In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen. Diesmal stellten wir unsere Fragen an Dr. Martin Schellenberg. Herr Schellenberg ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Vorsitzender der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerkes und gehört seit der Stunde Null dem Beirat des DVNW an. Er berät seit vielen Jahren Bundesministerien und Auftraggeber der öffentlichen Hand bei der Durchführung von Vergabeverfahren, öffentlichen Beschaffungsprojekten, Privatisierungen und IT-Projekten und vertritt diese in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten.
Lieber Herr Dr. Schellenberg, Sie sind Mitglied im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Aus welchem Grund engagieren Sie sich ehrenamtlich für das Netzwerk?
Dr. Martin Schellenberg: Ich begleite das DVNW seit seinen Ursprüngen und es macht große Freude, ein so erfolgreiches Projekt wachsen und gedeihen zu sehen.
Was glauben Sie, ist der größte Nutzen des DVNW für seine Mitglieder?
Schellenberg: Die Mitglieder ziehen ganz konkreten Nutzen für ihre tägliche Arbeit durch die vielen Tipps zu konkreten Beschaffungsfragen und dadurch, dass sie Neuerungen, zum Beispiel über Reformen, stets als erstes erfahren.
Wie sind Sie eigentlich zum Vergaberecht bzw. öffentlichen Auftragswesen gekommen?
Schellenberg: Durch Zufall im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Mandats für das BMVg (Bundesministerium der Verteidigung, Anm. d. Red.) vor ca. 15 Jahren.
… und wollten Sie je wieder davon weg? Was macht das Thema für Sie so spannend?
Schellenberg: Die Vielfalt der Beschaffungsgegenstände: Von der Tierkörperbeseitigungsanlage über die Berufsschule bis hin zum komplexen IT-System reicht das Spektrum der öffentlichen Beschaffung.
Das neue Vergaberecht für den Oberschwellenbereich ist jetzt seit gut einem Jahr in Kraft. Ihr vorläufiges Zwischenfazit?
Schellenberg: Viele Regelungen funktionieren aus meiner Sicht recht gut. Insbesondere die Bestimmungen zu den Vertragsänderungen in § 132 und die klaren Ausschlusstatbestände in §§ 123 und 124 GWB sind eine Bereicherung für die Anwender. Schwer handhabbar sind allerdings nach wie vor die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht. Mit der Reform sind die Ausnahmen auf über 100 Fallgruppen verteilt auf 12 Paragrafen angeschwollen. Das sendet auch das falsche Signal in den Markt. Das Vergaberecht sollte ein einfach handhabbares Werkzeug für wirtschaftliche Beschaffungen sein und nicht in erster Linie ein Prüfungsinstrument zur Vermeidung von Ausschreibungen.
Abschließend: Wo besteht aus Ihrer Sicht der größte Reformbedarf im Vergaberecht?
Schellenberg: Bei der Schaffung eines einheitlichen Vergabegesetzes.
Vielen Dank für das Interview, Herr Dr. Schellenberg!
Lesen Sie auch die bislang erschienenen Interviews mit den Beiratsmitgliedern Norbert Portz, Hans-Peter Müller, Martin Hake, Anja Theurer, Michael Eßig und Michael Steck.
Alle Mitglieder des DVNW Beirats finden Sie hier.
Über das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW):
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) vereint Experten und Entscheider im Vergaberecht und Public Sector. Dazu zählen öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, überregional tätige Organisationen und NGOs, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW repräsentiert damit wie kein zweites Netzwerk den Public Sector in Deutschland. Das DVNW ermöglicht und fördert als unabhängige Plattform den Wissens- und Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder und ist u. a. Veranstalter des Deutschen Vergabetages. Der ehrenamtliche Beirat des DVNW berät und unterstützt das DVNW in fachlicher Hinsicht.
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