Öffentliche Aufträge werden nicht zwingend immer teurer. In der Ausführung kann sich auch herausstellen, dass eine Leistung nicht benötigt wird. Ist hier § 132 GWB zu beachten, und ist die Verringerung im Rahmen der Bagatellgrenze des § 132 Abs. 3 GWB beachtlich? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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