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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bundeskabinett soll schon nächste Woche beraten
In Berlin pfeifen es die Spatzen von den Dächern der Verbände – das Bundeswirtschaftsministerium unter neuer politischer Führung liefert: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dem Vernehmen nach soll es bereits nächste Woche im Kabinett beraten und beschlossen werden.
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Wir laden Sie im Namen der Regionalgruppenvorsitzenden Tobias Osseforth und Dr. Felix Siebler herzlich zur 27. Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 23. Juli 2025 vor Ort in München statt.
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Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH sucht Mitarbeiter*in (all genders) in Köln. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen. Davon entfallen gemäß des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) 62,43 Milliarden auf den regulären Wehretat (Einzelplan 14), weitere 24,06 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr fließen.
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Übergriffiges Vergaberecht? Verweise auf Zivilnormen bei Vergaben bergen Risiken für öffentliche Auftraggeber
EuGH, Urt. v. 05.06.2025 – C-82/24 – Veolia Water Technologies u.a.
Der EuGH hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber sich bei der Auftragsausführung nicht auf nationale Zivilvorschriften wie das BGB berufen dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben sind. Dies gilt insbesondere, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für Bieter aus anderen Mitgliedstaaten nicht hinreichend klar und vorhersehbar sind. Das Urteil betont die Notwendigkeit, alle Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens klar und eindeutig zu formulieren, um während der Vertragsphase keine Rechte und Ansprüche zu verlieren. Damit stellt der Richterspruch ein erhebliches Risiko für öffentliche Auftraggeber dar und wirkt über das Vergaberecht hinaus.
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Der IT-Planungsrat hat auf seiner Sitzung in Schwerin vom 26.06. unter der Leitung der diesjährigen Vorsitzenden Ina-Maria Ulbrich, CIO des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Weichen für die operative Umsetzung der föderalen Digitalstrategie gestellt.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen.
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 3:
Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von KI-Lösungen
Nachdem die ersten beiden Beiträge dieser Reihe (siehe Teil 1: Vergabeblog.de vom 03/04/2025 Nr. 70410 und Teil 2: Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und Herausforderungen bei der Beschaffung von IT / KI, sowie Empfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen gegeben haben, geht dieser Beitrag nun einen Schritt weiter: Die Beschaffung von KI-Lösungen. Auf den ersten Blick könnte man sich hier die Frage stellen: Wo ist der Unterschied? Zugegeben: letztendlich werden Ihnen einige Aspekte dieses Beitrags bekannt vorkommen. Jedoch sind sowohl Startpunkt als auch Blickwinkel und die letztendliche Palette an Kriterien, die in entsprechenden Vergaben angesetzt werden können, grundlegend anders zu wählen.
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Die Abschätzung von Lebenszykluskosten ist mittlerweile gängig und es stehen verschiedene Arbeitshilfen und Werkzeuge zur Verfügung. Durch die Bereitstellung eines neuen, umfangreichen LCC-CO2-Tools durch das Umweltbundesamt (UBA) soll es nun möglich sein, eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus zu erstellen.