Bindet ein Unternehmen zur Auftragsausführung Leiharbeitskräfte ein, stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um einen anzeigepflichtigen Nachunternehmereinsatz handelt. Darf der Auftraggeber dies eigentlich untersagen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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