Für den Oberschwellenbereich scheint – bis auf Weiteres – nach der BGH Entscheidung vom v. 07.01.2014 – X ZB 15/13 (vgl. Beitrag von Dr. Martin Ott) die Frage der Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinem Preiswettbewerb geregelt. Doch ist die Entscheidung auf den Unterschwellenbereich übertragbar? Diese ist Gegenstand einer Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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