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Nullabruf mit Ansage – wie viel Unverbindlichkeit verträgt eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme?
VK Rheinland, Beschl. v. 26.01.2026 – VK 42/25

Die Entscheidung der VK Rheinland befasst sich mit einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme und der Frage, welche Angaben Bieter für eine belastbare Kalkulation benötigen. Reichen Höchstwert, Förderanträge und ein langfristiges Ausbauziel aus – oder braucht es zusätzlich eine nachvollziehbare Schätzmenge und Abrufprognose, damit die Rahmenvereinbarung nicht zum Nullabruf mit Ansage wird?
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Rückblick: das was der IT-Vergabetag 2026
IT-Beschaffung im Wandel: Die Highlights des 9. IT-Vergabetags

Digitale Souveränität, strategische IT-Beschaffung und die Zukunft der öffentlichen Verwaltung standen im Mittelpunkt des diesjährigen IT-Vergabetags. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten am 10. Juni in Berlin, wie Vergabestellen die digitale Transformation aktiv mitgestalten können – und welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und rechtliche Anforderungen miteinander zu verbinden.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Jakob Reuschlein von Procure AI über den Einsatz von KI-Agenten im öffentlichen Einkauf und die Mensch-Maschine-Interaktion im Einkauf der Zukunft. Das Interview führte Alexis von Boetticher.
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Mit dem Inkrafttreten weiterer Vorschriften des EU-KI-Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme zu. Öffentliche Auftraggeber sollten ihre Beschaffungsprozesse frühzeitig überprüfen und die relevanten Vorgaben des AI Act in Vergabeverfahren berücksichtigen. Auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, entstehen neue Anforderungen. Bieter sollten frühzeitig prüfen, ob ihre angebotenen KI-Lösungen in den Anwendungsbereich der Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act fallen.
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Im Zuge der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wurden vom Berliner Vergabeservice nachfolgende weitere Vergabeformulare überarbeitet. Diese wesentlichen Änderungen dienen der Verweisanpassung auf das aktualisierte BerlAVG:
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Neue Leitlinien der Europäischen Kommission zeigen, wie die EU-Mitgliedstaaten nach den Beihilfevorschriften soziale Unterstützung bereitstellen und soziale Investitionen vornehmen können. Die Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen, wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im August & September: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis
Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Das dynamische Beschaffungssystem“ am 25. August 2026. Das dynamische Beschaffungssystem ist ein innovatives Beschaffungsinstrument – flexibel und praxistauglich. In bestimmten Fällen ist es die bessere Alternative zur Rahmenvereinbarung. Wie es funktioniert, welche technischen Voraussetzungen benötigt werden und welche praktischen Einsatzmöglichkeiten es bietet, zeigt dieses einstündige Seminar. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung nimmt zu. Gleichzeitig steigt der Bedarf an klaren rechtlichen und vergabestrategischen Leitplanken für die Beschaffung entsprechender Systeme. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wird die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung vorbereitet. Ziel ist es, die Zuständigkeiten für die KI-Aufsicht festzulegen und einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Deutschland zu schaffen.
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Das vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegte Kurzgutachten untersucht die Auswirkungen des vom Bundesgesetzgeber in der 21. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge auf die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Eine zentrale Änderung umfasst die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Ein Kurzgutachten des UBA untersucht die Auswirkungen auf die umweltfreundliche Beschaffung.
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Effektiver Eilrechtsschutz bei Bauvergaben im Unterschwellenbereich!
LG Aurich, Urt. v. 12.02.2026 – 2 O 98/26

Bei einer Unterschwellenvergabe können Bieter Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, erlangen, indem sie eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Zivilgericht beantragen. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, so begründet er mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen der Vergabestelle und den am Auftrag interessierten Bietern, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann. Ein Verfügungsgrund ist gegeben, wenn die objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts der Verfügungsklägerin vereitelt oder wesentlich erschwert werden kann. Dabei hat eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen.













