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Sollten Sie nach den aktuellen EU-Schwellenwerten Ausschau halten, empfehlen wir Ihnen dringend, diese nicht auf den Webseiten der EU zu suchen. Da stehen nämlich noch die vom letzten Jahr (http://simap.europa.eu/supplier/opportunities-in-europe/index_de.htm). Die aktuellen finden Sie bei uns hier.
In den 14 Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sind Mitte 2008 insgesamt 270.335 Menschen beschäftigt gewesen. Davon waren 92.561 Frauen und 177.774 Männer, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/1385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1271) hervorgeht.
Die leidigen Nachunternehmer. Oft braucht man sie, aber eigentlich will man sie nicht. Der Nachunternehmer ist wie die Bietergemeinschaft eine Form der Kooperation und damit Leid und Segen. Vor jeder Entscheidung, zu kooperieren, sollten daher zahlreiche Faktoren bedacht werden (werden sie aber meist nicht), etwa: Kooperieren oder doch besser eigene Fachkräfte einstellen? Und: Besteht die Gefahr, dass der Kooperationspartner nach der Kooperation Kunden abzieht? Aber auch: Komme ich persönlich mit dem Geschäftsführer des Partners klar, kann ich mich mit seinen Zielen und Idealen identifizieren, „funkt“ es also zwischen uns? Die Konsequenzen, wenn es nicht „funkt“, spielten sich bislang vor allem auf der Vertragsebene ab: Preisanapassung, Kündigung, Schadensersatz.
Der EuGH hat nun aber einen weiteren Faktor hinzugefügt, der bei der Frage des Nachunternehmereinsatzes von Anfang an wohl bedacht sein will: Ein Wechsel des Nachunternehmers durch den Auftragnehmer kann nämlich den öffentlichen Auftraggeber dazu veranlassen, den ganzen Vertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Das jedenfalls folgt aus einer neuen Entscheidung des EuGH v. 13.04.2010, Rs. C-91/08.
Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.
Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden.
Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.
meldet heute die Wirtschaftswoche (WiWo). Schon heute zahle der Bund die Pensionen von mehr als 83000 verbeamteten Ruheständlern, was über zwei Mrd Euro im Jahr koste. In den kommenden 30 Jahren wachse das “Pensionärsheer” um knapp 38 Prozent auf etwa 115000: Bei einer jährlichen Erhöhung der Bezüge um drei Prozent müsse der Bundeshaushalt im Jahr 2050 die gut 3-fache Pensionslast von 8,7 Mrd schultern. Dabei existiere eine Vorsorge bislang so gut wie nicht. Den Beamten drohe gleichwohl keine schmerzhafte Reform – “Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden”. Den vollständigen Bericht der WiWo finden Sie hier.
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Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat.
Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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Lange hat man nichts mehr davon gehört, nun sollen in dieser Woche tatsächlich die Arbeiten an einem zweifellos Maßstäbe setzenden Projekt für die elektronische Vergabe (eVergabe) beginnen: Unter dem Arbeitstitel „Einer für alle“ will subreport Verlag Schawe GmbH, ein Unternehmen, das seit 2001 eine eigene eVergabe-Lösung anbietet, noch dieses Jahr eine als “Adapter” bezeichnete Lösung zur Verfügung stellen, mit der die fast 60 verschiedenen eVergabe-Plattformen in Deutschland zentral, d.h. über einen einzigen, interoperablen Einstieg bieterseitig adressiert werden können – der lang erwartete, universelle Bieterclient.
Ist das Ende des Flickenteppichs eVergabe also tatsächlich in Sicht?
Wir freuen uns sehr, im Team des Vergabeblog zwei neue, kompetente Autoren begrüßen zu können, Dr. Rainer Noch sowie Monika Prell.
Es wird ja immer wieder die angebliche Intransparenz bei der Rechtsetzung der VOL und VOB durch die hierfür zuständigen Verdingungsausschüsse kritisiert. Das für den DVAL zuständige BMWi hat nun dessen „Arbeits- und Organisationsschema“ auf der Webseite des Ministeriums öffentlich eingestellt.
Der Kölner Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans sprach sich bei der Eröffnung der Branchenwerkstatt „Öffentliche Unternehmen führen und steuern“ am 14. März in Köln dafür aus, dass die Leitlinie für die zukünftige Beteiligungspolitik der Städte und Gemeinden weder die ideologische Festlegung nach dem Motto „Privat vor Staat auf Teufel komm raus“ noch das dogmatische Festhalten an jeder kommunalen Beteiligung sein müsse.
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Der Ausschuss Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einen “Vorschlag einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte” unterbreitet.
Das Thema ist zwar alle Jahre wieder virulent, zur Zeit aber wohl erstmals ernsthaft, da das für das Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium bis Ende 2010 einen Entwurf zur erneuten Reform des Vergaberechts vorlegen soll. Wie es die Spatzen in Berlin bereits von den Dächern pfeifen, ist dabei ein förmlicher Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte sehr wahrscheinlich – was bleibt dem Ministerium auch anderes übrig, denn eben das wurde auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.
Es war spannend zu sehen, wie die Vergabekammern mit der Forderung des EuGH umgehen werden, wonach vergaberechtliche Ausschlussfristen „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ sein müssen. Zumal der EuGH mit dieser Forderung eine britische Norm für europarechtswidrig erklärt hatte, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur dann zulässig ist, wenn „das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten … eingeleitet wird“ (EuGH, Urteil vom 28.10.2010 – Rs. C-406/08). Immerhin ist die Entscheidung auf eine Schlüsselvorschrift des deutschen Vergaberechts übertragbar – und zwar auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, der eine „unverzügliche“ Rüge verlangt.
Das sieht die Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss v. 5.3.2010 – VK 1-16/10) in einer aktuellen Entscheidung jedoch gründlich anders.
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Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei in ihrer Beschaffungsentscheidung. Sie dürfen bestimmte Produkte oder Verfahren vorgeben, wenn es auftrags- und sachbezogene Gründe hierfür gibt. Dies hat nun das OLG Düsseldorf in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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Unser Autor Dr. Jan Dirk Roggenkamp, der als ehemaliger Mitarbeiter der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird LLP sowie des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Internetrecht von Professor Heckmann (Universität Passau) über langjährige Erfahrung im IT-bezogenen Vergaberecht verfügt, ist zum April ins Bundesministerium der Justiz nach Berlin gewechselt. Wir freuen uns, dass er weiterhin im Autorenteam des Vergabeblog verbleiben wird. Selbstredend geben seine Beiträge dabei ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.
Die EU-Kommission hat eine sog. “mit Gründen versehener Stellungnahme”, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 EU-Vertrag, an Deutschland gesandt. Hintergrund ist die freihändige Vergabe eines Entsorgungsauftrags durch den Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) im Jahr 1997 mit einer Laufzeit von über 14 (!) Jahren an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen im gemeinsamen Besitz des Landkreises und eines privaten Entsorgungsunternehmens.
Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.