Im Fachausschuss “Recht” wird über die Thematik der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften diskutiert. Beschleunigtes Verfahren, freihändige Vergabe, oder Verhandlungsverfahren?
Aufgrund des Tatbestandsmerkmals der “Dringlichkeit” könnte ggf. eine formfreie Verfahrensart (freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) oder aber Fristverkürzungen in formstrengen Verfahren (Öffentliche Ausschreibung, Offenes Verfahren) gerechtfertigt seien, so unser Autor Dr. Martin Ott.
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