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Überraschen wird es niemanden: Nach dem heute vom Kabinett beschlossenen 22. Subventionsbericht der Bundesregierung stiegen die staatlichen Subventionen im vergangenen Jahr, in erster Linie verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, um mehr als 6 Mrd. Euro auf insgesamt 29,5 Mrd. Euro an. Der Bericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre Bundestag und Bundesrat vorlegt, erfasst sowohl die Finanzhilfen und Subventionen des Bundes, als auch die geschätzten Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2007 – 2010.
Die Vergabekammer Lüneburg hatte sich in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A zu befassen. Danach darf die Beschreibung der Leistung nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn die zu vergebende Leistung rechtfertigt diese Beschreibung. Der Auftraggeber wollte im streitgegenständlichen Fall digitale Whiteboards für seine Schulen bestellen. In der Leistungsbeschreibung war u. a. gefordert „Bedienung mit Stift und Finger“. Durch diese Beschreibung wurden bestimmte Erzeugnisse bzw. Unternehmen bevorzugt. Der Auftraggeber rechtfertigte dies mit den pädagogischen Anforderungen, die von einem Gremium festgelegt wurden und erfüllt werden mussten. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung der Produktneutralität und erhob entsprechenden Nachprüfungsantrag.
Nachdem im vorhergehenden Beitrag die Basics in Sachen „Inhouse-Vergabe“ erläutert wurden, befasst sich dieser Teil der Fortsetzungsbeitrag anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der „Teckal“-Entscheidung des EuGH mit „Kontrollkriterium“. Wir erinnern uns: Ein Anwendung von Vergaberecht kommt dann nicht in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. über die rechtlich von ihm verschiedene Person, also den Vertragspartner, eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen (so genanntes erstes “Teckal-Kriterium” oder “Kontrollkriterium”) und
2. wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (so genanntes zweites “Teckal-Kriterium” oder “Wesentlichkeitskriterium”).
Mit Beginn des neuen Jahres bietet Nordrhein-Westfalen sein gesamtes Landesrecht mitsamt einer Recherchefunktion kostenlos im Internet an. Dabei wurde das bisherige Portal um sämtliche Erlasse (z.B. auch zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts, s. hier) sowie um die Ministerial-, Gesetz‐ und Verordnungsblätter seit dem Jahr 2000 erweitert.
Das Portal finden Sie unter www.recht.nrw.de.
Während draußen leise der Schnee fiel und noch die Glöckchen klingelten wurde fast ebenso leise am 29.12.2009 die VOL im Bundesanzeiger verkündet. Ein Download der amtlichen Fassung der VOL ist z.B. über die Website des forum vergabe (unten rechts im Downloadkasten) möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Die Freistellung der Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) vom Vergaberecht war einer der größten Zankäpfel im Rahmen der 2009 GWB-Reform. Am Ende entschied sich die große Koalition gegen eine solche ausdrückliche Regelung in § 99 GWB. Die bekannte sog. Teckal-Rechtsprechung des EuGH war hierzu bislang sehr restriktiv, wenngleich das Gericht mit Urteil vom 9. Juni letzten Jahres (RS C-480/06, „Stadtreinigung Hamburg“) die Tür hierfür wieder etwas geöffnet zu haben schien. Eine klarstellende EU-rechtliche Regelung lässt nach wie vor auf sich warten. Ein neues Internetportal von und für Kommunen in Baden-Württemberg soll in diesem rechtlich wie tatsächlich schwierigen Umfeld Hilfe und Orientierung geben.
Haben Sie es auch schon bemerkt? In dem verabschiedeten Entwurf zur VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?
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Jeder, der ein Unternehmen gründen will, kennt das Problem: Welche Genehmigungen brauche ich? Und welche Behörde ist dabei für was zuständig? Was schon im Heimatland regelmäßig enorme Aufwände erfordert, wird im Ausland zum echten Investitionsverhinderer. Hier setzt die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) an, die bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen soll. Zentrales Instrument dazu sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner”. Mit diesen sollen Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung stehen, über die sie alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln können. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind hierfür die Bundesländer verantwortlich, die mehr oder minder vollständig und damit rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Es gibt allerdings keine einheitliche Umsetzung der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Nicht mal bei der Abkürzung „EA“ oder „EAP“.
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wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Wir lesen uns in 2010 wieder.
Ihr Team vom Vergabeblog,
Marco Junk, Julie Freiin von dem Bussche, David Hartmann, Alexander Nette, Dr. Roderic Ortner, Dr. Jan Dirk Roggenkamp, Karsten Voigt und Dr. Christian-David Wagner.
Garantiert kein Vergabethema, aber in der Vorweihnachtszeit ist ja auch Platz für besinnlichere Themen: Der Herbst war wie jedes Jahr die klassische Tagungszeit, und so durfte ich vielen interessanten Vorträgen zusehen. Denn: Wann haben Sie zum letzen Mal einen Vortrag nur gehört? Ganz ohne PowerPoint-Präsentation? Richtig – ich erinnere mich auch nicht. Was der Sinn dessen sein soll, jedes gesprochene Wort zugleich mit Textfragmenten, bunten Bildern und – ganz wichtig – Bullet Points zu untermalen, will sich mir nicht erschließen – abgesehen davon, dass der Redner mit seinen Folien einen stets präsenten Spickzettel hat. Ist das nur gesprochene Wort tatsächlich so unzureichend geworden oder die gegenwärtige Zuhörergeneration evolutionär so degeneriert, dass man auf allen audiovisuellen Wegen zu ihr vordringen muss? Die Meister dieser Kunst schaffen es sogar, jedes ihrer Wörter auf die Folien zu bringen – und machen damit vor allem sich selbst als Vortragende überflüssig und austauschbar. Zeit, im Land der Dichter und Denker den Beamer-Stecker zu ziehen. Trauen Sie sich mitzumachen?
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Es ist in wohl allen Bereichen Usus, das aufzulisten, was sich zum neuen Jahr ändert. Da aktuell ausnahmsweise keine Reform des Vergaberechts – jedenfalls nicht unmittelbar – vor der Tür steht, sei jedenfalls erwähnt, dass am 1.1. 2010 die dritte und letzte Stufe des sog. „Stufenplans eVergabe“ in Kraft tritt. Der von BMWi, BDI, DIHK und ZDH im Juni 2007 vereinbarte Plan sieht die branchenweise und mit dem Jahreswechsel vollständige Umstellung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes vom konventionellen Papierweg zur elektronischen Angebotsabgabe vor: Ab dem 1.1.2010 sollen die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren.
Die Stammleser werden es schon bemerkt haben: In den vergangenen Monaten konnten Sie einige Gastbeiträge im Vergabeblog lesen. Heute freuen wir uns, das Autorenteam mit Herrn Alexander Nette, LL.M., Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover und Herrn Dr. Roderic Ortner, LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei BHO Legal in Köln, um zwei Experten im Vergaberecht erweitern zu können.
Herr Nette ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und vertritt auf Auftraggeberseite Gebietskörperschaften, Ministerien und sonstige öffentliche Auftrageber, sowie auf Bieterseite diverse international tätige Konzerne, darunter einige Marktführer.
Herr Dr. Ortner ist spezialisiert auf Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung für Forschungsprojekte der Sicherheits-, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie. Er berät sowohl Bieter als auch öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungsverfahren.
Näheres erfahren Sie auf der Autorenseite.