Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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§ 180 GWB verdrängt keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach dem BGB wegen eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb
OLG Naumburg, Urt. v. 17.01.2025 – 6 U 1/24

Der Geheimwettbewerb ist das Herzstück förmlicher Vergabeverfahren. Bieter müssen ihre Angebote unabhängig und ohne Kenntnis der Kalkulationen anderer Bieter erstellen. Das OLG Naumburg bestätigt: Ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb – auch ohne eine Absprache – führt nicht nur zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, sondern gegebenenfalls auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 282, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB und § 180 GWB.
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Übertarifliche Löhne als Zuschlagskriterium – Soziale Zuschlagskriterien auf dem Prüfstand des EuGH
EuGH, Urteil v. 05.03.2026, Rs. C-210/24 – „AESTE“

Der EuGH hat mit Urteil vom 5. März 2026 (Rs. C-210/24, „AESTE“) entschieden, dass die Zusage übertariflicher Lohnerhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen ein zulässiges Zuschlagskriterium sein kann. Welche Spielräume eröffnet das Urteil und welche Grenzen gelten?
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Der Haushaltsausschuss gab am 15. April 2026 grünes Licht für weitere Beschaffungsprojekte, unter anderem für Loitering Munition und persönliche Gefechtsausrüstung. Um Fregatten der Klasse F124 fit für den neuen Bordhubschrauber NH-90 Sea Tiger zu machen, billigte das Gremium einen entsprechenden Vertrag.
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Der Wegweiser zur „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ wurde aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Durch die Verwendung von Qualitätskriterien in der Verpflegung wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung von Qualitätsstandards, welche in besonderem staatlichen Interesse liegen, sichergestellt.
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Internetrecherche reicht nicht: Keine Direktvergabe ohne echte Markterkundung
VK Bund, Beschl. v. 28.01.2025 – VK 2-109/24
Mit einem aktuellen Beschluss hat die VK Bund eine Direktvergabe durch mehrere Krankenkassen für unzulässig erklärt. Die Kammer betont, dass eine Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig ist. Die Entscheidung macht deutlich, dass öffentliche Auftraggeber auch potenzielle Alternativen in Betracht ziehen müssen und sich nicht auf eine oberflächliche Internetrecherche beschränken dürfen, wenn sie von einem wettbewerblichen Verfahren absehen wollen.
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Wie steht es um die Einhaltung von Sozialstandards bei der Produktion von Berufsbekleidung? Dieser Frage ging die Christliche Initiative Romero e.V. (CIR) mit einer neu aufgelegten Unternehmensbefragung nach. Denn: Viele Unternehmen lassen ihre Produkte noch immer in Niedriglohnländern wie China, Bangladesch oder Tunesien herstellen, in deren Nähfabriken häufig Arbeits- und Menschenrechte verletzt werden. Im Kontext der Umfrage wurde zudem ein Factsheet veröffentlicht: Berufsbekleidung beschaffen – So wird’s fair!.
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Vergessene Vorabinformation: Keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei unwirtschaftlichem Angebot in der Zuschlagskaskade
VK Hessen, Beschl. v. 30.12.2025 – 96 e 01.02/62-2025/1
Vergisst der öffentliche Auftraggeber (Antragsgegner) durch ein Büroversehen die Informationspflicht nach § 134 GWB zu erfüllen und erteilt den Zuschlag, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bleibt jedoch erfolglos, wenn der nicht informierte Bieter (Antragsteller) auch bei fehlerfreiem Verfahren keine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte, weil sein Angebot im Rahmen der Wertung im Kaskadenprinzip unwirtschaftlich war.
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Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland sind im Jahresdurchschnitt 2025 um 2,2 % gegenüber dem Jahr 2024 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 4. Quartal 2024 um 2,1 %. Gegenüber dem 3. Quartal 2025 erhöhten sich die Preise um 0,3 %.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Hintergrundbericht zur Überarbeitung der Vergabekriterien – Umweltzeichen Blauer Engel für stationäre und tragbare Computer, Tastaturen und Computermäuse (DE-UZ 78) herausgegeben. Dieser erläutert die Überarbeitung der Vergabekriterien, stellt den technischen Hintergrund, das regulatorische Umfeld und die aktuelle Marktsituation dar und fasst die wichtigsten Punkte der Stakeholderdiskussion zusammen.
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Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.













