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Für was die EU-Kommission sich nicht alles interessiert: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 131-216723 vom 12. Juli zu entnehmen ist, hat die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration einen Studienauftrag “zum Schutz der Rechte von Arbeitern bei Untervergabeverfahren in der EU” vergeben.
Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und „daher nicht zu verändern“. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handele es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
Wie wir berichteten steht eine erneute Novelle der Vergabeverordnung (VgV) an: Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören. Nun hat auch das Plenum des Bundesrats dazu abschließend Stellung bezogen – und fordert ein Zurückrudern.
Mit den Argumenten für und gegen eine Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen beschäftigten sich die geladenen Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Juli in Berlin. Dabei vertrat der Einzelsachverständige Richard Auernheimer die Auffassung, eine Ausschreibungspflicht führe nicht automatisch zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen seitens der Anbieter. Er forderte, zur bisherigen Praxis zurückzukehren, die keine Ausschreibungspflicht vorsah. Den gesamten Beitrag lesen »
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Immer wieder stolpert man über Ausschreibungen, die neugierig machen, was denn dahinter steckt: So die aktuelle öffentliche Ausschreibung der EU-Kommission, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter der Doc-ID 204971-2011 vom 1. Juli: “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung von IKT-Lösungen in Europa.”
Nachdem zahlreiche Bundesländer die erhöhten Wertgrenzen bis Jahresende oder darüber hinaus aufrecht erhalten, hat nun auch Bayern nachgezogen.
Ein Gastbeitrag von RA Dr. Volkmar Wagner, CMS Hasche Sigle
Es kommt Bewegung in die Bemühungen zur Anpassung des deutschen Vergaberechts an die Vorgaben des Defence Package der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zwei Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie zur Stellungnahme an die Verbände weitergegeben.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ soll in einem ersten Schritt für die Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie die notwendige Anpassung des GWB vorgenommen werden. Die eigentliche Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie soll mit der „Verteidigungsvergabeverordnung – VSVgV“ erfolgen.
Steuersenkungen? Die Finanznot der öffentlichen Verwaltung in Deutschland nimmt trotz konjunktureller Erholung und steigenden Steuereinnahmen weiterhin zu. Nach einer aktuellen Studie klassifizieren 61 Prozent der Entscheider in deutschen Behörden die Finanzentwicklung bis 2013 als derzeit größte Herausforderung. Besonders betroffen sind Landesbehörden. Aber auch die Kommunen planen Angesichts der angespannten finanziellen Situation weitere Einschnitte bei öffentlichen Leistungen. So stehen danach z.B. in NRW 70 % der Städte und Kommunen vor leeren Kassen.
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Sie konnten am vergangenen Donnerstag nicht in Brüssel zur Präsentation der Ergebnisse der Ex-Post-Evaluierung der geltenden EU-Vergaberichtlinien durch die EU-Kommission dabei sein? Macht nichts, die komplette Veranstaltung gibt es als Internet-Video unter diesem LINK (Für Deutsch [DE] links unter dem Video auswählen).
Was ist schon ein halbes Jahr mehr oder weniger, wenn es um Umweltschutz geht, haben sich wohl einige EU-Mitglieder gedacht – falsch gedacht. Die EU-Kommission fordert von 10 Mitgliedstaaten, Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich, die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge. Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum 4.12.2010 erfolgen müssen.
1993 wurde das forum vergabe gegründet. Die gegenwärtig rund 500 Mitglieder (Organisationen, Verbände, Unternehmen, Personen), vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus Österreich und der Schweiz, kommen aus allen mit Fragen des öffentlichen Auftragswesens befassten Kreisen. Vergabeblog sprach mit dem Geschäftsführer des forum vergabe, Herrn RA Dr. Mark von Wietersheim, über die Aufgaben des forums, dessen politisches Selbstverständnis, über die Badenweiler Gespräche und über Zukunftspläne.
Heute, am 30. Juni, findet in Brüssel auf Einladung von EU-Kommissar Michel Barnier eine Konferenz über die Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien statt. Die Kommission wird Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches sie im Januar veröffentlichte.
Kurz zuvor veröffentlichte sie nun bereits diese mit Spannung erwarteten Ergebnisse und lies wissen: “Im Durchschnitt dauert ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren 108 Tage und kostet 28000 Euro.” Allerdings hätten die Mitgliedsstaaten dank der EU-Vergaberichtlinien rund 20 Milliarden Euro einsparen und die Kosten um bis zu vier Prozent senken können.
In Ergänzung des vorangegangenen Beitrags: Die Bundesratsausschüsse haben in der Empfehlungsdrucksache 313/1/11 zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” vorgestern wie folgt Stellung genommen:
Dem Absatz 3 ist folgender Satz anzufügen: „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.”
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag, den 4. Juli, eine öffentliche Anhörung in Berlin. Gegenstand sind der Antrag mit dem Titel ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD sowie der Antrag mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Nach der Reform ist vor der Reform – die nächste Änderung der Vergabeverordnung steht an, kaum, dass die letzte Änderung am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (Vergabeblog vom 24. Mai 2011): Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören – ein erheblicher Einschnitt in die Beschaffungsautonomie der Vergabestelle.
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Auftraggeber, die Nebenangebote zulassen, ermöglichen so innovative Angebote, die in bestimmten Punkten von der Leistungsbeschreibung abweichen. Gegenwärtig ist umstritten, wie dann diese Leistung zu bewerten ist. Die Frage betrifft die Wahl der Zuschlagskriterien. Hier lohnt es sich, Inhalt und Konsequenzen der vertretenen Ansichten zu kennen und bei der Konzeption zu berücksichtigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
§ 7 Abs. 1 VOL/A 2009; § 8 Abs. 1 EG VOL/A 2009; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009
Anders als in der VOB/A 2009 ist das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 nicht mehr enthalten. Hieraus wird teilweise der Schluss gezogen, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse existiere im Anwendungsbereich der VOL/A nicht mehr. Stimmt das? Ein Beitrag zum Verbleib eines Grundpfeilers der Leistungsbeschreibung.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund.
Das DVNW nutzt nun eine neue Softwareplattform, die Ihnen noch mehr Möglichkeiten bietet: Zum Austausch, zur Diskussion und zur Vernetzung innerhalb der Branche. Dabei ist die Mitgliedschaft – natürlich – kostenlos. Allerdings wie bisher nur bei fachlichem Bezug zum öffentlichen Auftragswesen möglich.
Die brasilianische Stadt Recife hat heute den Reinhard Mohn Preis 2011 für Bürgerbeteiligung erhalten. Liz Mohn (2. v. r.) überreichte im Rahmen einer Festveranstaltung mit über 500 geladenen Gästen in Gütersloh dem Bürgermeister (2. v. l.) der Millionenmetropole die mit 150.000 Euro dotierte Auszeichnung. Besonders herausragend bei dem vorbildlichen Beteiligungsprojekt sind Bürgerhaushalte, die den Einwohnern von Recife umfassende Entscheidungskompetenzen einräumen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt die Festrede.