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Art. 24 RL 2004/18/EG; § 21 Nr. 3 S. 2 VOB/A 2006; §§ 13 Abs. 3 S. 2, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f), Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A 2009
Bieter dürfen in einem Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote abgeben. Die irrtümliche Bezeichnung als Nebenangebote schadet nicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10) klargestellt und damit eine lange Zeit ungeklärte Frage beantwortet.
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§ 99 Abs. 1 GWB; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG
Die Vergabe von Verträgen über die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzen stellen in der Regel Dienstleistungskonzessionen dar und unterfallen somit nicht dem europäischen Vergaberecht. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 25. März 2011 entschieden (Az.: Verg 4/11).
Nach Ansicht des Vergabesenats liegen – auch bei der Übernahme eines nur eingeschränkten Betriebsrisikos – Dienstleistungskonzessionen vor, so dass das formstrenge Vergaberecht nicht anwendbar und der Vergaberechtsweg nicht eröffnet ist. Das Gericht orientiert sich in seiner Argumentation an dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH vom 10. März 2011 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier). Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für künftige Breitbandausschreibungen, sondern vor allem für die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Es herrschte Festtagswetter, als sich am vergangenen Dienstag rund 250 geladene Gäste im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn einfanden. Grund zum Feiern gab es dabei gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen das 60jährige Bestehen des Beschaffungsamtes, zum anderen den Einzug in den neuen und damit deutlich moderneren Dienstsitz in der Brühler Straße. Aber auch gesagt wurde so Einiges.
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Ein Auftraggeber darf einem Nebenangebot auch dann den Zuschlag erteilen, wenn er als Zuschlagskriterium ausschließlich den Preis festgelegt hat. Mit dieser Auffassung tritt das OLG Schleswig der Ansicht des OLG Düsseldorf entgegen, sieht sich aber an einer Vorlage gehindert. Rechtsklarheit in dieser Frage lässt daher weiter auf sich warten.
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Die Bundesregierung misst der angekündigten Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission für Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff hier) erhebliche Bedeutung bei und “verfolgt die Entwicklung sehr aufmerksam”, so die Regierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288). Dabei hält sie eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen “nicht für erforderlich oder sinnvoll”. Interessant: Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Regierung auch wissen, wann sie denn beabsichtige, dem Parlament den bereits für 2010 angekündigten Entwurf für eine erneute nationale Vergaberechtsreform vorzustellen.
EU-Kommissar Michel Barnier lädt alle am öffentlichen Auftragswesen interessierten Kreise zu einer Debatte über die Modernisierung der europäischen Politik in Sachen Vergaberecht am 30. Juni nach Brüssel ein. Spannend: Auf der Konferenz wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches im Januar veröffentlicht wurde. Aber es soll nicht nur heiße Luft geredet werden – die Ergebnisse der Diskussion bilden die Grundlage zur Reform des europäischen Vergaberechts.
§§ 97 Abs. 2, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2 GWB
In Baden-Württemberg regelt der so genannte Autarkieerlass, dass in Baden-Württemberg angefallene Abfälle zur Beseitigung auch in Baden-Württemberg zu entsorgen sind. Diese Regelung ist bereits abfallrechtlich fragwürdig, wurde jedoch auch nunmehr vergaberechtlich von einem Bieter in Frage gestellt, der über Entsorgungsanlagen nur außerhalb von Baden-Württemberg verfügt.
Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.
Im ersten Beitrag dieser Serie hatte ich Ihnen die Zulassung von Nebenangeboten in der Vergabebekanntmachung vorgestellt. Wie wir gesehen haben, ist die Zulassung von Nebenangeboten als solche noch relativ einfach zu handhaben, man darf sich – im Oberschwellenbereich – nur nicht von den Formulierungen der VOL/A und v. a. der VOB/A irreführen lassen. Deutlich unübersichtlicher wird die Rechtslage für den Auftraggeber, der mit seinem Wunsch, Nebenangebote zuzulassen, ernst machen will, und sich nun an die Überwindung der nächsten Hürde machen muss.
Was waren die wichtigsten Themen im April? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die Antwort.
Auch wenn es bereits zuvor rechtliche Möglichkeiten gab: Spätestens seit der Reform des GWB sind diese mit § 97 Abs. 4 auch in Gesetzesform gegossen. Marco Junk sprach mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, über politische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Bewertbarkeit von Nachhaltigkeit, Marktchancen für nachhaltige Unternehmen und über mehr Mut bei der Gesetzgebung.
Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
So genau wissen wir das auch nicht. Nur, dass es immer mehr werden. Unsere Statistik, die wir seit Juni 2008 pflegen, weist inzwischen rund 1000 Besucher am Tag aus (Bild unten). Jeden Tag. Und das es sich dabei nicht um über Suchmaschinen Verirrte handelt, lässt sich aus der durchschnittlichen Verweildauer von rund 2,5 Minuten pro Besuch bzw. 2,1 gelesenen Artikeln schließen. Insgesamt wurde seit dem von über 130.000 verschiedenen Besuchern rund 512.000 mal ein Beitrag gelesen.
Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel. Fernziel ist ein darauf basierender sog. Multi-Plattform-Bieterclient, mit dem Bieter möglichst viele verschiedene eVergabe-Plattformen nutzen können. Das Beschaffungsamt hat nun eine eigene Homepage eingerichtet, auf der sich Interessierte über das Projekt und die nächsten Schritte informieren können: http://www.xvergabe.org. Ein Interview mit dem Projektleiter Marc Christopher Schmidt finden Sie im Vergabeblog hier.
Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
Die Bundestagsfraktion Die Linke verlangt Aufklärung über die Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hintergrund: Nach einem Bericht in „die tageszeitung“ vom 14.09.2010 habe das BSI über mehrere Jahre hinweg einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben ohne hinreichende Begründung freihändig vergeben. Dabei soll den meisten Vergaben nur ein einziges Angebot zugrunde gelegen haben.
§ 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB
Öffentliche Auftraggeber müssen möglichst mittelstandsfreundlich und insbesondere losweise ausschreiben (vgl. § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB). Dieses Gebot hat auch Bedeutung für den Zuschnitt der Lose. Sie müssen so groß bzw. klein sein, dass dem Mittelstand eine Chance bleibt, ein Angebot abzugeben – und zwar auch ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden. Das OLG Karlsruhe hat nun in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen dieser Pflicht verdeutlicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.04.2011, 15 Verg 3/11).
Es war die erste Veranstaltung des Vergabeblogs, und sie fand reges Interesse: Knapp 70 Teilnehmer fanden am vergangenen Donnerstag den Weg nach Frankfurt a.M. zur “Vergabe von Dienstleistungen zwischen Transparenz, Kosteneffizienz und Rechtssicherheit”. Ihnen bot sich ein spannender Abend mit angenehm klaren Statements der Referenten.
Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres ein „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ herausgegeben. Ein Grünbuch dient dem Zweck eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema herbeizuführen, insb. zur Vorbereitung geplanter Verordnungen und Richtlinien. Dazu haben die Kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) nun Stellung bezogen. Der Tenor: Mehr Freiheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – u.a. durch eine Verdopplung der geltenden Schwellenwerte.