Liefer- & Dienstleistungen
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Zu März 2023 hat die Bürgerschaft den Hamburger Senat beauftragt, den bereits bestehende Leitfaden für umweltgerechte Beschaffung zu einem Leitfaden für nachhaltige Beschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien als verlässliche Richtschnur weiterzuentwickeln und konsequent zur Anwendung zu bringen (s. Vergabeblog.de vom 01/03/2023 Nr. 52709). Der Senat hat nun einen Nachhaltigkeitsleitfaden für den öffentlichen Einkauf der Stadt beschlossen.
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Vertrauenstatbestand und umfassende Änderungsbefugnis im Verhandlungsverfahren – Oder etwa doch nicht?
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2024 – 15 Verg 9/24
Durch die positive Eignungsprüfung seitens des Auftraggebers wird zu Gunsten des Bieters ein Vertrauenstatbestand geschaffen. Danach darf der Bieter darauf vertrauen, dass der Auftraggeber seine Eignung nicht auf Grund gleichbleibender tatsächlicher Grundlagen später abweichend beurteilen wird. Diese sich nun auch durch das OLG Karlsruhe verfestigende Spruchpraxis ist kritisch zu hinterfragen. Trotz Verwendung einer uneingeschränkten Formulierung, dürfte das OLG Karlsruhe mit der Entscheidung, dass Auftraggeber im laufenden Vergabeverfahren berechtigt sind, alle Bestandteile der Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen zu ändern, lediglich Verhandlungsverfahren im Blick gehabt haben, bei welchen zum Zeitpunkt einer Anpassung noch keine Erstangebote eingegangen sind. Die Aussage ist daher kaum verallgemeinerungsfähig und restriktiv anzuwenden.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um verschiedene Catering-Dienstleistungen (in Paketform) im Kaufhaus des Bundes zu Verfügung zu stellen.Die Ausschreibungsunterlagen wurden nun als Praxisbeispiel online zur Verfügung gestellt.
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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schränkt den Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten und den Entscheidungsspielraum der öffentlichen Auftraggeber dahingehend ein, dass nicht generell jede Veränderung in der Zusammensetzung einer Bietermeinschaft als Ausschlussgrund angesehen werden darf.
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Die TGA-Verbände BTGA, FGK und VDKF haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen ein geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgesprochen. Die Verbände kritisieren einige Inhalte der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Referentenentwurf vorgestellten neuen Verwaltungsvorschrift „AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“ (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/10/2024, Nr. 57583).
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Hat ein Bieter selbst nicht die Kapazitäten, um einen öffentlichen Auftrag auszuführen, steht es ihm nach den vergaberechtlichen Grundsätzen frei, sich der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Neben der Möglichkeit, Teile der Leistung durch ein anderes Unternehmen als Nachunternehmer (Unterauftrag) ausführen zu lassen, darf sich der Bieter auch der sogenannten Eignungsleihe bedienen. Beide Arten der Inanspruchnahme anderer Unternehmen können sich dabei auch überschneiden bzw. zusammenfallen.
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Das OLG Düsseldorf hat das Vergabeverfahren über die Bereitstellung von Schnelladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt (siehe Vergabeblog.de vom 20/06/2023, Nr. 53725). Der Generalanwalt am EuGH hat in dem Vorabentscheidungsersuchen nun seine Schlussanträge vorgelegt.
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Eignungsnachweis durch übernommene Personalreferenzen? (VK Bund, Beschl. v. 25.04.2024 – VK 1-30/24)
Auftraggeber fordern in Vergabeverfahren zum Nachweis der beruflichen und fachlichen Eignung oft Referenzen. Die Erwartung: wer schon in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat, wird voraussichtlich auch das gegenständliche Projekt gut abwickeln können. Bei geistig-schöpferischen Leistungen kommt es dabei vor allem auf die persönliche Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter an, sollte man meinen. Doch eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zeichnet ein differenzierteres Bild.
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Bei Zweifeln an dem Leistungsversprechen des Bieters, etwa an der Umsetzbarkeit seines eingereichten Konzepts, muss der Auftraggeber dies verifizieren, wobei eine entsprechend vorgenommene Prüfung durch die Nachprüfungsinstanzen voll überprüfbar ist. Für die Prüfung und Feststellung der entsprechenden Leistungsfähigkeit des Bieters reicht es aus,
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Bei dem Ausschluss eines Bieters wegen vorheriger Schlechtleistung muss der Auftraggeber darauf achten, die Entscheidung eingehend zu begründen und dokumentieren.