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Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist § 97a GWB, der den Grundsatz der losweisen Vergabe aus dem bisherigen § 97 Abs. 4 GWB herauslöst und eigenständig regelt – ein großer Wurf ist dies jedoch nicht. Warum die Praxis dennoch gut damit arbeiten kann, zeigen fünf Thesen:
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DVNW-Regionalgruppe Berlin: Sitzung vom 7. Juli 2026
Ein Rückblick auf die vergangene Sitzung der DVNW-Regionalgruppe Berlin
Die Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat am 7. Juli 2026 getagt. Im Mittelpunkt der Regionalgruppensitzung standen aktuelle Fragen rund um Nachprüfungsverfahren sowie Einblicke in die Arbeit der Vergabekammer Berlin.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2 726,5 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 % oder 64,9 Milliarden Euro.
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Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz entfällt zum 1. Juli 2026 die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB künftig auch bei Miniwettbewerben innerhalb von Rahmenvereinbarungen und bei Einzelvergaben im dynamischen Beschaffungssystem. Doch gilt diese Erleichterung auch für bereits bestehende Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme (DBS)? Entscheidend ist nicht allein der neue § 134 GWB. Die Antwort ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel mit § 187 GWB und der vergaberechtlichen Einordnung der jeweiligen Einzelauftragsvergabe. Maßgeblich ist danach nicht der Zeitpunkt der Einrichtung des Beschaffungsinstruments, sondern der Beginn des konkreten Miniwettbewerbs bzw. der konkreten Einzelvergabe.
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Mit seinem Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen zentralen Baustein der Föderalen Modernisierungsagenda um. Ziel ist es, Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte einfacher, schneller und praxistauglicher zu gestalten. Die UVgO wird von bislang 54 auf künftig 24 Paragraphen reduziert.
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Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt den Vorsitz im neu eingerichteten Portfolio-Board des IT-Planungsrats. Das Gremium soll die Priorisierung, Steuerung und Umsetzung föderaler Digitalisierungsvorhaben stärken und so die Voraussetzungen für standardisierte, interoperable und wirtschaftliche IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor verbessern.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im Juli: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis

Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die neue Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz zu korrigieren. Dabei werden die bisherige Rechtsprechung, die Neufassung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV sowie die Freiräume und Grenzen für die Vergabepraxis beleuchtet. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Deutscher Vergabetag 2026: Ein erster Blick auf die Agenda
Der Jahreskongress für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht

Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2026 werfen! Werfen Sie einen Blick in unser Programm unter deutscher-vergabetag.de und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen. Hier ein erster Einblick in die Agenda:
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) untersuchte, wie Projekte, die dem Aufbau und der Bevorratung von rescEU‑Reserven sowie deren Einsatz dienen, von der Kommission geplant und durchgeführt wurden. Auf diese rescEU‑Reserven entfallen drei Viertel (2,9 Milliarden Euro) der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Zeitraum 2021–2027. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass













