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Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag. Diese Zahlen gehen aus dem Jahresbericht des Bundeskartellamts hervor. Der Präsident Andreas Mundt:
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Während der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause bewilligte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 16 Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr. Herausgehobene Projekte sind unter anderem die Fregatten vom Typ MEKO A-200 DEU sowie ein Hochenergie-Laserwaffensystem.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im Juli & August: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis

Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die neue Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz zu korrigieren. Dabei werden die bisherige Rechtsprechung, die Neufassung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV sowie die Freiräume und Grenzen für die Vergabepraxis beleuchtet. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten die verfassungsrechtliche Stellung der Federal Trade Commission (FTC) neu definiert. Auch für öffentliche Auftraggeber in Deutschland könnte das Urteil mittelbar relevant werden: Zahlreiche IT-Vergaben betreffen Leistungen US-amerikanischer Anbieter, deren Datenübermittlungen auf das EU-US Data Privacy Framework gestützt werden.
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Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat den entsprechenden Leitfaden aktualisiert und eine Hilfestellung für die Praxis.
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Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist § 97a GWB, der den Grundsatz der losweisen Vergabe aus dem bisherigen § 97 Abs. 4 GWB herauslöst und eigenständig regelt – ein großer Wurf ist dies jedoch nicht. Warum die Praxis dennoch gut damit arbeiten kann, zeigen fünf Thesen:
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DVNW-Regionalgruppe Berlin: Sitzung vom 7. Juli 2026
Ein Rückblick auf die vergangene Sitzung der DVNW-Regionalgruppe Berlin
Die Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat am 7. Juli 2026 getagt. Im Mittelpunkt der Regionalgruppensitzung standen aktuelle Fragen rund um Nachprüfungsverfahren sowie Einblicke in die Arbeit der Vergabekammer Berlin.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2 726,5 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 % oder 64,9 Milliarden Euro.
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Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz entfällt zum 1. Juli 2026 die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB künftig auch bei Miniwettbewerben innerhalb von Rahmenvereinbarungen und bei Einzelvergaben im dynamischen Beschaffungssystem. Doch gilt diese Erleichterung auch für bereits bestehende Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme (DBS)? Entscheidend ist nicht allein der neue § 134 GWB. Die Antwort ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel mit § 187 GWB und der vergaberechtlichen Einordnung der jeweiligen Einzelauftragsvergabe. Maßgeblich ist danach nicht der Zeitpunkt der Einrichtung des Beschaffungsinstruments, sondern der Beginn des konkreten Miniwettbewerbs bzw. der konkreten Einzelvergabe.
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Mit seinem Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen zentralen Baustein der Föderalen Modernisierungsagenda um. Ziel ist es, Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte einfacher, schneller und praxistauglicher zu gestalten. Die UVgO wird von bislang 54 auf künftig 24 Paragraphen reduziert.













