Alles soll einfacher werden. Vergabeverfahren sollen effizienter und flexibler werden. Kleinen und mittel-großen Unternehmen soll der Zugang zu Auftragsvergaben erleichtert werden.
Mit dieser Zielsetzung traten zum 17.April 2014 die neuen EU-Richtlinien
in Kraft. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinien bis zum 18. April 2016 umzusetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Bearbeitungsstand: 30. April 2015 den ersten Referentenentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts – Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014″ veröffentlicht (den Entwurf ist in der Bibliothek des DVNW zu finden ist. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Mitgliedschaft geht es hier.)
Gerne laden wir Sie im Forum des DVNW ein, zu der Umsetzung der Richtlinienen in nationales Recht mitzudiskutieren.
Die Serie zum Referentenentwurf liefert Informationen im Überblick.
Vergabeblog.de vom 23/05/2015, Nr. 22502
”Aktuelle Synopse zum Entwurf 4. Teil GWB” von Monika Prell
Vergabeblog.de
“Der Referentenentwurf zum neuen GWB 2015 – Die wichtigsten Neuerungen” von Dr. Daniel Soudry, LL.M.
”Systematik der Ausschlussgründe nach dem neuen GWB” von Aline Fritz.
Vergabeblog.de
”Bedingungen zur Auftragsausführung nach dem neuen GWB” von .
Jede öffentliche oder gewerbliche Verwendung bedarf der Genehmigung durch Vergabeblog.
Die Vergaberechtsreform ist das Schwerpunktthema des 2. Deutschen Vergabetages 2015 – ausführliches Programm und Anmeldemöglichkeit hier.
0 Kommentare