muss ein Bieter aber beachten, wenn der Auftraggeber eine „rechtsverbindliche Unterschrift“ verlangt? Diese Frage musste das OLG München (OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 – Verg 6/09) auf Basis des folgenden Sachverhalts beantworten:
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Das Beschaffungsamt des BMI hat seine AGB für die Nutzung der von ihm betriebenen eVergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) geändert.
Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Das forum vergabe e.V. bietet kostenlos eine Synopse zum neuen GWB und zur neuen Vergabeverordnung an. Sie finden darin die §§ 97 ff. GWB und die Vergabeverordnung in der geänderten Fassung sowie zu beiden Vorschriftenwerken eine Synopse von altem und neuem Text. Sie können das insbesondere für die Praxis hilfreiche Werk auf der Seite des forum vergabe herunterladen. Es ist auf der Startseite rechts unten im Kasten „Downloads“ zu finden.
Update: Eine Fassung vom April 2009 ist an der gleichen Stelle erhältlich.
Nun bekommt auch Rheinland-Pfalz seine eigene eVergabe Plattform: Der Landesbetrieb Daten und Information hatte in Vertretung des Landes eine europaweite Ausschreibung zur „Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege einer E-Vergabe-Plattform und eines Vergabe-Workflows“ für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Den Zuschlag zur landesweiten Einführung einer elektronisch unterstützten Vergabe öffentlicher Aufträge erhielt nun die cosinex GmbH aus Bochum.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind:
Referenzen sind im Rahmen der Eignungsprüfung, insbesondere bei Ausschreibungen von Technologieaufträgen, oft das Zünglein an der Wage. Immer wieder hört man dabei von Bieterseite, dass Wettbewerber hier abenteuerliche Referenzen angeben, die dem Vernehmen nach von den Vergabestellen nur unzureichend auf Plausibilität überprüft werden. Umgekehrt kann aber auch eine nur teilweise Überprüfung der angegebenen Referenzen nachteilhaft für den Bieter sein. So der Anlass eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (VK) Rheinland-Pfalz: Diese entschied mit Beschluss vom 2.4.2009 (VK 9/09), dass eine bloße stichprobenartige Prüfung der vorgelegten Referenzen durch die Vergabestelle ausreichend ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung: