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Die Unternehmensberatung RambØll-Management hat im Auftrag des BMWi die Kosten des Vergabeprozesses sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ermittelt. Erfasst wurden zum einen Vergabestellen des Bundes, der Länder und Gemeinden, zum anderen große, mittlere und kleine Unternehmen der verschiedene Branchen (u. a. Dienstleistungen, Lieferungen, Baubereich). Wenngleich nicht das eigentliche Ziel der Studie, so lieferte sie doch ein bemerkenswertes Ergebnis am Rande:
Mit Beschluss vom 14.12.2007 (Az. Verg W 21/07) hat das Brandenburgische OLG zu den Möglichkeiten eines Selbstreinigungsprozesses nach Korruptionsvorwürfen zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit – damit der Eignung – eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft Stellung genommen.
Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen, heißt es zur Begründung.
Nachdem aktuell der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (2. Stufe der Reform) das Kabinett erfolgreich passiert hat, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereits Vorschläge für den hierauf folgenden dritten Teil der Novelle entwickelt.
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Der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß verursacht jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die Seite der öffentlichen Auftraggeber 46 % und auf die Seite der Bieter 54 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Studie.
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Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. „Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:
Still und leise, so scheint es, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) veröffentlicht. Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet.
Mit dem sog. „Small Business Act“ (SBA) der EU-Kommission soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Binnenmarkt und insbesondere zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden. Mit der Initiative sollen nach dem Willen der Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insgesamt „an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden“.
In einem Antrag (16/8810) fordert die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Rahmen der Reform des Deutschen Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsverstößen die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters sowie eine Vereinfachung der Anwendung des Vergaberechts.
Die Bundesregierung soll die geplante Novellierung des Vergaberechts für den Bürokratieabbau nutzen, so die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion. In ihrem Antrag (16/9092) schlagen sie vor, ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungssystem für Leistungen zu schaffen. Zudem solle die Regierung alles tun, um die Bildung privatwirtschaftlich organisierter Präqualifizierungsstellen zu fördern. Den gesamten Beitrag lesen »
Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen nicht der Umsatzsteuerpflicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Ansicht, es bestehe hier kein Handlungsbedarf, das geltende Umsatzsteuergesetz berücksichtige die Brüssler Vorgaben hinreichend. Den gesamten Beitrag lesen »
Am „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ haben die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, und Dr. Holger Hildebrandt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), den gemeinsam initiierten Preis „Innovation schafft Vorsprung“ verliehen. Preisträger sind zwei beschaffungsorientierte Internetplattformen.
Die Ausschreibungsplattform etis („european tender information system“) hat ihre Abdeckung auf die Slowakei, die Tschechischen Republik und die Schweiz ausgeweitet.
Beachten Sie bitte die neue Rubrik Veranstaltungen in der Menüleiste oben rechts. Künftig finden Sie hier Hinweise zu Kongressen, Tagungen und Foren rund ums Thema Vergaberecht und öffentliche Beschaffung. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Dieser verwarf mit Urteil vom 03.04.2008 (C-346/06, „Rüffert“) eine entsprechende Regelung des Niedersächsisches Vergabegesetzes und setzt sich damit zugleich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Mit rund einjähriger Verspätung liegt nun der der Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor.
Nach dem Ende 2006 die sog. erste Stufe der Vergaberechtsreform, die nur der Umsetzung der zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben (insb. der RiLi 2004/17/EG für den Sektorenbereich und 2004/18/EG für den Nicht-Sektorenbereich) diente, erfolgreich abgeschlossen wurde, dient der Gesetzentwurf nun (neben der Umsetzung weiterer EU-rechtlicher Vorgaben) der lange angekündigten, sog. zweiten Stufe der Reform, die das deutsche Vergaberecht vereinfachen und modernisieren soll.
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Die Ergebnisse einer Arbeitgruppe im Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (16/8575). Den gesamten Beitrag lesen »