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Liefer- & Dienstleistungen
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Transparenzgrundsatz schlägt Geheimhaltungsinteressen! Obacht bei der Information nach § 134 GWB!
KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2026 – Verg 13/25

Ist der Preis in einem Vergabeverfahren wie häufig das einzige Zuschlagskriterium, setzt die Vorabinformation nach § 134 GWB zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots. Geschäftsgeheimnisse stehen dem nicht entgegen, weil das Interesse an einem transparenten Vergabeverfahren das Geheimhaltungsinteresse der Bieter überwiegt. Entscheidungsgrundlage in einem Nachprüfungsverfahren ist
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Die Entscheidung, die strategische Top-Management-Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie extern auszuschreiben (s. Vergabeblog.de vom 12/05/2026 Nr. 74247), „erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen“.
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Unter dem Titel: „Viele Millionen für externe Berater: Bundesrechnungshof übt erneut Kritik an Rentenversicherung“ berichtet die Frankfurter Rundschau über die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Einsatz von externer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wiederholt kritisiere der Bundesrechnungshof „unnötige Ausgaben für strategische Beratung“. Im Zusammenhang mit einer Digitalstrategie sind ab 2019 für externe Beratungen 8,6 Millionen Euro an drei bekannte Beratungsunternehmen verausgabt worden. Hinzu kommen Ausgaben für digitale Transformation in Höhe von 4,4 Millionen Euro und jene für Vorhaben- und Projektmanagement über 3,2 Millionen Euro. Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie auf seiner Internetpräsenz.
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Hessen hat am 9. März 2026 den Entwurf eines neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgelegt, der das alte HVTG aus dem Jahr 2021 (HVTG 2021) ablösen soll. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Vergabeverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden, zum anderen soll das Vergaberecht als Instrument zur Förderung der Tariftreue gestärkt werden. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, diese Ziele miteinander zu vereinbaren und die sich aus der Gesetzgebungskompetenz der Länder und dem Unionsrecht ergebenden Schranken zu wahren.
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Innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zählt die öffentliche Beschaffung zu einem der zentralen Handlungsfelder (BMUKN 2025). Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Rahmen der Umsetzung der NKWS die „AG Zirkuläre Beschaffung“ initiiert mit dem Ziel, konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema zu erarbeiten.
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EuGH zu produktbezogenen Verweisen: Zusatz „oder gleichwertig“ nun stets ein Muss?
EuGH, Urt. v. 16.04.2026 – C-568/24 – Sof Medica S.A.

Der EuGH präzisiert, wann öffentliche Auftraggeber auf konkrete Produkttypen Bezug nehmen dürfen und welche Rolle der Zusatz „oder gleichwertig“ spielt. Technische Spezifikationen müssen für einen Angebotsausschluss in der Auftragsbekanntmachung in den Auftragsunterlagen zwar nicht objektiv begründet veröffentlicht werden. Anforderungen an die technischen Spezifikationen in Bezug auf den Auftragsgegenstand dürfen jedoch nicht vorgesehen werden, ohne dass diese Anforderungen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen werden, es sei denn, die Anforderungen ergeben sich auf der Grundlage der Auftragsunterlagen zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand.
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Porto ohne Umsatzsteuer auch für Wettbewerber der Deutschen Post!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2026 – VII Verg 27/25

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat sich jüngst abschließend mit der Frage befasst, ob Vergabestellen in Postdienst-Ausschreibungsverfahren umsatzsteuerfreie Angebote von mittelständischen Wettbewerbsunternehmen der Deutschen Post AG berücksichtigen dürfen. Der Senat bejahte dies und stellte fest, dass entsprechende Bescheinigungen des Bundeszentralamts für Steuern einen ausreichenden Beleg darstellen.
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Keine Anwendung von „Abwehrklauseln“ bei individuellen Änderungen der Vergabeunterlagen?
VK Sachsen, Beschl. v. 23.2.2026 – 1/SVK/049-25

Inhaltliche Abweichungen im Angebot eines Bieters führen nach der Entscheidung des BGH vom 18. Juni 2019 zu „Abwehrklauseln“ des öffentlichen Auftraggebers nicht mehr zwingend zum Angebotsausschluss. In dem von der Vergabekammer Sachen entschiedenen Fall hilft die BGH-Rechtsprechung dem Bieter trotzdem nicht.
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Unternehmen mit russischen Geschäftsführern – Ausschluss ausgeschlossen?
EuGH, Urt. v. 12.02.2026 – C-313/24 (Opera Laboratori Fiorentini)
Die Eigenerklärung zum Russlandbezug gehört mittlerweile zum Beschaffungsalltag. Ungeklärt war bisher, ob europäische Unternehmen mit russischen Geschäftsführern einen Russlandbezug aufweisen und daher aus Vergabeverfahren auszuschließen sind. Der EuGH zeigt in seinem Urteil auf, wie ein solcher Russlandbezug zu prüfen ist.













