Im Mitgliederbereich des DVNW, Fachausschuss Recht wird derzeit eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf diskutiert, welche die eigene Rechtsprechung zur Transparenz der Bewertungskriterien (sog. “Schulnotenrechtsprechung”) präzisiert und teilweise korrigiert. Danach muss es dem Bieter nach dem – auf der Richtlinie 2004/18/EG beruhenden – nationalen Recht nicht im Vorhinein möglich sein, zu erkennen, welchen Erfüllungsgrad sein Angebot auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen muss, um mit den in einem Bewertungsschema festgelegten Punktwerten (sog. „Bewertungsmatrix“) bewertet zu werden. Diskutieren Sie mit! Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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