Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin informiert darüber, dass die Erstellung des Vergabeberichts gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) beauftragt wurde.
Gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) legt der Senat alle vier Jahre einen Vergabebericht vor, der die Umsetzung und die Wirkung dieses Gesetzes untersucht und Basis der fortschreitenden Evaluation des Gesetzes ist. Dies bezieht auch die auf der Grundlage des BerlAVG vom Senat erlassenen Rechtverordnungen und Ausführungsvorschriften mit ein.
Der Vergabebericht 2024 wird anhand konkreter datengestützter Analysen und der Untersuchung vorhandener Rahmenbedingungen erfassen, ob und wie die gesetzgeberischen Ziele der Novelle des BerlAVG im Jahr 2020 erreicht wurden und welche Wirkungen die Vorgaben des Gesetzes entfalten. Untersucht wird auch, wie die eingeführte Bestimmung zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Maßnahmen gemäß BerlAVG (einschließlich der Ausführungsvorschriften) in der Praxis Anwendung finden und welche Schwierigkeiten sich hierbei gegebenenfalls stellen. Die Untersuchung betrifft alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 2 BerlAVG sowie öffentliche Aufträge über Liefer- Dienst- und Bauleistungen.
Geplant sind insbesondere Interviews mit Expertinnen und Experten, Online-Workshops sowie eine Online-Befragung. In das Monitoring einbezogen werden insbesondere die Vergabestellen, die Wirtschaftsverbände und -kammern sowie die Unternehmen. Die Wegweiser Research and Strategy GmbH wird sich im Auftrag der Senatsverwaltung direkt an die betreffenden Kreise wenden.
Die Evaluierung des BerlAVG beginnt erst nach Vorlage des Vergabeberichts voraussichtlich im Herbst 2024.
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
Schreibe einen Kommentar