Wurde dem Auftragnehmer bereits zu Beginn eines regelmäßig auszuschreibenden Vertragsverhältnisses wegen wiederholter Schlechtleistung gekündigt, dürfte bis zur nächsten Regelausschreibung einige Zeit vergangen sein. Wie Verhält es sich in diesen Fällen eigentlich mit dem Betrachtungszeitraum nach § 126 GWB? Läuft dieser bei mehrjärigen Aufträgen dann regelmäßig ins Leere? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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