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In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren.
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Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.
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Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.
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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für die neue „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen“ (KritisV) vorgelegt. Mit der Verordnung sollen die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes konkretisiert und künftig verbindlich festgelegt werden, welche Anlagen als kritisch gelten. Für öffentliche Auftraggeber dürfte die neue Verordnung erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 24. Juni 2026 vor Ort in München statt.
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Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verfolgt die Landesregierung ein ambitioniertes Ziel: Öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und zugleich sozial verbindlicher werden. Jüngst hat sich der Wirtschaftsausschuss des hessischen Landtages am 08.05.2026 im Rahmen einer Anhörung von Fachleuten und Verbänden mit dem Gesetzesentwurf befasst. Dieser verbindet weitreichende Verfahrensvereinfachungen mit einer deutlichen Ausweitung der Tariftreuepflichten – und sorgt damit in Vergabepraxis, Wirtschaft und Politik gleichermaßen für Zustimmung wie Kritik (siehe auch Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73794 sowie vom 20/03/2025 Nr. 73778). Eine rechtliche Einordnung zur Novelle des HVTG finden Sie zudem in Kürze hier auf Vergabeblog.
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 11. Juni 2026 in Leipzig statt.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen fristet im Rahmen der Vergabe von Planungsvergaben aktuell noch ein Schattendasein. Komplexe Planungsleistungen werden in der Regel überwiegend über einen vorgeschalteten Planungswettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren vergeben. Gibt es hierfür gute Gründe
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Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus Praxis und Lehre konnten den Gesetzgeber nicht umstimmen: Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) entfällt die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen der Vergabekammern (§ 173 GWB n.F.). Öffentlichen Auftraggebern steht es mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 01.07.2026 frei, den Zuschlag nach einem zu ihren Gunsten ergangenen Beschluss der Vergabekammer unmittelbar zu erteilen; der Primärrechtsschutz wird damit erheblich eingeschränkt und ineffektiver.













