Kategorie:
Politik und Markt
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In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren.
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Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.
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Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.
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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für die neue „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen“ (KritisV) vorgelegt. Mit der Verordnung sollen die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes konkretisiert und künftig verbindlich festgelegt werden, welche Anlagen als kritisch gelten. Für öffentliche Auftraggeber dürfte die neue Verordnung erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
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Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verfolgt die Landesregierung ein ambitioniertes Ziel: Öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und zugleich sozial verbindlicher werden. Jüngst hat sich der Wirtschaftsausschuss des hessischen Landtages am 08.05.2026 im Rahmen einer Anhörung von Fachleuten und Verbänden mit dem Gesetzesentwurf befasst. Dieser verbindet weitreichende Verfahrensvereinfachungen mit einer deutlichen Ausweitung der Tariftreuepflichten – und sorgt damit in Vergabepraxis, Wirtschaft und Politik gleichermaßen für Zustimmung wie Kritik (siehe auch Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73794 sowie vom 20/03/2025 Nr. 73778). Eine rechtliche Einordnung zur Novelle des HVTG finden Sie zudem in Kürze hier auf Vergabeblog.
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) soll neu organisiert und gestärkt werden. Diese Reformagenda Rüstung hat das Ziel, Beschaffungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, Innovationen stärker zu fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie weiter zu verbessern.
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Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2024 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt (21/5910). Danach wurden im Geschäftsjahr 2024 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 16,14 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt.
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Deutscher Städtetag kritisiert Vergabebeschleunigungsgesetz
"Das beschlossene Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz wird seinem Namen aus Sicht der Städte nicht gerecht"
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, war gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) im Interview. Unter dem Titel (paywall): „Wie neue Vergaberegeln den Wohnungsbau erschweren“, skizziert die FAZ die Bürokratie für Bauprojekte. Schuchardt veröffentlicht auf der Seite des Deutschen Städtetag das folgende Statement:
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Die Digitalministerkonferenz (DMK) hat auf ihrer fünften Sitzung in Hamburg am 13.05.2026 zentrale Leitlinien für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung beschlossen. Im Fokus stehen die föderale Modernisierungsagenda, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie gemeinsame IT-Standards und Plattformen. Aus Sicht der öffentlichen Beschaffung sind insbesondere drei Entwicklungen relevant:
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Verfahren zur Erkennung und zum Ausschluss verdeckte Kommunikationsfähigkeiten oder ferngesteuerte Funktionen bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter insbesondere aus China sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5843) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5108). Danach berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beschaffung von möglicherweise als sicherheitsrelevant eingestuften Gütern die „im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen“.













