In Sachsen stehen in diesem Jahr Bundesfernstraßenmittel in Höhe von 229 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen in diesem Jahr insgesamt 924 Millionen Euro zur Verfügung.
In Sachen sind davon 99 Millionen Euro Erhaltungsmittel. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14320) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14025) hervor. Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sind in diesem Jahr 200 Millionen Euro vorgesehen.
In NRW sind 353 Millionen Euro für die Erhaltung dieser Straßen reserviert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14318) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13977) hervor. Für direkte Investitionen des Bundes seien in den Jahren 2013 bis 2018 für Um- und Ausbaumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen in NRW jeweils 90 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich seien 15 Millionen Euro für die Erhaltung der Infrastruktur eingeplant.
Im Bereich der Schienenwegeinvestition erfolge keine länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendung des Bundes, heißt es weiter.
Quelle: Bundestag
0 Kommentare