Am 10.11.2016 findet die 8. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
Die Umsetzung der Reform für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte steht unmittelbar bevor. Mit der Vergaberechtsmodernisierung im April 2016 sind der zweite Abschnitt der VOL/A und die VOF im Oberschwellenbereich entfallen und in der VgV aufgegangen. Im Unterschwellenbereich, der weit über 90 % der Auftragsvergaben erfasst, existiert der erste Abschnitt der VOL/A vorerst weiter fort. Die Tage des ersten Abschnitts der VOL/A sind aber gezählt. Das BMWi hat nach Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern eine neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung ‒ UVgO)“ erarbeitet und im August 2016 einen Diskussionsentwurf veröffentlicht (www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html).
Die Vorsitzenden der Regionalgruppe Stuttgart freuen sich ganz besonders, dass einer der verantwortlichen Autoren des Entwurfs der Unterschwellenvergabeordnung, Herr Rüger aus dem zuständigen Referat des BMWi, über die Hintergründe und Inhalte der neuen UVgO berichtet.
Zur kommenden Sitzung sind folgende Agendapunkte geplant:
1. Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ‒ Hintergründe und Inhalte der Vergaberechtsmodernisierung im Unterschwellenbereich und Abschied von der VOL/A. Referent: Herr Andreas Rüger, BMWi, Referat I B 6 ‒ Öffentliche Aufträge
2. Fragen, Beiträge und Diskussionen rund um die Reform des Vergaberechts im Unterschwellenbereich
3. Praxisbericht: Beschaffung und Vergabe von Dienst-, Liefer- und freiberuflichen Leistungen bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Referent: Herr Daniel Nikolaides, Haupt- und Personalamt, Landeshauptstadt Stuttgart
Wenn Sie teilnehmen möchten, finden Sie eine kostenfreie Anmeldemöglichkeit und weitere Informationen zur Sitzung im Mitgliederbereich des DVNW. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
Schreibe einen Kommentar