Kategorie:
Politik und Markt
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Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2 726,5 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 % oder 64,9 Milliarden Euro.
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Mit seinem Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen zentralen Baustein der Föderalen Modernisierungsagenda um. Ziel ist es, Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte einfacher, schneller und praxistauglicher zu gestalten. Die UVgO wird von bislang 54 auf künftig 24 Paragraphen reduziert.
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Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt den Vorsitz im neu eingerichteten Portfolio-Board des IT-Planungsrats. Das Gremium soll die Priorisierung, Steuerung und Umsetzung föderaler Digitalisierungsvorhaben stärken und so die Voraussetzungen für standardisierte, interoperable und wirtschaftliche IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor verbessern.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) untersuchte, wie Projekte, die dem Aufbau und der Bevorratung von rescEU‑Reserven sowie deren Einsatz dienen, von der Kommission geplant und durchgeführt wurden. Auf diese rescEU‑Reserven entfallen drei Viertel (2,9 Milliarden Euro) der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Zeitraum 2021–2027. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat im Haushaltsausschuss am Montagnachmittag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan des Bundes bis 2030 vorgestellt. Das Kabinett hatte den Entwurf am Montagmittag gebilligt.
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Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für die öffentliche Beschaffung. Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 soll Verfahren spürbar schneller, digitaler und unbürokratischer machen und trat zu Mittwoch in Kraft.
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Die Stadt Datteln will neue Tablets für ihre Schulen kaufen. Da bisher iPads genutzt werden, sollen auch die neuen Geräte von dem Hersteller Apple kommen. Hiergegen wendet sich der Konkurrent Samsung und geht gegen die Beschaffung juristisch vor. Unter dem Titel: „Noch kein Urteil im Streit um neue iPads für Schüler“ berichtet unter Bezugnahme von dpa-Informationen unter anderem N-TV, dass noch keine Entscheidung des OLG Düsseldorf vorläge. Noch seien Schriftsätze eingereicht worden, die zunächst ausgewertet werden müssten. Eine Entscheidung soll wohl frühestens im September verkündet werden.
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Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Der deutsche Gesetzgeber hat die erforderlichen Anpassungen bislang nicht verabschiedet. Für die Vergabepraxis stellt sich daher die Frage: Müssen öffentliche Auftraggeber bereits jetzt reagieren? Drohen Unternehmen Nachteile in Vergabeverfahren?
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Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren dazu geführt, dass zuletzt weniger Wohnungen gebaut wurden. Nachdem bereits seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine die Preise für die meisten Baumaterialien gestiegen waren, haben sich aktuell viele Materialien verteuert, die auf Erdölbasis oder energieintensiv hergestellt werden. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 % gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum.
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Oktoberfest 2026 – Festzelt-Vergabe wird im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Rechtsschutz geprüft
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Verfahren Verg 5/26 e
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, abgelehnt. Die beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 darf somit – nach Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni 2026 – erfolgen.













