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Die Pflicht von Auftraggebern, den Mittelstand durch die Vergabe von Fach- und Teillosen zu berücksichtigen, gilt nicht uneingeschränkt. Gerade bei ÖPP-Projekten dürfen sie auf eine Losbildung verzichten, wenn sie sich hierdurch einen interdisziplinären Managementaufwand ersparen wollen. Dies hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 26.04.2010 (13 Verg 4/10) entschieden.
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Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
eVergabe kostet Geld. Nicht per se, sie spart sogar erhebliche Prozesskosten. Nur fallen eVergabe-Plattformen auch nicht vom Himmel. Das Geschäftsmodell: Öffentliche Auftraggeber bekommen „die eVergabe“ relativ günstig, die Finanzierung erfolgt über Nutzungsentgelte der Bieter, die ohnehin keine andere Wahl haben. Die mehr und mehr in Bund, Ländern und Gemeinden umgreifende Pflicht zur elektronischen Angebotsabgabe tut ihr Übriges.
Damit soll nach Auffassung des BMWi Schluss sein. Die Wirtschaft soll nicht länger für die Teilhabe an öffentlichen Ausschreibungen zahlen müssen. Daher ordnet der neue § 6 Abs. 2 bzw. § 6 EG VOL/A 2009 an, “von den Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabeverfahren nicht erhoben werden.” Die Regelung zielt ausdrücklich auf die eVergabe ab. Was wenig ernst genommen wurde, schlägt nun in die Praxis durch: In einer am 8. Mai veröffentlichen Ausschreibung (TED: 2010/S 90-135043) zur “Bereitstellung und Betrieb eines E-Vergabesystems einschließlich Ausschreibungsplattform für die Rundfunkanstalten der ARD einschließlich der GEZ” (nach EuGH öffentliche Auftraggeber) heißt es:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geschäftsmodelle, die vom Bewerber/ Bieter ein Entgelt für die Zusendung der Verdingungsunterlagen verlangen, nicht erwünscht sind.
Und jetzt?
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Das BMF hat Zusammenfassungen über die Haushaltsentwicklung der Länder bis März 2010 vorgelegt. Deutlich zu erkennen der Einbruch bei den Steuereinnahmen von bis zu 10 % in den Flächenländern im Vergleich zum Vorjahr. Interessant wäre zu erfahren, warum die Personalausgaben überwiegend gestiegen sind. Beachten Sie: Erfahrungsgemäß hat die Entwicklung der ersten drei Monate nur eine geringe Aussagekraft über den Jahresverlauf. Vollständige Auswertung hier.
In Berlin findet in Kürze die Vorstellung der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ statt, in Speyer im September die bekannten Speyerer Vergaberechtstage, BMWi und BME vergeben ihren alljährlichen Preis “Innovation schafft Vorsprung”. Die SPD-Bundestag-Fraktion fragt nach der Wirkung der Konjunkturpakete und es gibt eine Online-Diskussion zur Frage, ob die öffentliche Hand ihre Marktmacht nutzen und ökologische sowie soziale Aspekte in der Beschaffung verstärkt berücksichtigen sollte. Weiterführende Informationen nachfolgend.
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Wie jedes Jahr hat das BMWi wieder eine Übersicht der statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten veröffentlicht. Gem. § 129a GWB unterrichten diese das Ministerium bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse. Sie finden die Auswertung hier.
Aufgrund seiner Regelungstiefe bietet das Vergaberecht den öffentlichen Auftraggebern nur in beschränktem Maße die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Soweit die Vergabevorschriften einen gewissen Handlungsspielraum gewähren, sollte daher ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Auswahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Denn letztlich entscheidet vor allem das vom öffentlichen Auftraggeber festgelegte Wertungssystem darüber, ob er im Ergebnis der Ausschreibung eine möglichst hochwertige und seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält oder nicht.
Die folgenden Ausführungen sind der Beginn einer aktualisierten Beitragsreihe, die sich mit den wesentlichen Fragen betreffend der Zuschlagskriterien beschäftigt.
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Auftraggeber dürfen nur solche Leistungen vergeben, die sich für einen durchschnittlichen Bieter eindeutig aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen ergeben. Sie dürfen sich nicht mit einem Verweis auf eine nationale Rechtsnorm begnügen und auf dieser Grundlage mehr Leistungen vergeben als unmittelbar aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. Dies hat der EuGH am 22.04.2010 (C-423/07) entschieden und damit seine Anforderungen an die Bekanntmachungspflicht konkretisiert. Zudem hat er sich erneut zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Vergabefehlern betreiben darf.
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Eben hat in Berlin die sog. “Abstimmungsinstanz” des Projekts XVergabe die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe Bekanntmachung verabschiedet. Damit sind die technischen Spezifikationen für den eVergabe-Plattform übergreifenden Austausch von Bekanntmachungen nach zweijähriger Arbeit festgezurrt. Ein kleiner Meilenstein.
Die neue VOL/A wird sowohl für nationale als auch für europaweite Vergabeverfahren eine Regelung zur sogenannten Projektantenproblematik enthalten. Die Regelung ist wortgleich aus der VgV übernommen worden, welche allerdings lediglich bei europaweiten Ausschreibungen Anwendung findet. „Neu“ ist daher in erster Linie, dass der Auftraggeber nunmehr auch bei nationalen Vergaben ausdrücklich dafür Sorge zu tragen hat, dass die Teilnahme eines Projektanten am Wettbewerb zu keiner Wettbewerbsverfälschung führt. Wann eine Projektantensituation besteht und welche Handlungspflichten denn öffentlichen Auftraggeber dann treffen, wird im Folgenden aufgezeigt.
Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblogs im April? Unser neuer Monatsrückblick gibt die Antwort.
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) richtet am 16. Juni 2010 die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“ in Berlin aus. Unternehmen und öffentliche Verwaltung haben dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder „grüner Beschaffung“ (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens war unter anderem die Eignung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters beanstandet worden. In einem Offenen Verfahren zur Vergabe von „Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen“ hatte der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung die Vorlage verschiedener Eignungsnachweise gefordert, unter anderem sollten Angaben zu „Umsätzen/Mitarbeitern“ und „Referenzen“ gemacht werden. Die für den Zuschlag vorgesehene Beigeladene hatte teilweise Angaben hierzu in ihrem Angebot gemacht. Darüber hinaus hat sie eine Erklärung ihrer Muttergesellschaft mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
„Zur Beurteilung der Eignung ihrer Leistungsfähigkeit kann die M GmbH (MDL) als Tochtergesellschaft der F GmbH auch auf deren Nachweise zurückgreifen…
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Er war immer ein Mann der leisen Worte, und wählte diese mit Bedacht. Umso mehr kennt ihn die Vergabeszene: Aus Altersgründen scheidet in dieser Woche Michael Wankmüller aus dem Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Dienstsitz Bonn). Der gebürtige Trierer war insbesondere mit der Reform der VOL/A im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) betraut.
Von hier ein Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Und alles Gute für die Zukunft!
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfälligkeit der Hellenischen Republik (17/1544) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, dem 5. Mai.
Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 – VK 2-7/10;
VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010 – VK BSU 2/10
Einige Vergabekammern der Länder widersprechen der VK Bund (Beschl. v. 05.03.2010, VK 1-16/10), die jüngst entschieden hatte, dass die Anforderung an die Bieter, Rügen „unverzüglich“ zu erheben, mit dem Europarecht vereinbar ist (siehe auch den Beitrag dazu im Vergabeblog). Sie sind der Auffassung, dass die deutsche Bestimmung des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB unangewendet bleiben müsse, und berufen sich dabei auf die EuGH-Rechtsprechung vom Januar diesen Jahres (Rs. C-406/08 und C-456/08). Dabei wird die mangelnde Übertragbarkeit dieser Entscheidungen auf die deutschen Rechtsverhältnisse übersehen. Sowohl die englischen und irischen Umsetzungsvorschriften als auch die Rechtssysteme (Einzelfall-Recht dort, System des geschriebenen Rechts hier) sind völlig unterschiedlich. Deshalb handelt es sich um einen Trugschluss.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.
Ausweislich des vom BMWi im Vorfeld der Vergaberechtsreform eingeholten RambØll-Gutachtens verursacht der bei bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro, in etwa zu gleichen Teilen auf Seite der Bieter wie der Beschaffer. Auf Bieterseite war dabei bislang einer der größten Kostentreiber mit rund 10 % die Eignungsprüfung. Wenig verwunderlich und richtig, dass die Reformvorschläge des Ministeriums zur neuen VOL/A auch hier ansetzten.
Neben der Einführung sog. Präqualifizierungsverfahren, also der auftragsunabhängigen, vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise, sollte vor allem die Eignungsprüfung an sich vereinfacht werden. Dabei sahen die ersten Entwürfe sogar eine mutige, weil generelle Eignungsvermutung vor, die jedoch weder die Beschaffer noch Anbietervertreter im verantwortlichen DVAL wollten. Neu ist nun, dass statt vieler amtlicher Dokumente vor allem Eigenerklärungen der Bieter zu fordern sind und eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Nachweise besteht – mit ein paar Stellschrauben für die Beschaffer.