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Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.
Wie im wirklichen Leben: Die Geschäftsstelle des Kaufhaus des Bundes (KdB) hat für das Jahr 2008 eine Vergleichsbetrachtung der Nettopreise bei Nutzung von Rahmenvereinbarungen des Bundes gegenüber solchen aus dezentralen Beschaffungen durchgeführt. Auch wenn man ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Ergebnis nicht als repräsentativ angesehen werden kann“, so zeigt es doch eine unumstößlichen Trend: Die Auswertung ergab, dass das durchschnittliche Einsparpotenzial bei einem Einkauf der betrachteten Produkte über das KdB beachtliche 24,17 % beträgt, bei EDV-Verbrauchsmaterial sogar 54,73 %. Über das KdB beziehen aktuell 342 dort registrierte Bundesbehörden und bundesnahe Einrichtungen Produkte.
Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: In der Spalte INFORMATIONEN finden Sie ab sofort eine Übersicht aller aktuellen und wichtigen vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH, des BGH und der OLG-Vergabesenate mit Datum der Entscheidung und Aktenzeichen. Über die Links gelangen Sie zum entsprechenden Artikel und, soweit verfügbar, dort auch zum Volltext der Entscheidung. Und sollten Sie eine wichtige Entscheidung vermissen, freuen wir uns über einen Hinweis.
Im IT-Investitionsprogramm als Teil des „Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind insgesamt 500 Mio. Euro für über 300 Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten. 208 Maßnahmen im Umfang von 300 Mio. Euro wurden bereits begonnen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun der Aufhebung der Sperre in Höhe von 200 Mio. Euro zugestimmt. Damit ist der Weg frei für weitere Investitionen des Bundes im Rahmen des IT-Investitionsprogramms.
Köllscher Klüngel oder doch nur raffinierte Vertragsgestaltung? Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte das Millionenprojekt Köllner-Messehallen ohne vorherige Ausschreibung zugesprochen bekommen, weshalb die EU-Kommission vor zwei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. In ihrem Schlussantrag vom 28. Mai bekräftigte die zuständige europäische Generalanwältin Verica Trstenjak den aus ihrer Sicht eindeutigen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht. Der Auftrag für den Bau der Hallen, die die Stadt Köln nach Fertigstellung für 30 Jahre und damit geschätzte 750 Millionen Euro als Hauptmieterin, die Messegesellschaft als Untermieterin in Anpruch nimmt, hätte von der Stadt ausgeschrieben werden müssen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für den Herbst erwartet. Den vollständigen Bericht des Köllner Stadtanzeigers dazu finden Sie hier.
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Ab sofort werden alle Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen sowohl in gedruckter Form über den Ausschreibungsanzeiger als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von voraussichtlich einem Jahr sollen die Ausschreibungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden, so dass Landesministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Der Bundesrat hat am 12. Juni die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht künftig vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen können ebenso wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen frei vereinbart werden.
Zwei Tage nach seinem überraschenden Urteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Kooperationen hat der EuGH am 11. Juni 2009 eine Entscheidung (Rs C-300/07) getroffen, die weit mehr den allgemeinen Erwartungen der Fachwelt entspricht: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts und als solche zur öffentlichen Ausschreibung ihrer Beschaffungen verpflichtet.
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Bundestag: Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12945) ist der Berliner Nahverkehr: Nach Ansicht der Fraktion "sehen sich die Fahrgäste der Berliner S-Bahn in den letzten Jahren mit massiven Verkehrseinschränkungen konfrontiert", deren Ursache die Abgeordneten in Sparmaßnahmen erblicken. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Land Berlin im Rahmen des Infrastrukturauftrags des Bundes nach Art. 87 e Abs. 4 GG, die eingesetzten Bundesmittel für Schienenweginvestitionen seit der Bahnreform "sowohl absolut gesehen aber auch in Bezug auf die Streckenlänge den Spitzenwert in Ostdeutschland" darstellen. Ist das nun eine gute oder schlechte Nachricht?
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Als Jurist kennt sie jeder: Die juris-Datenbank. Wohl aufgrund ihres Quasi-Monopols im Bereich der Rechtsinformationsdienste erachtete es die Bundesregierung als auch der Großteil der Länder als nicht erforderlich, vor Vergabe von entsprechenden Aufträgen über Rechtsinformationsdienste an die juris GmbH eine Ausschreibung durchzuführen. Die EU-Kommission dagegen sieht den Binnenmarkt gefährdet und richtete Anfang April eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland, der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag: Danach hätten die Vergaben zwingend ausgeschrieben werden müssen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Erste Analysen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass das Sonderprogramm der staatseigenen Förderbank KfW besonders von der mittelständischen Wirtschaft sehr rege angenommen wird. Von den bewilligten Kreditanträgen in Höhe von ca. 842,3 Mio. Euro entfallen rund 716,3 Mio. Euro (rund 85%) auf kleine und mittlere Unternehmen. 126 Mio. Euro wurden bislang für große Unternehmen bewilligt.
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Nach dem Bundestag hat am 12. Juni nun auch der Bundesrat im Rahmen der Föderalismuskommission II dem neuen Art. 91 c GG zugestimmt: Die Regelung schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für Bund und Länder, bei der Informationstechnik zusammenzuwirken. Von der Diskussion bislang weitgehend unbeachtet sind die Folgen für die öffentliche ITK-Beschaffung und öffentliche ITK-Dienstleistungen (Vergabeblog berichtete).
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes vor einer Einflussnahme der italienischen Mafia gewarnt. Bei unbekannten Firmen, die öffentliche Aufträge haben wollten, „sollten wir erst in den Polizeicomputer schauen, wer wirklich dahinter steckt“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt dem „Focus“.
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Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist ein wichtiges Standbein der einzeln oder gemeinsam wahrgenommenen kommunalen Aufgabenerfüllung. Vergaberechtlich war die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen umstritten. Der EuGH hat am 09.06.2009 die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in der Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft für zulässig gehalten (RS C-480/06).
Damit haben die deutschen Kommunen und Landkreise ganz erhebliche Gestaltungsspielräume für interkommunale Zusammenarbeit gewonnen. Unter Beachtung der Einschränkungen des Urteils können sie
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Die NATO plant den Komplett-Neubau ihres Hauptquartiers in Brüssel. Daran hängt ein geplantes Vergabevolumen von insgesamt ca. 200 Mio. €.
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Re-Verstaatlichungstendenzen in Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung hat die Gemeindeordnung dahin gehend geändert, dass die bislang geltende Subsidiaritätsklausel des § 85 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO RLP), wonach die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern darf, wenn „der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“, nicht mehr für den Bereich der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs gilt.
“Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren”, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08). Danach hat der öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung des Zuschlags – im entschiedenen Fall aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens – zu tragen. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit gerade den Bauunternehmen immer wieder Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit mitunter stark angestiegen waren. Dabei gilt nach dem BGH die Kostentragungspflicht auch dann, wenn der sich der Auftragnehmer ohne einen entsprechenden Vorbehalt mit der Verlängerung der Bindefrist seines Angebots einverstanden erklärt hat.
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Im Rahmen des Projekt http://www.itk-beschaffung.de ist in Kooperation zwischen dem Hightech-Verband BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Umweltbundesamt ein neuer Leitfaden zur Umweltfreundlichen Beschaffung erschienen.
Im Blog der IT-Recht Kanzlei, München, finden Sie einen interessanten Beitrag: „In EU-Vergabeverfahren kommt es in vielen Fällen zu Rügen von Bietern, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Der BGH entschied nun am 03.03.2009 – X ZR 22/08, dass zumindest bei offenkundig berechtigten Rügen alle Bieter wegen der drohenden Aufhebung eines Vergabeverfahrens informiert werden müssen und ihnen für den Fall der Unterlassung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Der BGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des OLG Dresden…“ Zum Volltext der IT-Recht Kanzlei.