Noch kein Mitglied? Kostenfrei beantragen
Von Gastbeitrag | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 31/08/2011, Nr. 10710
Ein Gastbeitrag von Dr. Corinna Contag und Dr. Susanne Mertens, LL.M
Der Umsetzungsprozess der EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit hat – endlich – begonnen: Der deutsche Gesetzgeber ist mit einem Gesetzesentwurf vom 12.08.2011 zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit sowie einem Verordnungsentwurf (VSVgV) vom 30.06.2011 die ersten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung gegangen.
Nun hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) den Entwurf zur Änderung der VOB/A veröffentlicht. Für Bauleistungen soll hinsichtlich der Verfahrensregelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/ auf einen 3. Abschnitt der VOB/A verwiesen werden. Für Liefer- und Dienstleistungen ist zur Zeit noch nicht bekannt, ob eine von der VOL/A unterschiedliche Rechtsverordnung entstehen soll oder eine Eingliederung in die VOL/A vorgenommen wird.
Der Zeitplan des Deutschen Gesetzgebers sieht vor, dass die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesänderungen am 01.01.2012 in Kraft treten sollen.
Von Monika Prell | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/08/2011, Nr. 10669
§ 20 VOL/A
Im Rahmen der VOL/A 2009 werden bei § 20 VOL/A und § 24 VOL/A EG hohe Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Das Vergabeverfahren ist „von Anbeginn an fortlaufend zu dokumentieren“. Strittig ist, ob ein Nachschieben von Gründen, also eine Nachbesserung des Vergabevermerks, nach Abschluss des Verfahrens zulässig ist. Der BGH hat erst im Februar unter bestimmten Voraussetzungen eine Heilung im Nachprüfungsverfahren im Rahmen von § 24 VOL/A EG bejaht (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 – X ZB 04/10).
Die VK Lüneburg hat nun aktuell entschieden, dass ein Nachschieben von Gründen nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder im Nachprüfungsverfahren nicht zulässig ist.
Von Redaktion | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/08/2011, Nr. 10612
Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.
Von Dr. Mathias Mantler | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 11/07/2011, Nr. 10305
Nachdem zahlreiche Bundesländer die erhöhten Wertgrenzen bis Jahresende oder darüber hinaus aufrecht erhalten, hat nun auch Bayern nachgezogen.
Von Gastbeitrag | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/07/2011, Nr. 10287
Ein Gastbeitrag von RA Dr. Volkmar Wagner, CMS Hasche Sigle
Es kommt Bewegung in die Bemühungen zur Anpassung des deutschen Vergaberechts an die Vorgaben des Defence Package der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zwei Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie zur Stellungnahme an die Verbände weitergegeben.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ soll in einem ersten Schritt für die Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie die notwendige Anpassung des GWB vorgenommen werden. Die eigentliche Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie soll mit der „Verteidigungsvergabeverordnung – VSVgV“ erfolgen.
Von Dr. Daniel Soudry, LL.M. | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 21/06/2011, Nr. 10154
§ 7 Abs. 1 VOL/A 2009; § 8 Abs. 1 EG VOL/A 2009; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009
Anders als in der VOB/A 2009 ist das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 nicht mehr enthalten. Hieraus wird teilweise der Schluss gezogen, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse existiere im Anwendungsbereich der VOL/A nicht mehr. Stimmt das? Ein Beitrag zum Verbleib eines Grundpfeilers der Leistungsbeschreibung.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/06/2011, Nr. 10096
Dass man über eine neue Regelung in VOL/A bzw. VOB/A so lange streiten kann, die doch nur eines zum Ziel hatte: Im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz zu sorgen, indem Freihändige Vergaben ex-post veröffentlicht werden. Gem. eines hessischen Runderlasses vom Oktober letzten Jahres werden jede Vorschriften zur Anwendung freigestellt. Nachdem die GRÜNEN bislang vergeblich die Rücknahme forderten, zeigt einem Bericht der Frankfurter Rundschau nach der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Walter Arnold, nun “eine gewisse Sympathie” dafür. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lehne das aber ab. Interessant: Gem. eines neuen CDU-Papiers soll künftig eine Freihändige Vergabe für alle Aufträge bis 100.000 EUR in Hessen zulässig sein.
Von Dr. Daniel Soudry, LL.M. | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/05/2011, Nr. 9845
Art. 24 RL 2004/18/EG; § 21 Nr. 3 S. 2 VOB/A 2006; §§ 13 Abs. 3 S. 2, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f), Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A 2009
Bieter dürfen in einem Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote abgeben. Die irrtümliche Bezeichnung als Nebenangebote schadet nicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10) klargestellt und damit eine lange Zeit ungeklärte Frage beantwortet.
Von Dr. Martin Ott | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 16/05/2011, Nr. 9846
§ 99 Abs. 1 GWB; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG
Die Vergabe von Verträgen über die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzen stellen in der Regel Dienstleistungskonzessionen dar und unterfallen somit nicht dem europäischen Vergaberecht. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 25. März 2011 entschieden (Az.: Verg 4/11).
Nach Ansicht des Vergabesenats liegen – auch bei der Übernahme eines nur eingeschränkten Betriebsrisikos – Dienstleistungskonzessionen vor, so dass das formstrenge Vergaberecht nicht anwendbar und der Vergaberechtsweg nicht eröffnet ist. Das Gericht orientiert sich in seiner Argumentation an dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH vom 10. März 2011 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier). Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für künftige Breitbandausschreibungen, sondern vor allem für die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Von Dr. Mathias Mantler | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/05/2011, Nr. 9723
Im ersten Beitrag dieser Serie hatte ich Ihnen die Zulassung von Nebenangeboten in der Vergabebekanntmachung vorgestellt. Wie wir gesehen haben, ist die Zulassung von Nebenangeboten als solche noch relativ einfach zu handhaben, man darf sich – im Oberschwellenbereich – nur nicht von den Formulierungen der VOL/A und v. a. der VOB/A irreführen lassen. Deutlich unübersichtlicher wird die Rechtslage für den Auftraggeber, der mit seinem Wunsch, Nebenangebote zuzulassen, ernst machen will, und sich nun an die Überwindung der nächsten Hürde machen muss.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/04/2011, Nr. 9598
Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/04/2011, Nr. 9599
Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres ein „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ herausgegeben. Ein Grünbuch dient dem Zweck eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema herbeizuführen, insb. zur Vorbereitung geplanter Verordnungen und Richtlinien. Dazu haben die Kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) nun Stellung bezogen. Der Tenor: Mehr Freiheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – u.a. durch eine Verdopplung der geltenden Schwellenwerte.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/04/2011, Nr. 9523
Hans-Jürgen Niemeier ist Mitglied im Hauptvorstand desBundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dort stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentliche Aufträge. BITKOM, das ist das Sprachrohr der ITK-Wirtschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen, die rund 135 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Und Niemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der CONET Solutions GmbH, einem auf die öffentliche Hand spezialisierten Mittelständler. Marco Junk sprach mit ihm über die Chancen der KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Welt nach dem Konjunkturpaket, eVergabe und die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
Von Julie Wiehler, LL.M. | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 22/03/2011, Nr. 9376
§ 19 EG VOL/A
Seit Inkrafttreten der VOL/A 2009 hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, fehlende Nachweise und Erklärungen von den Bietern nachzufordern. Diese Nachforderungsmöglichkeit gilt jedoch grundsätzlich nicht für fehlende Preisangaben. Dies hat die VK Nordbayern in ihrer Entscheidung vom 03.02.2011 (Az 21. VK-3194-50/10) nunmehr ausdrücklich bestätigt. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass das Angebot wegen der fehlenden Preisangabe zwingend auszuschließen war.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 13/03/2011, Nr. 9287
In keinem Bundesland wurde die Diskussion um die Verlängerung der im Rahmen der Konjunkturpakete erhöhten vergaberechtlichen Wertgrenzen so kontrovers geführt. Nach der Ankündigung des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier, man wolle aufgrund der gemachten “guten Erfahrungen” die Regelungen beibehalten, brachten die GRÜNEN das Thema in einer aktuellen Stunde in den Landtag ein. Offenbar mit Erfolg: Ohne gründliche Evaluation und Diskussion in den Landtagsgremien nun doch keine Verlängerung. Zustimmung kommt von der Antikorruptionsorganisation Transparency International, während die Handwerkskammer Rhein-Main in entgegengesetzter Richtung Position bezieht: Künftig solle “noch stärker die Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung” genutzt werden, “damit mehr Aufträge an heimische Betriebe vergeben werden”. Dies hätten der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker und Planungsdezernent Edwin Schwarz mit dem Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger – so wörtlich – „vereinbart“.
Von Monika Prell | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 06/03/2011, Nr. 9285
Mit der VOL/A 2009 wurde bei der Öffnung der Angebote in § 14 Abs. 2 VOL/A und § 17 Abs. 2 VOL/A EG das „Vieraugenprinzip“ eingeführt. § 14 Abs. 2 VOL/A 2009 bzw. § 17 Abs. 2 VOL/A EG 2009 bestimmen: “Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert.” Bisher war in § 22 Nr.2 Abs.2 VOL/A a.F. (2006) nur geregelt, dass zur Öffnung der Angebote neben dem Verhandlungsleiter ein weiterer Vertreter des Auftraggebers anwesend sein muss. Die gemeinsame Durchführung und Dokumentation war nicht gefordert.
Die VK Sachsen (Beschluss v. 17.12.2010 – 1/SVK/045-10) hat aktuell entschieden, was die Vergabestelle bei Öffnung der Angebote im Rahmen der VOL/A 2009 konkret beachten muss. Dabei stellt die Vergabekammer klar, dass auch bei § 17 Abs. 2 VOL/A EG hohe Maßstäbe an das Dokumentationserfordernis der Vergabestellen gestellt werden:
Von Dr. Martin Ott | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/02/2011, Nr. 9256
Öffentliche Auftraggeber dürfen auch nach Öffnung der Angebote (Submission) eine Anpassung des Leistungsumfangs vornehmen. Allerdings ist den Bietern Gelegenheit zu geben, ihre Angebote entsprechend zu ändern. Ansonsten verstößt der Auftraggeber nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5. Januar 2011 (Az.: VII-Verg 46/10) gegen das in der VOB/A geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen. Der Vergabesenat unterstreicht hiermit die Bedeutung der dem Auftraggeber obliegenden Pflicht zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der Leistung.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 23/02/2011, Nr. 9187
In Deutschland werden nach wie vor unter 5 % aller öffentlichen Ausschreibungen vollelektronisch abgewickelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig, ein wesentlicher Aspekt aus Bietersicht ist unbestritten die zersplitterte und untereinander inkompatible Landschaft der Lösungsanbieter. Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat daher die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Marco Junk sprach darüber mit Marc Christopher Schmidt, dem Projektleiter XVergabe im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
Von Marco Junk | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 19/02/2011, Nr. 9115
Der große herrschaftliche Tagungssaal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) war nicht ganz so gefüllt wie im vergangenen Jahr. Aber es war ja auch der bereits neunte Tag der öffentlichen Auftraggeber, den der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) zusammen mit dem BMWi am vergangenen Dienstag in Berlin veranstaltete. Höhepunkt wie immer die Verleihung des Preises „Innovation schafft Vorsprung“ für innovative Leistungen öffentlicher Auftraggeber. Der Schwalm-Eder-Kreis erhielt den Preise für eine ebenso einfache wie richtige Lösung: Während nach dem üblichen Prozedere Kanal- und Straßenbauarbeiten von zwei verschiedenen Baulastträgern vergeben werden, übernimmt hier die für den Kanalbau zuständige Kommune auch die Straßenbaulast, was neben Doppelbaustellen über 40 % Kosten spart. Inoffizieller Programmhöhepunkt: Hans-Peter Müller vom Dienstsitz Bonn des BMWi (Referat I B 6, Preisrecht, Vergaberecht) verriet ein wenig über die anstehenden Reformen des Vergaberechts.
Von Dr. Mathias Mantler | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 16/02/2011, Nr. 9107
Nebenangebote, denen ich mich in dieser kleinen neuen Serie im Vergabeblog widmen werde, werden nicht zu Unrecht als das „Salz in der Suppe“ der öffentlichen Beschaffung bezeichnet, weil sie es dem Auftraggeber grundsätzlich ermöglichen, seinen Beschaffungsvorgang wirtschaftlich zu optimieren, sei es in zeitlicher, inhaltlicher oder preislicher Hinsicht. Sie können daher einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung der öffentlichen Haushalte leisten, einem Dauerthema der öffentlichen Beschaffung.