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Haben Sie es auch schon bemerkt? In der neuen VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?
Drei von vier deutschen Unternehmen befürworten eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete öffentliche Beschaffung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung von Unternehmen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. Bislang allerdings, so die überwiegende Einschätzung von Teilnehmern einer DIHK-Fachkonferenz von Mitte Juni, ist die Nachfrage deutscher Behörden beispielsweise nach energiesparenden Lampen und Computern noch gering.
Die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht. Deutsche Städte und Kommunen müssen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zukünftig europaweit ausschreiben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem gestern Abend veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-271/08).
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat ein “Kritikpapier zum GWB 2009” vorgelegt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 24.04.2009 wollte die Bundesregierung das Vergaberecht vereinfachen, modernisieren und praxisorientierter ausgestalten. Nach Auffassung des BDI ist das nicht in allen Bereichen gelungen. Er macht daher in seiner lesenswerten Broschüre Vorschläge für Korrekturen. Sie können das druckfrische Werk hier kostenlos herunterladen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf vom 29.06.2010 zur Reform der Arzneimittelversorgung („Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung“, AMNOG) überträgt den Zivilgerichten die vergaberechtliche Kontrolle über den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen auch in der zweiten Instanz. Strenge vergaberechtliche Regeln sollten daher schon im Vorfeld beachtet werden, das gilt insbesondere bei Verträgen über denselben Wirkstoff, die mit mehreren Herstellern geschlossen werden.
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Welche Möglichkeiten haben öffentliche Einkäufer, Aufträge nach ökologischen Kriterien zu vergeben? Diese und weitere Fragen klären Fachleute des Freiburger Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden in einem kürzlich erschienenen Schulungsskript. Es widmet sich unter anderem den rechtlichen Grundlagen der „grünen“ Beschaffung und führt auch in die Berechnung von Lebenszykluskosten ein. Das vom Umweltbundesamt herausgegebene, knapp 160 Seiten starke Schulungsskript finden Sie als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier.
In Teil 1 der Beitragsreihe wurde bereits dargestellt, dass der Auswahl der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung zukommt. Mit Gesichtspunkten wie Preis, Qualität, technischer Wert usw. kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Eigenschaften der angebotenen Leistung bewerten und somit sicherstellen, dass er eine seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält.
Hiervon zwingend zu unterscheiden ist die nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A 2009 bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A 2009 erforderliche Prüfung der Eignung der Unternehmen. Eignungsprüfung einerseits und Wirtschaftlichkeitsprüfung andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar.
Insgeamt 18 Anbieter von Open Source Lösungen haben vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz ein Niederlage erlitten (Öffentliche Beratung v. 6.7.2010, B-3402/2009). Sie wollten den Vergabeentscheid des Bundesamts für Bauten und Logistik anfechten, das 2009 einen Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken ohne vorherige öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatte.
Ab und an sollte man einmal innehalten und schauen, wo man steht. Auch um zu erkennen, ob der eingeschlagene Weg der richtige war. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die eindrucksvolle Einwicklung der täglichen Leserzahl, die den Vergabeblog in den vergangenen zwei Jahren zum führenden Informationsmedium im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens gemacht hat. Die Idee dahinter war und ist, das extrem fachliche und daher regelmäßig schwer verständliche Thema über den Kreis der Vergabejuristen hinaus zu öffnen und all jenen zugänglich zu machen, die es täglich betrifft. Gleichzeitig aber auch, über das Medium Internet und Blog das Fachwissen der Leser einzubeziehen und so die Qualität der Informationen noch weiter zu steigern. Wir hoffen, es gelingt uns auch weiterhin.
Ihr Marco Junk (Hrsg.)(Tägliche Besucher, Juni 2008 – Juni 2010)
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Heute, am 7. Juli, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und den Finanzplan bis zum Jahr 2014 beschlossen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die sog. “Schuldenbremse”. Diese sieht vor, dass der Bund seine strukturelle Neuverschuldung bis zum Jahr 2016 auf höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes zurückführen muss. Daher soll die Neuverschuldung von rd. 65 Mrd. € im laufenden Jahr auf 57,5 Mrd. € im Jahr 2011, auf 40,1 Mrd. € im Jahr 2012 und auf 31,6 Mrd. im Jahr 2013 sinken. Im Jahr 2014 soll sie dann noch einmal auf 24,1 Mrd. € sinken. Interessante Posten der Gesamtrechnung: Finanzmarkttransaktionssteuer (ab 2012), Subventionsabbau und ökologische Neujustierung, Luftverkehrsabgabe, Neujustierung von Sozialgesetzen. Unter dem Punkt “weitere Maßnahmen” findet sich übrigens auch “Verschiebung Berliner Stadtschloss”. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Parlamentarier verabschiedeten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause das neue Berliner Vergabegesetz. Auftragnehmer von Öffentlichen Aufträgen in Berlin, d.h. im Auftrag des Senats, der Bezirke oder eines landeseigenen Unternehmens, müssen künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro bezahlen. Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter der Beachtung der Kernarbeitsnormen nach ILO hergestellt wurden.
Was für die einen aber nach wie vor ein zahnloser Tiger, ist für andere bereits zu weitreichend.
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Vor der Sommerpause hat uns das öffentliche Auftragswesen noch einmal eine ganze Reihe interessanter und bedeutender Ereignisse beschert. Unser Monatsrückblick Juni fasst sie zusammen.
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss am 25.05.2010 (Verg W 15/09) entschieden, dass die betriebsbereite Errichtung von Richtfunkstationen im Wert von ca. 2,6 Mio. € netto schwerpunktmäßig als Bau- und nicht als Lieferauftrag anzusehen ist.
Da bei Anwendung der für den Baubereich geltenden VOB/A erst ab einem Schwellenwert von 5,15 Mio. € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausgeschrieben werden muss, war die nationale Ausschreibung des Landes Brandenburg rechtmäßig. Bei Annahme eines Liefer/Dienstleistungsvertrages hätte die Vergabestelle bei Anwendung der VOL/A mit einem Schwellenwert von 206.000,- € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausschreiben müssen – und vor allem: der unterlegene Bieter hätte effektiven Rechtsschutz gehabt.
Juristische Beratungsdienstleistungen sind grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Die VOL gilt nur, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können. Dies hat nun das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.04.2010 – VII-Verg 55/09) klargestellt und den Nachprüfungsantrag einer Anwaltskanzlei verworfen.
Was für ein historisches Spiel gestern gegen England. Ein kleines historisches Ereignis im öffentlichen Auftragswesen heute: In Berlin ist das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) eröffnet worden. Das DVNW ist ein exklusives, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Angesichts eines öffentlichen Auftragsvolumens in Bund, Ländern und Gemeinden von geschätzten 216 Mrd. Euro im Jahr ist es das Ziel des DVNW, die maßgeblichen Akteure in diesem Umfeld zu vernetzen.
Das DVNW richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund.
Frankfurt a.M. vergibt im Wege der Direktvergabe sein städtisches Schienennetz – und zwar gleich für die nächsten 20 Jahre. Mühlheim an der Ruhr geht angesichts leerer Kassen innovative Wege bei der Schulsanierung und die EU-Kommission will die deutschen Kommunen zwingen, Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Bediensteten europaweit auszuschreiben.
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Der Freistaat Sachsen hat im vergangenen Jahr rund 328.000 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von nahezu 984 Millionen Euro vergeben. Das waren rund 41.000 Aufträge im Wert von rund 78 Millionen mehr als 2008, wie aus dem nun vorgelegten „Vergabebericht 2009“ hevorgeht. Interssant: Bei den Bauaufträgen gingen mehr als 90 Prozent an Unternehmen in Sachsen, bei Lieferaufträgen waren es 62 Prozent.
Die RIB Deutschland GmbH, ein Unternehmen, dass bereits seit den 60iger Jahren in der Softwareentwicklung tätig ist, bietet auch eine eVergabe-Lösung an. Diese ist u.a. im Einsatz bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin sowie in Wuppertal, Stuttgart, Hannover und Göttingen. Vergabeblog sprach mit Erik von Stebut, bei RIB verantwortlich für den Bereich Architecture|Public, über den Stand der Dinge, das geplante Metaportal eVergabe und die Frage, ob die eVergabe für die Bieter kostenlos sein soll, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der neuen VOL/A umzusetzen sucht.
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Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.
Die EU genießt den Ruf, sich zu allerhand Dingen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden, die man vielleicht nicht unbedingt gebraucht hätte. Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, darf man aber mit Recht behaupten, dass die europäischen Vergaberichtlinien der entscheidende Beitrag zu mehr Wettbewerb und Transparenz waren. Was man sich diesbzgl. für die Zukunft vorstellt, hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen nun kund getan.