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Das Bundeskartellamt hat der Stadt Mettmann, Kreisstadt des gleichnamigen Kreises im Regierungsbezirk Düsseldorf, untersagt, die Wegerechte für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes „inhouse“ an ihr eigenes Tochterunternehmen zu vergeben. Die Stadt hatte zunächst im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Kooperationspartner mit einer Minderheitsbeteiligung für ihr neu zu gründendes Stadtwerk gesucht. Dieses kommunale Stadtwerk sollte dann ohne Auswahlverfahren die Konzession für die Strom- und Gasnetze erhalten. Obacht – gegenwärtig begleitet das Amt weitere Auswahlverfahren, u.a. in Berlin, Hamburg, Stuttgart und Leipzig.
Insgesamt sind im Jahr 2011 rund 4,48 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut eingenommen worden – rund 160 Millionen Euro weniger als eingeplant. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2011, den sie als Unterrichtung (17/11435) vorgelegt hat. Nach Abzug der Kosten seien 3,31 Milliarden Euro aus der Maut in die Bundesfernstraßen geflossen – macht gut 26 % „Verlust“. Auf die Bundesautobahn würde hiervon ein Anteil von 2,73 Milliarden Euro entfallen.
Wie steht das Vergaberecht zur Kündigung von Verträgen? Im Spannungsverhältnis zwischen Zivil- und Vergaberecht ist hier noch Vieles offen. Das OLG Naumburg hatte nun den Fall einer Kündigungsrücknahme zu entscheiden und dabei vergaberechtlichen Wertungen Vorrang eingeräumt (OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2012, Az.: 2 Verg 2/12).
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Die zugrundeliegende Technologie ist nicht neu, aber die Geschäftsmodelle: Statt selbst Hard- und Software vorzuhalten, werden beim Cloud Computing IT-Leistungen bedarfsgerecht in Echtzeit als Service über das Internet bezogen und nach Nutzung abgerechnet. Auch für die öffentliche Verwaltung? u.a. dazu hat sich in Brüssel zum ersten Mal der Lenkungsausschuss der neuen Europäischen Cloud Partnerschaft (ECP) getroffen, mit stark deutschem Einschlag: Mit dabei Michael Gorriz, Chief Information Officer Daimler AG, Jim Hagemann-Snabe, Vorstandssprecher SAP AG und Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender Software AG. Ziel: Einheitliche Anforderungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Cloud-Leistungen zu entwickeln – ein digitaler EU-Binnenmarkt.
Gemeinsam wenden sich die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) gegen die Pläne der EU-Kommission, Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Die Kommission hatte vor einem Jahr, am 20.12.2011, ihren Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. „Diese Richtlinie würde erheblich in die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge eingreifen“, so die beiden Verbände. Ein europarechtlich vorgegebenes Verfahren würde an die Stelle der Entscheidungen der kommunalen Gremien vor Ort gestellt, z.B. bei der Vergabe einer Wasserkonzession in der Kommune. Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, hatte sich vergangene Woche in Berlin zu diesen Kritikpunkten mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU ausgetauscht. Dabei haben sich die Verbände auf drei wesentliche Punkte konzentriert.
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Der Anlass hierfür sind Beschwerden von unabhängigen Briefdienstleistern, in denen der Deutschen Post AG vorgeworfen wird, den Wettbewerb auf dem Briefdienstleistungsmarkt zu behindern.
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind seit dem Teckal-Urteil des EuGH aus dem Jahr 1999 nicht ausschreibungspflichtig, wenn der öffentliche Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen („Kontrollkriterium“) und wenn der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet, der seine Anteile innehat („Wesentlichkeitskriterium“). Während die – ganz gleich in welcher Höhe – Beteiligung eines privaten Gesellschafters an dem auftragnehmenden Unternehmen einer Kontrolle entgegensteht, ist das Kontrollmerkmal grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn das Kapital des Auftragnehmers nicht nur von einer, sondern von mehreren öffentlichen Körperschaften gehalten wird. Hieraus wurde von Rechtsprechung und Literatur bislang überwiegend gefolgert, dass auch der Minderheitsgesellschafter einem Gemeinschaftsunternehmen vergaberechtsfrei einen öffentlichen Auftrag erteilen kann. Insoweit wurde es für ausreichend erachtet, dass die Kontrolle von den öffentlichen Gesellschaftern gemeinsam ausgeübt wird. Nun hat der EuGH mit seinem Urteil vom 29.11.2012 (Rs. C-182/11 und C-183/11 „Econord“) das Kontrollkriterium für Gemeinschaftsunternehmen der öffentlichen Hand verschärft.
Die Bildung von Einkaufsgemeinschaften und dann Losaufteilung nach der „Bündelung“ – konterkariert das nicht die Mittelstandsförderung? Was aus vergaberechtlicher Sicht zulässig und zu beachten ist, hat das OLG Schleswig zwar nur in einer vorläufigen summarischen Prüfung ausgeführt, dabei aber klare Aussagen getroffen.
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Am 14.12. findet in Brüssel auf Einladung der EU-Kommission erneut eine Konferenz zur eVergabe statt. Im Focus stehen dabei die nicht legislativen Arbeiten der Genderaldirektion MARKT zur eVergabe. Bemerkenswert: Laut Einladung können die Teilnehmer dazu Stellung nehmen und so die Ergebnisse beeinflussen. Bei der Veranstaltung werden geschäftliche, technische und betriebliche Fragen erörtert, sie richtet sich daher nicht an politische Entscheidungsträger. Die Einladung der Kommission finden Sie hier.
Am 22. Oktober hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seinen Bericht “Allianz für eine nachhaltige Beschaffung” veröffentlicht. Darin berichtet das BMWi in Abstimmung mit den übrigen Bundesressorts, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und beteiligten Interessenvertretern dem Bundeskanzleramt zum dritten Mal in Folge über die Arbeit der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu diesem Zweck hat sie den Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415) in den Bundestag eingebracht.
Seit Sommer 2010 arbeitete die Senatsverwaltung an Richtlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung in Berlin. Im Berliner Amtsblatt vom 02.11.2012 wurde nun die neue, rd. 120 Seiten umfassende, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verkündet. Grundlage der VwVBU ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
Wie der Behörden Spiegel berichtet, will das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern seinen Teil zu einer besinnlichen Weihnachzeit beitragen: „Wir werden bei Ausschreibungen, deren Angebotsfristen in der Weihnachtszeit enden, die Frist zur Abgabe um zwei Wochen verlängern.”, wird Behördenleiter Klaus-Peter Tiedtke zitiert. Dies auch vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeiter des Beschaffungsamtes. Eine offizielle Bestätigung konnten wir hierfür noch nicht finden, werden diese aber nachliefern, sofern verfügbar.
Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 insgesamt rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse gebracht. Die Finanzlage des Bundes sei auch weiterhin angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730) und verweist dabei auch auf die „immer noch bestehenden Vereinigungslasten“.
Die sechs im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2010 Gesamteinnahmen von zusammen knapp 414 Millionen Euro verzeichnet und damit insgesamt gut 65 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Einnahmen setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, staatlichen Mitteln, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden zusammen. Nur Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verzeichneten keine Verluste.
Das OLG Düsseldorf setzt sich auch in diesem Jahr dezidiert mit den Möglichkeiten und Freiheiten des öffentlichen Auftraggebers zur Definition des Beschaffungsgegenstandes auseinander und leuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen der Bestimmungsfreiheit einerseits und der Wettbewerbsöffnung andererseits weiter aus. Es knüpft dabei an seine Beschlüsse vom 09.09.2010, Verg 10/10, vom 17.02.2010, VII-Verg 42/09, vom 03.03.2010, VII-Verg 46/09 sowie zuletzt vom 27.06.2012, VII-Verg 7/12, an. Das OLG Naumburg schließt sich mit seinem Beschluss vom 20.09.2012, 2 Verg 4/12, dieser Rechtsprechung für einen bedeutsame Fallvariante an und lässt erkennen, dass das letzte Wort zu diesem Rechtskomplex noch nicht gesprochen, sondern dem Bundesgerichtshof vorbehalten sein dürfte.
Langes Wochenende in Brüssel? Die EU-Kommission veranstaltet am Montag, dem 26. November, in Brüssel eine Konferenz zum EU-Rechtsrahmen für Nachprüfungsverfahren im öffentlichen Auftragswesen und dessen Anwendung in den Mitgliedstaaten. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen Betroffener mit der Anwendung des EU-Rechtsrahmens für Rechtsmittel, insbesondere mit Regelverstößen bei Ausschreibungsverfahren.
Nachdem die Bundesregierung dazu bereits auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Stellung bezogen hatte (Vergabeblog vom 16.09.2012), bestätigt sie dies nun in ihrer Antwort (17/11098) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland (17/9623): Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Einführung einer Pkw-Maut.
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.
Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M.
Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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