Am 28. April 2016 findet in Berlin der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt fünf Workshops werden relevante und aktuelle Themen zur Beschaffung von IT-Leistungen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Vergabepraxis gegeben. Im Vorfeld der Konferenz stellt der Referent RA René M. Kieselmann den Workshop: “Dauerbrenner bei IT-Vergaben – Was ändert sich mit dem neuen Vergaberecht?” vor.
Bekanntlich ist zum 18. April 2016 das neue GWB-Regime mit seinen begleitenden Verordnungen in Kraft getreten. Einhergehend damit ergeben sich diverse Neuerungen für die Vergabe von IT-Dienstleistungen. Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen des 1. IT-Vergabetag am 28. April 2016 relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufzubereiten und Hilfestellung für die Beschaffungspraxis zu geben.
IT-Vergaben sind oft komplex. Daher ist bereits die Wahl der richtigen Verfahrensart in diesem Bereich nicht zu unterschätzen. Der Vorrang des offenen Verfahrens besteht nach dem „neuen Vergaberecht“ nicht mehr. Die VgV-Novelle stellt nun das offene und das nicht offene Verfahren gleich. Beim nicht offenen Verfahren wird allerdings ein Teilnahmewettbewerb vorausgesetzt. Gänzlich neu eingeführt wurde die sog. Innovationspartnerschaft. Dabei gehen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Partnerschaft ein. Ziel ist, eine innovative Liefer- oder Dienstleistung zu entwickeln, welche der Auftraggeber nutzen kann.
Für komplexe IT-Vergaben ist das Verhandlungsverfahren weiterhin wichtig. Die neue Rechtslage sieht eine vereinfachte Wahl dieser Verfahrensart für die öffentlichen Auftraggeber vor, um sinnvolle Lösungsansätze (sowohl technisch, wie preislich) zu erzielen. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber sich für das Verhandlungsverfahrens entscheidet, ist er auch zu Verhandlungen verpflichtet und muss mit den Bieter zu dispositiven Aspekten auch interagieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 – Verg 28/14): Eine Verhandlungsrunde ist begrifflich erst nach der Durchführung von Verhandlungen des Auftraggebers mit den Bietern über die Angebote abgeschlossen. Das bloße Einreichen von Angeboten erfüllt den Begriff der Verhandlung noch nicht.
Inwieweit jedoch (indikative oder verbindliche) Angebote beim Eintritt in die Verhandlungsphase vorliegen müssen, war bislang umstritten. Die neue VgV regelt dies in § 17 Abs. 10 nun deutlicher: Der gesamte Inhalt der eingereichten Erstangebote bildet demnach die Verhandlungsmasse, mit Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Ergo: Die Verhandlungen setzen Erstangebote voraus. Die Praxis wird zeigen, ob diese Voraussetzung nicht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens steht. Gerade bei komplexen IT-Leistungen sind die Erstangebote dann zunächst wohl weitestgehend „freischwebend“ durch die Bieter zu erstellen. Folge ist, dass die Angebote kaum vergleichbar sein werden. Ausdifferenzierte Leistungsverzeichnisse und Angebotsbedingungen stellen ja erst das Ergebnis der Verhandlungen dar.
Diese Vergabeunterlagen bilden dann die Grundlage für die (erneut) einzureichenden Angebote der Bieter. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, sind auszuschließen. Das gilt auch bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens, das an sich grundsätzlich eine Konkretisierung der Leistung erlaubt. (VK Baden Württemberg, Beschluss vom 20.03.2015 – 1 VK 6/15). Ziel muss es daher sein, durch eine akribische Vorbereitungsleistung der Komplexität des Auftragsgegenstandes gerecht zu werden. Leistungsverzeichnis und Angebotsbedingungen – die aus den Verhandlungen hervorgehen – sollten dem potentiellen Bieter ein präzises Bild vermitteln, so dass dieser passgenaue Angebote erstellen kann.
Ein guter Workshop lebt von der Interaktion mit dem Auditorium. Besondere Wünsche zu Inhalten, die vertieft werden sollen, richten Sie per Mail möglichst bis zum 26.04.2016 an r.kieselmann@skwschwarz.de. Der Workshop richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Bieter.
Referenten:
René M. Kieselmann ist Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte am Standort Berlin. Er ist im Vergaberecht spezialisiert und berät zu ca. 75% Auftraggeber, aber auch Bieter. Ingo König ist Sachverständiger und Inhaber von SVI – Sachverständigenbüro für die IT der Immobilienwirtschaft. Er begleitet v.a. Software-Einführungsprojekte.
Anmerkung der Redaktion
Der 1. IT-Vergabetag 2016 – Die Fachkonferenz für öffentliche IT-Beschaffung am 28. April 2016 ist bereits ausgebucht. Das vollständige Programm finden Sie hier.
René M. Kieselmann ist Rechtsanwalt und verantwortet als Partner der Sozietät SKW Schwarz Rechtsanwälte das Dezernat Vergaberecht. Er berät zusammen mit seinem Team bundesweit vor allem die öffentliche Hand, aber auch Bieter. Schwerpunkte sind u.a. IT-Vergaben und Rettungsdienst/Bevölkerungsschutz. Er ist Mitglied der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)
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