Am 18. November 2015 fand die fünfte Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
Nach einer kurzen Einführung durch die Vorsitzenden der Regionalgruppe, Herrn Dr. Martin Ott und Frau Silke Rothhaar, die u. a. kurz über den Deutschen Vergabetag 2015 in Berlin berichteten, standen für die Diskussion der insgesamt 25 Teilnehmer insbesondere zwei Themenkomplexe im Mittelpunkt:
Im Rahmen des ersten Referats erörterte Herr Rechtsanwalt Ralf-Dietrich Tiesler das Thema „Mindestlohn und Tariftreue ‒ Vergaberecht zwischen Arbeitsmarktregulierung und Unternehmerfreiheit“. Dabei ging Herr Rechtsanwalt Tiesler auf alle zentralen arbeitsrechtlichen Aspekte ein, die grundsätzlich in jedem Vergabeverfahren beachtet werden müssen. Einen Schwerpunkt bildeten das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) sowie das bundeseinheitliche Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Verhältnis dieser beiden Gesetze. Nicht zu kurz kam auch eine Analyse der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Frage, ob ein vergabespezifischer Mindestlohn im Rahmen der Landestariftreue- und Mindestlohngesetze mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Entscheidung hatte der EuGH just einen Tag vor dem Treffen der Regionalgruppe, am 17. November 2015, gefällt.
Im Anschluss gab Herr Josef Horn, Leiter des Ausschreibungsdienstes beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick zum Thema E-Vergabe. Die Durchführung elektronischer Vergabeverfahren wird für öffentliche Auftraggeber ‒ nach bestimmten Übergangsfristen ‒ bei europaweiten Vergabeverfahren nach Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien im April 2016 künftig verpflichtend sein. Neben einem Überblick über rechtliche Anforderungen ging Herr Horn insbesondere auch auf marktspezifische und technische Aspekte im Zusammenhang mit den Anforderungen an ein elektronisches Vergabeverfahren ein.
Wie in den bisherigen Treffen stand neben den Referaten insbesondere die intensive Diskussion der Teilnehmer im Zentrum der Veranstaltung. Losgelöst von dem formalen Rahmen üblicher Seminarveranstaltungen konnte sich jeder Teilnehmer unmittelbar in die Diskussion einbringen. Der besondere Mehrwert der Treffen liegt somit ‒ das betonten wiederum zahlreiche Teilnehmer ‒ darin, dass die unterschiedlichen Beteiligten des öffentlichen Auftragswesens (öffentliche Einkäufer, Unternehmen, Fachberater und Vergaberechtsjuristen) sich unmittelbar austauschen können.
Im Frühjahr 2016 findet das nächste Treffen der Regionalgruppe Stuttgart statt. Nähere Informationen werden rechtzeitig über das Netzwerk bekannt gegeben.
Die Vorträge von Herrn Horn und Herrn RA Tiesler finden Sie in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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