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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Dr. Hilmar Brunner, Fachhochschule für angewandtes Management
Zur Komplettierung der hier erscheinenden Rettungsdienstserie möchte ich es zum Jahreswechsel nicht versäumen, noch auf eine – für Bayern – wichtige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 hinzuweisen (Aktenzeichen: Vf. 1-VII-10). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im Rahmen einer Popularklage über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 13 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429, BayRS 215-5-1-I) zu befinden.
Die nächste Sitzung der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet am Dienstag, den 12.02.2013 um 18.30 Uhr statt. Die Sitzung steht dieses Mal unter dem Thema „Haushaltspolitik“. Wir freuen uns, dass sich dazu der Berliner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Carsten Spallek bereit erklärt hat, einen Einblick in die Praxis im Bezirksamt Mitte von Berlin zu geben und zur Diskussion zur Verfügung zu stehen. Wie immer gibt es daneben reichlich Raum zum Netzwerken. Sie sind herzlich eingeladen, Teilnahme kostenlos. Anmeldungen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Einrichtungen des Bundes hatten über die Bundesfinanzagentur am 30. Juni 2012 insgesamt 34,9 Milliarden Euro am Kapitalmarkt angelegt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11113) weiter mitteilt, waren außerdem 2,3 Milliarden Euro von Einrichtungen des Bundes bei der Finanzagentur als liquide Mittel angelegt. Die Antwort enthält eine detaillierte Aufstellung über die Vermögensanlagen der verschiedenen Einrichtungen.
Auf der Homepage des Deutschen Städe- und Gemeindebundes (DStGB) finden Sie einen interessanten Aufsatz von RA Eckhard Brieskorn, Emschergenossenschaft/ Lippeverband zu den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 c VOB/A (“Prüfung und Wertung der Angebote”). Den Aufsatz finden Sie als PDF-Dokument hier.
Der Hightech-Verband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben einen gemeinsamen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Drucker“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar.
Die Vergabe von Dienstleistungen der Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) bewegt sich in einem äußerst schwierigen Marktumfeld. Seit dem Wegfall des Meistervorbehalts im Jahre 2004 hat sich die Anzahl der Betriebe vervielfacht. Das Gebäudereinigerhandwerk sieht sich daher einem immensen Wettbewerbs- und Kostendruck ausgesetzt, entsprechend intensiv ist der Kampf um den Erhalt öffentlicher Aufträge. Ein vergleichbares Marktumfeld lässt sich auch in einigen anderen Dienstleistungsmärkten beobachten, insbesondere in solchen, in denen ebenfalls tarifliche Mindestlöhne gelten. Bei der rechtssicheren und wirtschaftlichen Gestaltung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von Reinigungsdienstleistungen stehen derzeit vor allem zwei Aspekte im Fokus des Vergaberechts:
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§§ 7 Abs. 5 S. 1, 9 Abs. 4 VOL/A-EG
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge nur an geeignete Bieter zu vergeben. Hierzu hat er bereits in der Bekanntmachung die von ihm geforderten Nachweise zur Feststellung der Eignung teilnehmender Bieter anzugeben. Hat die Vergabestelle diese Vorgabe nicht eingehalten, sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise als nicht rechtmäßig gefordert anzusehen. Die Folge hiervon ist, dass die Eignungsnachweise keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden dürfen. In der Rechtsprechung wurde zwar mehrfach schon über die Unzulässigkeit von Angebotsausschlüssen entschieden, bei denen unrechtmäßig geforderte Eignungsnachweise fehlten. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.11.2012 – VII-Verg 8/12) hat aber nunmehr erstmals festgestellt, dass die sich ebenfalls zwingend ergebende Verringerung des Eignungsniveaus in derartigen Fällen vergaberechtlich irrelevant ist.
Was waren die meist gelesenen Beiträge in diesem Jahr? Wir haben die TOP 12 und ihre Autoren ausgezählt. Allen Vergabeblog Leserinnen und Lesern wünschen wir ein gutes neues Jahr 2013!
Die AutorInnen des Vergabeblog wünschen allen Lesern und Leserinnen schöne und besinnliche Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr 2013 (Foto vom 22.12.2012)
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Die Erhebung einer Rüge ist formlos möglich und auch inhaltlich keinen besonders strengen Anforderungen unterworfen. Allerdings muss die Rüge so verfasst und auch verschickt werden, dass der Empfänger erkennen kann, dass es sich tatsächlich um eine mit rechtlichen Wirkungen beabsichtigte Rüge handelt. Welche Voraussetzungen dabei im Falle einer Rüge per E-Mail einzuhalten sind, stellte die VK Bund in ihrem Beschluss vom 11.05.2012 fest. Dabei hat der Bieter, so die VK Bund, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens insbesondere auch den Zugang der E-Mail nachzuweisen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (17/11066) erkundigt, mit welchen Summen die Bundesregierung Forschung- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen in den letzten zehn Jahren unterstützt hat und wie sich die Projektförderung an den Unternehmen seit 2005 entwickelt hat.
Auf den ersten Blick eine unscheinbare Meldung: Die TLG WOHNEN GmbH, die sich zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindet, wird an die im MDAX notierte TAG Immobilien AG verkauft, zum Kaufpreis von 471 Mio Euro. Bertoffen sind davon aber rund 11.350 Wohnungen mit ihren Mietern in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin. Die TLG ging 1991 aus der Treuhandanstalt hervor.
Bei Großbauvorhaben muss der öffentliche Auftraggeber stets darauf achten, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Erreicht oder überschreitet die Honorierung der Architekten- oder Fachplanerleistungen den einschlägigen Schwellenwert von 200.000 Euro netto, muss er sie zuerst vergeben. Dazu führt er ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durch. Erst nach dem Erhalt einer im Wettbewerb gewonnen Planung darf er in die Bauausschreibung gehen. Um das Verhandlungsverfahren vergaberechtskonform durchzuführen, muss der Auftraggeber spätestens mit der Aufforderung zur Verhandlung eine „Aufgabenbeschreibung“ an die ausgewählten Bewerber ausreichen, § 11 Abs. 2 VOF. Diese Aufgabenbeschreibung hat die planerische Aufgabe klar und eindeutig zu beschreiben, damit sie alle Bewerber oder Bieter im gleichen Sinne verstehen können, § 6 Abs. 1 VOF. Eine Nichtausgabe wäre vergaberechtswidrig (Voppel/Osenbrück/Bubert, VOF, 3. Aufl., § 6, Rn. 7). Der Auftraggeber steht also vor der paradoxen Situation, „die Planung planen zu müssen“. Mit dieser Herausforderung beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.
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§ 19 Abs. 3 VOL/A-EG
Oftmals fordern Vergabestellen die Angabe von Referenzleistungen, um die Leistungsfähigkeit der Bieter überprüfen und vergleichen zu können. Werden dabei in der Ausschreibung keine Mindestanforderungen an die Referenzleistung gestellt, bleibt offen, welche Leistungen die Bieter als Referenz angeben können. Die Vergabestellen haben diesbezüglich einen weiten Beurteilungsspielraum.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden.
Die haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/11764) der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen beauftragt wurde, wer diese beauftragt hat und mit welchen Fragen.
Geht nicht, gibt´s nicht: Dass man für den Volltext der Entscheidungen deutscher Gerichte Geld an Verlage zahlen muss, fanden wir schon immer kurios. Schluss damit! Ab sofort finden Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) im Netzwerk die jeweils neuesten vergaberechtlichen Entscheidungen von den Vergabekammern über die Oberlandesgerichte bis zum EuGH im VOLLTEXT – und das völlig KOSTENLOS. Sie sind noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW)? Zum Aufnahmeantrag für die ebenfalls kostenlose Mitgliedschaft geht es HIER.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags hat die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes gebilligt. Es kann somit im Januar beschlossen werden. Zum einen soll damit der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich verbessert werden, gleichzeitig wird die Grenze für freihändige Vergaben auf 25.000 Euro hochgesetzt. Zudem wurde, Zitat, “auf den Zwang zu jeglichen sachfremden gesellschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Auflagen bei der Auftragsvergabe verzichtet” – das alleinige Vergabekriterium soll die Wirtschaftlichkeit sein.
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Das Bundeskartellamt hat der Stadt Mettmann, Kreisstadt des gleichnamigen Kreises im Regierungsbezirk Düsseldorf, untersagt, die Wegerechte für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes „inhouse“ an ihr eigenes Tochterunternehmen zu vergeben. Die Stadt hatte zunächst im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Kooperationspartner mit einer Minderheitsbeteiligung für ihr neu zu gründendes Stadtwerk gesucht. Dieses kommunale Stadtwerk sollte dann ohne Auswahlverfahren die Konzession für die Strom- und Gasnetze erhalten. Obacht – gegenwärtig begleitet das Amt weitere Auswahlverfahren, u.a. in Berlin, Hamburg, Stuttgart und Leipzig.