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Ein guter Anlass, einmal an die wohl schon gänzlich in Vergessenheit geratene Rede von John F. Kennedy zu seinem Amtsantritt am 20. Januar 1961 zu erinnern:
All this will not be finished in the first one hundred days.
Nor will it be finished in the first one thousand days,
nor in the life of this Administration,
nor even perhaps in our lifetime on this planet.
But let us begin.
In diesem Sinne, liebe Angie, lieber Guido.
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB sieht vor, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Begriff „unverzüglich“ wird dabei – je nach Bewertung des Einzelfalls und Strenge der Nachprüfungsinstanz – so ausgelegt, dass der Antragsteller seine Rüge innerhalb von einem bis höchstens 14 Tagen gegenüber der Vergabestelle zu erheben hat. Diese in das Ermessen der Nachprüfungsinstanz gestellte Bewertung der „Unverzüglichkeit“ könnte nach einem Urteil des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08) europarechtswidrig sein. Denn der EuGH fordert in dem Urteil eine „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ definierte Ausschlussfrist zur Verfahrenseinleitung, die eben nicht im Ermessen des zuständigen Richters stehen darf.
Dies fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/543). Die Bundesregierung soll die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Kostenanteile von Neu- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen festschreiben. Baukosten für die Schienenprojekte würden in der Regel ”erheblich“ über den ursprünglich geplanten und zwischen dem Bund und der DB Netz AG vereinbarten Gesamtausgaben liegen, heißt es zur Begründung. So habe zum Beispiel die ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt ursprünglich knapp 3 Milliarden Euro kosten sollen. Selbst ohne die noch nicht erfolgten Baumaßnahmen im Knoten Köln würden die Kosten heute schon bei mehr als 6 Milliarden Euro liegen. (Quelle: Bundestag)
Wenn man etwas sucht, ist es gut zu wissen, wie es aussieht. Was aber, wenn das, was Sie suchen, gar nicht so aussieht, wie es aussehen müsste? Dann wird es schwierig, mitunter sogar unmöglich, es zu finden. Nun ist der Prozess zur Vergabe öffentlicher Aufträge – für Bieter wie für Beschaffer – stark formalisiert, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Auf eine bislang offenbar gänzlich unbeachtete Lücke in diesem Prozess machte mich Peter Cornelius, seit 1994 Betreiber des elektronischen Ausschreibungssuchdienstes „Ted-Alert„, aufmerksam: Die europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) des Amtes für Amtliche Veröffentlichungen der EU, in der alle öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend zu veröffentlichen sind und die für über 150 lizenznehmende Datenbanken Dritter integraler Bestandteil ist. Bei monatlich über 30.000 Neueinstellungen in TED (Gesamtzahl in 2009: 363.230) ist deren wichtigster Bestandteil der jeweils verwendete CPV-Code, eine Zahlencodierung des Auftragsgegenstands zur Überwindung der Sprachbarrieren. Doch niemand kontrolliert die Richtigkeit oder auch nur Plausibilität der verwendeten Codes. Ohne diesen ist die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen jedoch kaum auffindbar, weshalb es bei Verwendung eines falschen Codes für interessierte Bieter schwer bis unmöglich wird, eine Ausschreibung zu finden.
Doch Cornelius kann es, denn er war von 1985 bis 1991 als Mitarbeiter des Datenbank-Anbieters ECHO (European Commission Host Organisation) für die Direktion Informationsmarkt der Kommission (heute Teil der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) verantwortlich für den Aufbau der Datenbank und die Implementierung der Suchfunktion. Und was er heute zu finden vermag, ist bemerkenswert: Etliche mit falschem CPV-Code deklarierte und daher für Bieter faktisch kaum auffindbare Ausschreibungen. Selbst die Institutionen der EU machen da keine Ausnahme. Statistische Ausreißer, Nachlässigkeit einzelner Vergabestellen oder mitunter gar Absicht?
9 Kommentare
Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.
titelt heute die Financial Times Deutschland (FTD). „Bad Bank“ einmal anders: Nach Informationen der Zeitung habe die Stadt Hilden mit Hilfe der Landesbank WestLB und dem Baukonzern Bilfinger Berger jahrelang verhindert, städtische Bauaufträge öffentlich auszuschreiben. Diese seien direkt an die Töchter beider Unternehmen gegangen, in dem man ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäfte vorgekaukelt habe. Insgesamt geht es um einen Gesamtwert von ca. 30 Millionen EUR – also vergleichsweise unbedeutend, verglichen mit den Milliardenverlusten der WestLB. Den Bericht der FTD finden Sie hier.
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Ein zentrales Grundprinzip bei öffentlichen Vergabeverfahren ist der Geheimwettbewerb. Die Angebote der Bieter sollen frei von preislichen Vorabsprachen und sonstigen strategischen Ausrichtungen auf Konkurrenzangebote erstellt werden, so dass sie im unverfälschten Wettbewerb zueinander stehen. Aus diesem Grund darf ein Bieter sein Angebot nicht in Kenntnis der wesentlichen Kalkulationsgrundlagen eines konkurrierenden Angebots abgeben. Die mehrfache Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung – zum Beispiel als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist damit in der Regel unzulässig. Eine vergaberechtliche Regelung, die den Ausschluss von Angeboten aus derartigen Mehrfachbeteiligungen automatisch festlegt, ist jedoch unverhältnismäßig. Dies betonte der EuGH in seinem Urteil vom 23.12.2009 (C-376/08 – „Serrantoni v. Comune di Milano).
Das Team vom Vergabeblog gratuliert unserer Autorin Julie Freiin v. d. Bussche herzlich zum Bund für´s Leben und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute! Entsprechend finden Sie, liebe Leser, ihre Beiträge fortan unter „Julie Wiehler“.
Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die neue VgV ist erforderlich, um durch die in ihr enthaltenen Verweise die VOL/A 2009 und VOB/A 2009 in Kraft treten zu lassen. Damit wird dann die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts abgeschlossen. Ausweislich des Koalitionsvertrags wird es nicht die letzte Reform gewesen sein.
Wenn Sie gestern Abend die Nachrichten verfolgt haben, so wissen Sie, dass den gesetzlich Krankenversicherten in Kürze eine Erhöhung ihrer Beiträge ins Haus steht. Die Politik wird nicht müde, die üblichen Gründe zu proklamieren, die Mindereinnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise, die Kosten des Gesundheitsfonds und sowieso die gestiegene Lebenserwartung. Nun sind Krankenkassen nach einem Urteil des EuGH auch öffentliche Auftraggeber. Und was der Bundesrechnunghof (BRH) in seinen „Bemerkungen 2009“ über den Umgang jedenfalls einiger Kassen mit ihren Finanzmitteln feststellt, lässt Rückschlüsse auf deren Verhältnis zur sparsamen Mittelverwendung insgesamt zu. Die interessantesten Fälle finden Sie nachfolgend – Vergabeblog empfiehlt dringend blutdrucksenkende Mittel bereit zu halten. Am besten auf eigene Kosten.
1 Kommentar
Die Stammleser unter Ihnen wissen es: Der Seitenaufbau des Vergabeblogs erinnert an Internetverbindungen über alte 56k-Modems. Das lag am Provider Strato. Nun mag etwas Nostalgie zwar ganz schön sein, aber hier doch eher lästig. Seit gestern gehört dieser Zustand der Vergangenheit an. Auch das liegt an Strato. Ein Dank geht an die T-Systems, die nach Übernahme der Firma dort aufgeräumt und erst einmal ordentliche Hardware installiert hat.
Nicht uninteressant: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) will in diesen Tagen den Auftrag für den Betrieb der Linien des Regionalverkehrs von Hamburg nach Bremen und Uelzen an das private Bahnunternehmen Metronom vergeben. Das, obwohl das Angebot der Deutschen Bahn für den Betrieb der Linien – umfasst ist der Zeitraum von 2010 bis 2018 – um einen zweistelligen Millionenbetrag günstiger gewesen ist. Möglicherweise war aber genau das der vergaberechtliche Fehler. Ein guter Anlass, den schmalen Grad zwischen wirtschaftlichstem Angebot und Unauskömmlichkeit i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A einmal genauer zu beleuchten. Und eine Prognose zu wagen.
Zum Wochenausklang eine schöne Ironie der Geschichte: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte den Stahl des abgerissenen Palastes der Republik, Honeckers Prunkbau an der Spree, verkauft. Dieser findet sich nun wiederverwertet unter anderem im höchsten Gebäudes der Welt, dem Burdsch Chalifa in Dubai wieder. Das 828 Meter hohe Gebäude wurde am 4. Januar eingeweiht. Laut SPIEGEL habe der Verkauf dem Bund rund 4 Millionen Euro eingebracht. Ein anderer Teil des Stahls fand als Motorblöcke des Golf VI eine marktwirtschaftliche Verwendung. Die schönsten Geschichten schreibt immer noch das Leben.
(Bild: Das gezeigte Bild basiert auf dem Bild “Burj Dubai-Dubai3214.JPG“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Poco a poco)
Am Samstag, dem 20. März, veranstaltet die internationale Kanzlei Bird&Bird LLP in Frankfurt am Main das erste LawCamp in Deutschland zum IT-Recht. Das Konzept des LawCamps basiert auf dem Prinzip der BarCamps: Ähnlich wie bei diesen, wird das abschließende Programm des LawCamps erst zu Beginn des Konferenztages in einem morgendlichen Kick-Off-Meeting von allen Teilnehmer gemeinsam bestimmt. Vorgesehen ist neben Oberthemen wie „Outsourcing und Cloud Computing“ oder „Web 2.0“ auch ein Track zum Thema „Public Sector“. Interesse geweckt?
Praxisrelevant: Darf ein öffentlicher Auftraggeber das Verhandlungsverfahren fortsetzen, wenn die Zahl der geeigneten Bewerber weder die in der Bekanntmachung angegebene niedrigste Teilnehmerzahl noch die von den europäischen Vergaberichtlinien vorgesehene Mindestzahl erreicht? Diese Frage wurde dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Konsortium Hochtief AG und Linde-Kca-Dresden GmbH vs. Republik Ungarn) zur Beantwortung vorgelegt (Urteil vom 15.10.2009, C-138/08).
„72 Prozent der Fach- und Führungskräfte in der Öffentlichen Verwaltung sind unzufrieden mit dem Abbau unnötig komplizierter Abläufe in ihren Behörden“ titelt heute eGovernment Computing. Als Bürokratieverursacher machen sie in erster Linie die Gesetzgebung verantwortlich: „Besserung sei nicht in Sicht.“
Für diejenigen unter Ihnen, die nur ab und an im Vergabeblog vorbeischauen oder aber einfach nur sicher stellen wollen, die wichtigsten Beiträge nicht zu verpassen, sei noch einmal auf unsere Kategorie „Unbedingt lesen!“ hingewiesen. Sie finden diese in der linken Seitenleiste des Blogs, oben unter „Kategorie auswählen“.
Heute ab 10 Uhr überträgt PHOENIX live die 14. Sitzung des Deutschen Bundestags zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2010. Vom 19. bis 22. Januar berät der Bundestag den Regierungsentwurf, der heute in erster Lesung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eingebracht wird. Es schließen sich dann die zumeist 90-minütigen Debatten über die Etats der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden an, insgesamt 17 an der Zahl. Voraussichtlicher Höhepunkt: Am Mittwoch, 20. Januar, kommt es in der Debatte zum Etat des Bundeskanzleramtes zu einer dreieinhalbstündigen Generalaussprache mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Im Anschluss wird das Zahlenwerk zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Beschlossen wird der Haushalt erst im März. Die Sitzung kann auch über das Internet verfolgt werden. Nachfolgend die Beratungs- und damit Sendezeiten für die einzelnen Ressorts:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muß der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unverzüglich rügen. Allgemeiner Maßstab für die Rügefrist sind 3 Kalendertage. Von Ausnahmen abgesehen, sind die Bieter damit auf der sicheren Seite. Allerdings wird oft verkannt, dass die Rüge nicht nur innerhalb der 3-Tagesfrist versandt, sondern dem Auftraggeber auch innerhalb dieser Frist tatsächlich zugegangen sein muss. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, wurde in verschiedenen Beschlüssen der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen näher konkretisiert: