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Ein Gastbeitrag von Dr. Oliver Heinrich, BHO Legal
Ausweislich der Koalitionsvereinbarung vom 18. Februar 2013 zwischen der neuen rot-grünen Regierungskoalition von Niedersachsen droht auch in diesem Bundesland die Überarbeitung des derzeitigen Landesvergabegesetzes (LVergabeG). Die zu erwartenden Änderungen erinnern an das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), welches bislang nicht allzu viele Anhänger gefunden hat. Unser Gastautor Dr. Oliver Heinrich befasst sich schon länger intensiv mit den rechtlichen (Un-)Tiefen des TVgG-NRW, in seinem Beitrag zeigt er, dass der Teufel im Detail stecken kann, so dass man am Ende nur hoffen kann, dass Niedersachsen nicht dieselben Fehler begeht wie der unmittelbare Nachbar.
Eine sinnvolle Sache, keine Frage, Schmunzeln darf man beim Titel dieser aktuellen Ausschreibung des Bundesministeriums der Finanzen (AZ 634512/2013) doch: “Durchführung einer deutschlandweiten Reihe von 50 Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen zur Stabilisierung des Euroraums”. Allerdings macht die Sache nachdenklich.
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Durchaus Parallelen zum Elterngeld: Beamten, Richtern und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, soll künftig ein Anspruch auf ein „Altersgeld“ eingeräumt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion (17/12479) vor, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Aus dem Dienst Ausscheidende sollen anstelle der bislang üblichen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld haben.
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Wie angekündigt finden Sie nachfolgend die Live-Übertragung einer Diskussion zur EU-Konzessionsrichtlinie, u.a. mit Sabine Verheyen, MdEP (CDU/EVP), Burkhard Dlugosch (Facebook Initiative “Wasser darf nicht privatisiert werden”) sowie Vertreter eines privaten Anbieters von Wasserversorgungsleistungen. Zeit: Donnerstag, 7. März, 10.00-11.00 Uhr.
Die Öffentlichkeit soll bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) verabschiedete der Innenausschuss am vergangenen Mittwoch gegen die Stimmen der Opposition in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“.
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Im April 2008 hatte der EuGH im so genannten Rüffert-Urteil das niedersächsische Landesvergabegesetzt gekippt. Seitdem haben nahezu alle Bundesländer mit novellierten Tariftreue- oder Vergabegesetzen ihre landesgesetzlichen Regelungen mit dem Ziel umgestaltet, dass diese mit europäischem Recht vereinbar sind. Derzeit verfügen zehn Bundesländer über ein Tariftreue- oder Vergabegesetz. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein planen die Einführung eines solchen Gesetzes. Dann wären nur noch Bayern, Hessen und Sachsen ohne eine vergleichbare Gesetzgebung. Die Vereinbarkeit der novellierten Mindestlohn- und Tariftreueregelungen mit höherrangigem Recht ist gleichwohl nach wie vor Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Vergabekammer Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass die Vorgabe eines Mindestlohns im Rahmen von Vergabeverfahren voraussichtlich gegen europäisches Recht verstößt (Beschluss vom 09.01.2013 – VK-29/2012; nicht bestandskräftig).
Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, in einer öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien für rasche und wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen und die Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu gewährleisten.
Auf der diesjährigen CeBIT, der weltweit größten Messe zur Darstellung digitaler Lösungen der Hightech-Industrie (5.-09.03.2013 in Hannover) präsentiert sich auch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Public Sector Park, Halle 7, Stand 50). Zu sehen gibt es u.a. die ersten XVergabe-kompatiblen Anwendungen live.
Nach den GRÜNEN stimmt nun auch die SPD-Bundestagsfraktion mit ein: Die Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/12519), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen eine „Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“. Wenn Pläne der EU-Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umgesetzt würden, würde es vielfach zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu Qualitätsverlusten bei der Wasserversorgung kommen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12394), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Bemerkenswerter Schachzug: Die Fraktion beruft sich dabei auf einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages haben sich die Sachverständigen am Montag für die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zur besseren Bekämpfung der Korruption ausgesprochen. So erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dessen Mitglieder jedes Jahr Aufträge von 250 bis 300 Milliarden Euro vergeben, vorrangiges Ziel müssten „saubere und transparente Vergabeverfahren im Wettbewerb bei der Gleichbehandlung aller Unternehmen“ sein. Wenn es ein bundesweites Register geben würde, könne der länderrechtliche Flickenteppich mit vielen noch bestehenden weißen Flecken beseitigt werden.
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Paolo Mengozzi vom 30.01.2013, Rechtssache C‑526/11, IVD GmbH & Co. KG gegen Ärztekammer Westfalen-Lippe
Darüber, wann gebühren-, steuer- oder beitragsfinanzierte Einrichtungen öffentliche Auftraggeber sind, lässt sich trefflich streiten. Die Befürworter und die Gegner haben stets Argumente zur Hand, schwingt doch das Pendel der Rechtsprechung hin (Rundfunkanstalten) und her (Kirchen). Es war nur eine Frage der Zeit, bis die berufständischen Kammern noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Da soll mal einer sagen, dass die „Bürokratie EU-Kommission“ bürokratisch und langsam arbeite: Erst Ende des letzten Jahres wurde der End-Bericht des „Review of the functioning of the CPV-Codes/System” durch die Auftragnehmer RAMBOLL und BME (Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V.) der Kommission abgeliefert und schon Mitte Februar ist er in englischer Version verfügbar.
Der erste Teil des Beitrags zur Vergütung von Planungsleistungen, die öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs im Rahmen von Vergabeverfahren nach VOF abfordern, hat den praktischen Hintergrund der Problematik dargestellt, die Regelungssystematik der VOF für Aufwendungen der Bieter bei der Angebotserstellung erläutert und die Rechtsprechungslinie der bislang ergangenen Entscheidungen der Landgerichte vorgestellt. Der zweite Teil analysiert das Urteil des OLG Koblenz vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11 – nicht rechtskräftig), das sich detailliert mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies doch sicherlich bereits in unzähligen Studien beleuchtet wurde, gleichwohl: Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat aktuell eine “Studie über den Zugang von KMUs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und die Aggregation der Nachfrage in der EU” vergeben (TED-Doc-Nr. 2013/S 017-023609). Immerhin lässt man sich die Erkenntnisse mehr als eine halbe Millionen Euro kosten.
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Um die Planungssicherheit zu erhöhen, will der Bund eigentlich auslaufende Kompensationszahlungen an die Länder auch im kommenden Jahr fortschreiben. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (17/12296) weiter hervorgeht, handelt es sich um rund 2,6 Milliarden Euro.
Produktspezifische Ausschreibungen sind in der Praxis verbreitet – können aber für Auftraggeber zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Das OLG München (Beschluss vom 06.12.2012, Az.: Verg 25/12) bezieht in einer jüngeren Entscheidung eine erstaunlich bieterfreundliche Position.
Ein Gastbeitrag von Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex GmbH
Dem künftigen Standard XVergabe wird in Fachbeiträgen und den öffentlichen Diskussionen rund um die E-Vergabe eine immer größere Beachtung geschenkt. Zu der Frage, was sich hinter der XVergabe verbirgt und welche Möglichkeiten dieser neue Standard bietet, gibt es häufig noch eine Reihe von Missverständnissen. Anlässlich der in der vergangenen Woche stattgefundenen Abstimminstanz der Arbeitsgruppen möchte ich versuchen, mit diesem Beitrag aus meiner Sicht etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.
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Beim Treffen der sog. Abstimminstanz (Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Veränden) des Projektes XVergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Februar 2013 konnte erfolgreich die Praxistauglichkeit der ersten XVergabe kompatiblen Bieterclients unter Beweis gestellt werden. Mit diesen wird es Bietern künftig möglich sein, mit nur einer Anwendung verschiedene – XVergabe kompatible – E-Vergabeplattformen nutzen zu können.