Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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NRW will bei öffentlichen Aufträgen künftig stärker auf tarifliche Bezahlung setzen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen Unternehmen in bestimmten Branchen künftig nur dann zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten die jeweils vorgeschriebenen Tarifentgelte zahlen.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20.06.2025 aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt, in dem Vergabeverfahren „Konzession Köln-Deutzer Volksfeste“ den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.
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RDG und Vergabebegleitung – und kein Ende
OLG Nürnberg, Endurt. v. 30.07.2026 – 3 U 313/26 UWG

Das OLG Nürnberg hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit der Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung durch Ingenieurbüros befasst. Die Entscheidung überzeugt nicht vollkommen, sie bewegt sich aber zumindest grundsätzlich auf der – in Teilen Mitteldeutschlands leider unbekannten (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2026 – 9 U 8/26 mit massiver Kritik von Pinkenburg, Vergabeblog.de vom 29/06/2026 Nr. 74679) – Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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Der Spiegel berichtet unter der Überschrift: „Zeltvergabe beim Oktoberfest – Gastronom schreckt mit Klage etablierte Wiesn-Wirte auf – und wird nun angefeindet“ über die sozialen Auswirkungen der durch einen Wirt zur Überprüfung gestellten Vergabepraxis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zwischenzeitlich zwar die aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert, den Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache aber auf den 11.09.2026 terminiert. Der Wirte-Sprecher, so der Spiegel, warne allerdings vor der Gefahr, die eine europaweite Ausschreibung für die Tradition des Oktoberfestes beinhalten könnte: „eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“.
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Der Bund hat im Jahr 2025 nach den vorgelegten Ressortangaben rund 21,4 Millionen Euro für externe Anbieter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Public Relations sowie Kommunikations- und Strategieberatung ausgegeben.
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Immer mehr öffentliche Auftraggeber und private Unternehmen schreiben ein Security Operations Center aus, und fast alle Anbieter beantworten die zentralen Anforderungen mit denselben Zusagen. Dieser Beitrag zeigt auf Basis von Erfahrungswerten aus zahlreichen SOC-, MDR- und SzA-Beschaffungen anhand sieben beispielhafter technischer Fragen, was vor der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geklärt sein sollte, damit vergleichbare Angebote entstehen statt nur vergleichbar klingender.
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Nullabruf mit Ansage – wie viel Unverbindlichkeit verträgt eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme?
VK Rheinland, Beschl. v. 26.01.2026 – VK 42/25

Die Entscheidung der VK Rheinland befasst sich mit einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme und der Frage, welche Angaben Bieter für eine belastbare Kalkulation benötigen. Reichen Höchstwert, Förderanträge und ein langfristiges Ausbauziel aus – oder braucht es zusätzlich eine nachvollziehbare Schätzmenge und Abrufprognose, damit die Rahmenvereinbarung nicht zum Nullabruf mit Ansage wird?
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Das vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegte Kurzgutachten untersucht die Auswirkungen des vom Bundesgesetzgeber in der 21. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge auf die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Eine zentrale Änderung umfasst die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Ein Kurzgutachten des UBA untersucht die Auswirkungen auf die umweltfreundliche Beschaffung.
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Primärrechtsschutz ohne Primärrechtschutzziel? – Mit weniger Rechtsschutz zum Münchener Oktoberfest!
BayObLG, Beschl. v. 18.06.2026 – Verg 5/26e

Kann Primärrechtsschutz ohne Primärrechtsschutzziel erreicht werden? Kann die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde auch dann versagt werden, wenn sie voraussichtlich Erfolg hätte? Das BayObLG schärft die Maßstäbe des § 173 Abs. 2 GWB a.F. Es beantwortet diese Frage überraschend deutlich und verschiebt den Fokus der Interessenabwägung auf die objektive Erreichbarkeit des Primärrechtsschutzziels.
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Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat den entsprechenden Leitfaden aktualisiert und eine Hilfestellung für die Praxis.













