Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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Der Vergabesenat stellt klar: Die Festlegung auf einen bestimmten Hersteller kann zwar im Einzelfall vergaberechtlich zulässig sein. Die hierfür angeführten technischen oder wirtschaftlichen Gründe müssen jedoch konkret dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit Beschluss vom 2. September 2026 – VII-Verg 38/25 eine produktspezifische Ausschreibung von Tablets für Schulen beanstandet. Für öffentliche Auftraggeber ist die Entscheidung insbesondere deshalb relevant, weil die Beschaffung bereits vorhandene Hard- und Softwarestrukturen betrifft – ein Argument, das bei Folge- und Ersatzbeschaffungen von IT regelmäßig eine Rolle spielt.
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Preisgericht darf unterlegenen Planern keine Nachbesserung ihrer Entwürfe ermöglichen
EuGH, Urt. v. 9.7.2026 – C-888/24 – Adão da Fonseca-Engenheiros Consultores

Entscheidungen des EuGH zu Planungswettbewerben, bei denen ein Preisgericht Entwürfe vergleichend bewertet und eine Rangfolge erstellt, sind selten. Die Rs. C-888/24 bot dem Gerichtshof daher Gelegenheit, die Reichweite des Anonymitätsgebots sowie die Verfahrensrechte der Wettbewerbsteilnehmer näher zu konkretisieren.
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Das Beschaffungsamt des BMI lädt zu einem Marktdialog zu KI und öffentlicher Beschaffung von Kreativleistungen am 04. November 2026 nach Bonn ein. Angesprochen sind Vertreterinnen und Vertretern aus Agenturen, Branchenverbänden, sowie weiteren Expertinnen und Experten, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen möchten.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) erkennt in der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (s. hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2026 Nr. 74727) soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Der BIngK kommt es für Ingenieur- und Planungsbüros aber vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an.
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Postdienstleistungen im Vergaberecht: Leistungsrealität, vergaberechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Zuschnittsverbot
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.05.2026 – 2 VK 9/25 und VK Bund, Beschl. v. 11.12.2025 – VK 1-96/25 (beide bestandskräftig)

Gleich vier aktuelle Beschlüsse markieren die vergaberechtlichen Grenzen der Beschaffung bundesweiter Postdienstleistungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Sie zeigen: Wo Auftraggeber auf die Infrastruktur der Deutschen Post AG (DPAG) angewiesen sind, müssen Leistungsanforderungen, Wertungsmaßstäbe und Verfahrenskommunikation gleichermaßen belastbar und eindeutig ausgestaltet sein (vgl. auch: VK BW, Beschl. v. 21.07.2026 – VK BW 34/26 und VK BW 1 VK 35/26).
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NRW will bei öffentlichen Aufträgen künftig stärker auf tarifliche Bezahlung setzen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen Unternehmen in bestimmten Branchen künftig nur dann zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten die jeweils vorgeschriebenen Tarifentgelte zahlen.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20.06.2025 aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt, in dem Vergabeverfahren „Konzession Köln-Deutzer Volksfeste“ den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.
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RDG und Vergabebegleitung – und kein Ende
OLG Nürnberg, Endurt. v. 30.07.2026 – 3 U 313/26 UWG

Das OLG Nürnberg hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit der Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung durch Ingenieurbüros befasst. Die Entscheidung überzeugt nicht vollkommen, sie bewegt sich aber zumindest grundsätzlich auf der – in Teilen Mitteldeutschlands leider unbekannten (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2026 – 9 U 8/26 mit massiver Kritik von Pinkenburg, Vergabeblog.de vom 29/06/2026 Nr. 74679) – Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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Der Spiegel berichtet unter der Überschrift: „Zeltvergabe beim Oktoberfest – Gastronom schreckt mit Klage etablierte Wiesn-Wirte auf – und wird nun angefeindet“ über die sozialen Auswirkungen der durch einen Wirt zur Überprüfung gestellten Vergabepraxis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zwischenzeitlich zwar die aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert, den Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache aber auf den 11.09.2026 terminiert. Der Wirte-Sprecher, so der Spiegel, warne allerdings vor der Gefahr, die eine europaweite Ausschreibung für die Tradition des Oktoberfestes beinhalten könnte: „eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“.
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Der Bund hat im Jahr 2025 nach den vorgelegten Ressortangaben rund 21,4 Millionen Euro für externe Anbieter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Public Relations sowie Kommunikations- und Strategieberatung ausgegeben.













