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Die EU-Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Auftrag zur Aktualisierung und Modernisierung ihrs Berichts über das Fallrecht des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichts im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen vergeben. Die Kommission selbst bezeichnet diese, rein interne, Arbeitsgrundlage als „eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge, die Anwälten für das öffentliche Beschaffungswesen, die in der Direktion C Vergabewesen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen beschäftigt sind, zur Verfügung stehen“.
Bilfinger Berger hat zwei Großaufträge zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin erhalten. Ein Projekt umfasst die Verlängerung der als “Kanzler-U-Bahn” bekannten U 55 vom Hauptbahnhof bis zum Alexanderplatz, das andere den Anschluss des Hauptbahnhofs an den S-Bahn-Ring. Beide Aufträge haben zusammen ein Volumen von rund 230 Mio. €. Der S-Bahn-Abschnitt wird in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert.
§§ 120 Abs. 2,128 Abs. 1,3 GWB; § 13 VwKostG
Einigen sich die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens in der Sache, so steht immer noch die Kostenfrage im Raum. Die Kosten vor der Vergabekammer regelt § 128 GWB – wie sich gerade am Beispiel der Erledigung zeigt – lückenhaft. Im Hinblick auf die Erledigungserklärung in erster Instanz ist deswegen auch bereits eine Divergenzvorlage des OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2011, Az. 2 Verg 2/11) beim BGH anhängig. Nicht zufriedenstellend geregelt ist aber auch der Fall, in dem sich die Beteiligten erst in der zweiten Instanz einigen. Das zeigt eine jüngere Entscheidung des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2011, Az.: Verg W 3/11).
Die Änderungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission zum neuen Jahr blieb bis auf die Sektorenauftraggeber aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr.1251/2011 für alle anderen bislang ohne Auswirkungen. Denn da die Schwellenwerte Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen, war die strengere Umsetzung durch niedrigere Schwellenwerte in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV weiter wirksam.
Am 13.12.2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im Bundesgesetzblatt (Teil I 2011 Nr. 64 13.12.2011 S. 2570) verkündet und trat einen Tag später, am 14.12.2011, in Kraft. Es ist auf alle Vergabeverfahren, die ab dem 14.12.2011 begonnen wurden, anzuwenden. Zuvor begonnene Verfahren sind nach alter Rechtslage zu beenden. Dies gilt auch für sich daran anschließende Nachprüfungsverfahren. Ein Überblick in zwei Teilen.
Man mag es kaum glauben: Noch eine Studie der EU-Kommission zum Öffentlichen Auftragswesen? Noch eine zur eVergabe? Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat am 7. Februar einen Auftrag im Wert von 606.657 EUR zur “Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen” vergeben (TED Dokument 2012/S 25-039715). Das Beste daran: Wir kennen Grünbücher und Weißbücher. Derer hatten wir gerade von EU-Seite genügend zum Vergaberecht. Das sieht wohl auch die Kommission so, weshalb wesentliches Ziel des Auftrags “die Erstellung eines Goldenen Buches” über das elektronische Beschaffungswesen ist. Der eVergabe ist spätestens dann wohl endgültig nicht mehr zu helfen.
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Ein Vergabesenat darf keine Beschlagnahme von Vergabeunterlagen beim öffentlichen Auftraggeber anordnen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Dies hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.08.2011 (VII-Verg 37/11) klargestellt und den Antrag eines Bieters zurückgewiesen.
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Die Rückforderung von Zuwendungen (Investitionszuschüsse oder Subventionen) auf Grund vergaberechtlicher Verstöße ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Rechtspraxis geraten. Im Zusammenhang mit der Auferlegung von zuwendungsrechtlichen Vergabepflichten in Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen gab es bereits in den letzten Jahren einige viel beachtete Gerichtsentscheidungen mit zum Teil erheblichen finanziellen Konsequenzen. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17. November 2011 (Az.: III ZR 234/10) die Rückforderung eines Investitionszuschusses als rechtmäßig erachtet, weil der Zuwendungsempfänger bei der Verwirklichung des geförderten Projekts gegen Vergaberecht verstoßen hat.
Den Namen kennt man hierzulande noch ganz gut: Im Vorfeld der letzten “großen” Vergaberechtsnovelle hatte das Beratungsunternehmen RAMBOLL-Management im Auftrag des BMWi die “Kostenmessung der Prozesse öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus Sicht der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber” erstellt (Studie verfügbar im Deutschen Vergabenetzwerk – DVNW). Nun erhielt RAMBOLL von der EU-Kommission den Auftrag über eine Studie zur Bewertung der Tauglichkeit des CPV-Codes.
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Keine gute Berliner Luft: Ende letzten Jahres wurde festgestellt, dass die Klimaanlage des Neubaus der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes an der Chaussestraße in Berlin-Mitte wegen gravierender hygienischer Mängel wieder ausgebaut werden muss. Die Gesamtkosten (Bau, Umzug, Übergangsmaßnahmen, Technik) für den Neubau schätzt die Bundesregierung inzwischen auf 1,3 Mrd Euro. Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
Die für 2010 veranschlagten Mauteinnahmen in Höhe von 4,87 Milliarden Euro sind wegen der konjunkturellen Lage um 360 Millionen Euro unterschritten worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2010, den sie als Unterrichtung (17/8331) vorgelegt hat.
Am 21.10.2011 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung entschieden, dass das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern nationale “Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung” sein soll. Bereits letzten Montag, am 30. Januar 2012, konnte die Kompetenzstelle in einem Festakt im Beschaffungsamt in Bonn eröffnet werden. In dieser Rolle arbeitet das Beschaffungsamt darauf hin, nachhaltige Kriterien verstärkt in den öffentlichen Einkauf einzubetten. Zielgruppe der Kompetenzstelle sind sowohl die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen, als auch potentielle Bieter, Nichtregierungsorganisationen und andere Experten zum Thema nachhaltiger Einkauf.
Das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der EU bietet ein neues Handbuch zur „Grünen Beschaffung“ kostenlos als Download im PDF-Format an. Das Werk entstand unter Mitwirkung der EU-Kommission, ist bislang aber nur in englischer Sprache verfügbar. Üblicherweise folgen weitere Sprachversionen. Zu finden hier.
Das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union bietet als eines seiner Informationsangebote die Datenbank TED – Tenders Electronic Daily – an. Die Datenbank enthält jeden Morgen, von Dienstags bis Samstags, ab 9 Uhr die aktuellen Bekanntmachungen des Tages. Das Amt “verkauft” die Inhalte der Datenbank auch an rund 150 Lizenznehmer, welche diese in unterschiedlichen Formaten und Preismodellen anbieten. Wir wollen in diesem Beitrag aber einmal aufzeigen, wie man TED unmittelbar, sinnvoll und dabei kostenlos nutzt.
Im Jahr 2011 wurden von der Agentur Auftrag-Select GmbH aus Berlin insgesamt 6937 öffentliche Ausschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden aus den Bereichen „Strategische und operative Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Gutachten und Studien, Agenturleistungen, IT-Dienstleistungen, Software und Hardware für Büroautomation“ registriert. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde dabei das für die genannten Bereiche entwickelte Ausschreibungs-Themensystem der Agentur zu Grunde gelegt und die Daten nach Region, Auftraggebergruppe und Projektinhalt ausgewertet. Mit Interessanten Ergebnissen:
Die Accenture GmbH (Deutschlandsitz in Kronberg) hat den Zuschlag zur “Konzeption und Realisierung eines IT-Verfahrens zur Festsetzung und Erhebung der KFZ-Steuer durch die Bundesfinanzverwaltung” erhalten (Ted Dokumenten-Nr. 2012/S 12-018419).
Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die Geduld verloren.
Angesichts nicht selten gleich in Millionenhöhe aus dem Ruder laufenden öffentlichen Bahnprojekten fällt es nicht gerade leicht, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/8213) zu akzeptieren: Danach seien die Kostensteigerungen bei Bahnprojekten „zu einem großen Teil durch allgemeine Baupreissteigerungen verursacht“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, betreffen die Kostensteigerungen in anderen Fällen inhaltliche Änderungen an den Projekten.
Insofern müsste man dann aber wohl Fehler bei der Planung einräumen. In der Antwort (17/8287) wird auf verschiedene Bahnprojekte detailliert eingegangen.
Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
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§ 107 Abs. 3 GWB; § 19 EG VOL/A
Das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist zwar spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2008 (X ZR 129/06) sowie den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 24.01.2008 (Rs. C 532/06) und 21.11.2009 (Rs. C 199/07) gefestigte Rechtsprechung. Die vergaberechtskonforme Abgrenzung der Eignungs- von den Zuschlagskriterien ist in der Vergabepraxis aber nicht immer einfach. Es wundert daher nicht, wenn das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erneut Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens war; zumal zwischen den Beteiligten auch die Frage der Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB streitig war.
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