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Klaus-Peter Tiedtke, Jahrgang 1949, leitete seit dem 1. November 2008 das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. Mit Ende dieser Woche, also morgen, räumt er den Chefsessel – nicht ganz freiwillig. Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit ihm über die zurückliegende Zeit, Erfolge und Niederlagen, die Zukunft des Beschaffungsamtes, insbesondere über das Thema Nachhaltigkeit, und über Wertschätzung in den eigenen Reihen.
Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 15.03.2013 – 1 Verg 4/12 zu einer bislang noch nicht obergerichtlich geklärten und in der Praxis hoch relevanten Frage Stellung bezogen. Es geht um die vergaberechtliche Einordnung sog. „gemischter Interessen“ an einem einheitlichen Bauvorhaben, das auf zuvor von der öffentlichen Hand veräußerten Grundstücken realisiert werden soll. Der Vergabesenat kommt zu dem Ergebnis, dass ein vorgelagerter Grundstückskaufvertrag nicht dadurch vergabepflichtig wird, dass parallel zu einem überwiegend privaten Bauvorhaben auch ergänzende Teilbauleistungen im sog. „unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse“ der öffentlichen Hand zu erbringen sind.
Gegenstand der Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des nordrhein-westfälischen Vergabesenats mit dem die Frage geklärt werden sollte, ob eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (i.S. GkG NRW) zwischen zwei Gebietskörperschaften ausschreibungspflichtig ist, in dem der einen Kommune eine verwaltungsunterstützende Hilfsaufgabe gegen Kostenerstattung von der anderen Gebietskörperschaft übertragen werden sollte.
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Öffentliche Auftraggeber werden in jüngster Zeit zunehmend mit Anfragen gewerblicher Betreiber von elektronischen Bekanntmachungsportalen konfrontiert, die eine Überlassung anderweitig bereits veröffentlichter Bekanntmachungstexte fordern. Die Betreiber stützen sich hierbei auf das so genannte Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vom 13.12.2006. Mit dem IWG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, durch mehr Transparenz und fairen Wettbewerb die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen zu erleichtern. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgebotes sowie von Transparenzvorgaben für öffentliche Stellen. Dadurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, das Potenzial solcher Informationen, z.B. für elektronische Mehrwertdienste, auszuschöpfen, um so zu Wirtschaftswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen beizutragen, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.8.2006 (BT-Drs. 16/2453) festhält.
Ein Gastbeitrag von RA Dr. Matthias Krist, KDU Krist Deller & Partner
Mit dem vor kurzem veröffentlichten Rundschreiben ARS Nr. 7/2013 hat das BMVBS für alle europaweiten Vergabeverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundesfernstraßenverwaltung neue einheitliche Regularien für die Zulassung von Nebenangeboten aufgestellt.
Die Auftragsberatungsstellen haben ihre Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen aktualisiert. Sie enthält auch Hinweise auf die jeweiligen Veröffentlichungspflichten und Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen. Zu finden im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Zuschlagskriterien lenken die Auswahlentscheidung und sind damit zentral für jede Ausschreibung. Der Auftraggeber hat insoweit einen „Festlegungsspielraum“, den das OLG Düsseldorf allerdings einer Vertretbarkeitskontrolle unterworfen sieht (vgl. Beitrag Pfarr vom 19.08.2012: OLG Düsseldorf: Darf es ein bisschen mehr Preis sein?). Im Rahmen dieser Kontrolle hat das OLG Düsseldorf nun die Gewichtung des Preises mit 90% für vergaberechtswidrig erklärt und scheint damit neue Maßstäbe zu setzen (OLG Düsseldorf, 09.01.2013, Az.: Verg 33/12).
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Ein Gastbeitrag von Dr. Matthias Kühn, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Nebenangebote gewertet werden dürfen, wenn der niedrigste Preis alleiniges Zuschlagskriterium ist, liegt nun vor (Beschl. v. 23.01.2013, Az. X ZB 8/11). Nach Erledigung der Hauptsache lässt der Bundesgerichtshof die Frage letztlich unbeantwortet. Damit bleibt die Rechtslage unter der Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG – VKR) bis auf weiteres unklar. (Anmk. d. Red.: Schnell wie Sie uns kennen – soweit ersichtlich ist diese Besprechung die erste zur Entscheidung).
Die „Sektoren“-Richtlinie ist eine im Paket von inzwischen vier Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission zum öffentlichen Auftragswesen. Die anderen drei sind die sogenannte „Klassische“, die zu „Konzessionen“ und die „Reziprozität“-Richtlinie. Unsere Autorin Anna Rieder, LL.M., die die schwedische Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Charlotte Cederschiöld, MdEP, im Vermittlungsverfahren mit dem Rat und der EU-Kommission bei der Verhandlung der Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG beraten hat, fasst den aktuellen Stand zusammen. Heute, am 6. Mai, findet ein gemeinsamer Trilog zu drei der Richtlinien statt.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)“ eingebracht. Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren Vergabeverfahren erfragen. Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit dem Initiator des Entwurfs, Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, u.a. Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und seit 1969 Rechtsanwalt in Berlin, über Hintergründe und Zielsetzung, die Kritik am Gesetzentwurf und darüber, dass das Vergaberecht nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.
Auf Märkten mit einem harten Preiswettbewerb – wie insbesondere der Reinigungsbranche – suchen Auftraggeber oft nach Möglichkeiten, ein bestimmtes Qualitätsniveau der Leistung zu sichern. Die personelle Ausstattung wird dabei zunehmend als Anknüpfungspunkt gesehen (vgl. Beitrag Pfarr vom 6.12.2011: „OLG Düsseldorf: Härtere Zeiten für Dumping-Angebote? (Beschluss v. 08.09.2011 – Verg 80/11“) Das OLG Düsseldorf hat jedoch dem pauschalen Verbot des Einsatzes geringfügig Beschäftigter einen Riegel vorgeschoben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: VII – Verg 35/12).
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Im April 2008 hatte der EuGH im so genannten Rüffert-Urteil das niedersächsische Landesvergabegesetzt gekippt. Seitdem haben nahezu alle Bundesländer mit novellierten Tariftreue- oder Vergabegesetzen ihre landesgesetzlichen Regelungen mit dem Ziel umgestaltet, dass diese mit europäischem Recht vereinbar sind. Derzeit verfügen zehn Bundesländer über ein Tariftreue- oder Vergabegesetz. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein planen die Einführung eines solchen Gesetzes. Dann wären nur noch Bayern, Hessen und Sachsen ohne eine vergleichbare Gesetzgebung. Die Vereinbarkeit der novellierten Mindestlohn- und Tariftreueregelungen mit höherrangigem Recht ist gleichwohl nach wie vor Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Vergabekammer Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass die Vorgabe eines Mindestlohns im Rahmen von Vergabeverfahren voraussichtlich gegen europäisches Recht verstößt (Beschluss vom 09.01.2013 – VK-29/2012; nicht bestandskräftig).
Produktspezifische Ausschreibungen sind in der Praxis verbreitet – können aber für Auftraggeber zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Das OLG München (Beschluss vom 06.12.2012, Az.: Verg 25/12) bezieht in einer jüngeren Entscheidung eine erstaunlich bieterfreundliche Position.
Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen setzen öffentliche Auftraggeber – gerade im Bereich der Justizbehörden und Gebietskörperschaften – vielfach „zentrale Beschaffungsstellen“ ein, die im Auftrag der verschiedenen Auftraggeber den Postverkehr der einzelnen Poststellen zusammenfassen und in einem Vergabeverfahren zentral vergeben. Mehr als 600 – auch regional tätige – Wettbewerber der Deutschen Post AG erbringen seit dem Jahre 2008 bundesweit Postdienstleistungen und kommen damit als potentielle Bieter für die Beauftragung dieser Zustellleistungen in Betracht. Da der Postsektor der Bundesrepublik Deutschland damit erst seit wenigen Jahren für den Wettbewerb geöffnet ist und bis heute von einem „Monopolisten“ geprägt wird, kommt den vergaberechtlichen Grundlagen (auch) bei der gebündelten Beschaffung dieser Zustellleistungen besondere Bedeutung zu. (*dieser Beitrag nimmt Bezug auf den Beitrag auf vergabeblog.de von Frau Monika Prell vom 29. November 2012 und betrifft die abschließende Sachentscheidung des Vergabesenats des OLG).
Ein Gastbeitrag von RA Jens Biemann, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Bieter trifft auch bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen eine Hinweispflicht auf erkennbare Rechtsverstöße im Wettbewerbsverfahren. Später können sie sich darauf nicht mehr berufen. Neben dieser auftraggeberfreundlichen Vorgabe stellt der Vergabesenat des OLG Düsseldorf erstmals seinen Standpunkt zu Rekommunalisierungsverfahren im Energiesektor und Konzessionsvergaben nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dar (Beschluss vom 9.01.2013 – VII-Verg 26/12).
Ziel der vergaberechtlichen Angebotswertung ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Was aber, wenn die Gewichtung der zuvor veröffentlichten Kriterien zu dem Ergebnis führt, dass zwei oder mehrere Angebote genau gleichwertig sind, also z.B. im Falle einer Punktewertung beide genau die selbe Punktzahl erzielen? Und was ist zu tun, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist und zwei Bieter den selben Preis anbieten?
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Bei der Entscheidung für eine Loslimitierung haben öffentliche Auftraggeber einen weiten Spielraum. Sie dürfen frei zwischen einer Angebotslimitierung und einer Zuschlagslimitierung wählen, wenn sachliche Gründe für die Begrenzung bestehen. Auch an die Dokumentation der Loslimitierung stellt der Vergabesenat in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (VII-Verg 24/12) nur geringe Anforderungen.
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§§ 7 Abs. 5 S. 1, 9 Abs. 4 VOL/A-EG
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge nur an geeignete Bieter zu vergeben. Hierzu hat er bereits in der Bekanntmachung die von ihm geforderten Nachweise zur Feststellung der Eignung teilnehmender Bieter anzugeben. Hat die Vergabestelle diese Vorgabe nicht eingehalten, sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise als nicht rechtmäßig gefordert anzusehen. Die Folge hiervon ist, dass die Eignungsnachweise keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden dürfen. In der Rechtsprechung wurde zwar mehrfach schon über die Unzulässigkeit von Angebotsausschlüssen entschieden, bei denen unrechtmäßig geforderte Eignungsnachweise fehlten. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.11.2012 – VII-Verg 8/12) hat aber nunmehr erstmals festgestellt, dass die sich ebenfalls zwingend ergebende Verringerung des Eignungsniveaus in derartigen Fällen vergaberechtlich irrelevant ist.
Die Erhebung einer Rüge ist formlos möglich und auch inhaltlich keinen besonders strengen Anforderungen unterworfen. Allerdings muss die Rüge so verfasst und auch verschickt werden, dass der Empfänger erkennen kann, dass es sich tatsächlich um eine mit rechtlichen Wirkungen beabsichtigte Rüge handelt. Welche Voraussetzungen dabei im Falle einer Rüge per E-Mail einzuhalten sind, stellte die VK Bund in ihrem Beschluss vom 11.05.2012 fest. Dabei hat der Bieter, so die VK Bund, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens insbesondere auch den Zugang der E-Mail nachzuweisen.