Kategorie:
Politik und Markt
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Unter dem Titel: „Brandenburg macht Weg frei für erleichterte Auftragsvergaben“ berichtet die Tagesschau über Bürokratieabbau in Brandenburg. Die Landesregierung führt das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg ein. Hierzu
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Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im 1. Halbjahr 2026 nach vorläufigen Berechnungen 71,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das staatliche Defizit damit um 36,6 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen ergibt sich für das 1. Halbjahr 2026 eine Defizitquote von 3,1 %.
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Neue Vergaberegeln, eine geplante Reform der UVgO und weitere Gesetzesvorhaben verändern die Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffung. Für Zuwendungsempfänger bedeutet das: Erleichterungen nutzen, aber Förderrisiken weiterhin im Blick behalten.
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Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7301) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro 2027 steigen. Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen.
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NRW will bei öffentlichen Aufträgen künftig stärker auf tarifliche Bezahlung setzen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen Unternehmen in bestimmten Branchen künftig nur dann zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten die jeweils vorgeschriebenen Tarifentgelte zahlen.
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Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) zugeleitet. Danach soll der Bund im kommenden Jahr im Kernhaushalt 555,4 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20.06.2025 aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt, in dem Vergabeverfahren „Konzession Köln-Deutzer Volksfeste“ den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) meldet eine Erleichterung für öffentliche Auftraggeber: Mit Einlieferung einer Vergabebekanntmachung an den Datenservice Öffentlicher Einkauf brauchen die gemäß VergStatVO notwendigen statistischen Meldungen nicht mehr auf separatem Weg erstellt werden.
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Der Spiegel berichtet unter der Überschrift: „Zeltvergabe beim Oktoberfest – Gastronom schreckt mit Klage etablierte Wiesn-Wirte auf – und wird nun angefeindet“ über die sozialen Auswirkungen der durch einen Wirt zur Überprüfung gestellten Vergabepraxis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zwischenzeitlich zwar die aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert, den Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache aber auf den 11.09.2026 terminiert. Der Wirte-Sprecher, so der Spiegel, warne allerdings vor der Gefahr, die eine europaweite Ausschreibung für die Tradition des Oktoberfestes beinhalten könnte: „eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“.
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Ein neuer Bericht der EU Kommission untersucht verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im öffentlichen Beschaffungswesen und analysiert, wie dieses besser im zukünftigen Rechtsrahmen der EU berücksichtigt werden kann.













