Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Rechtsanwalt Michael Werner.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Rechtsanwalt Martin Adams, Mag. rer. publ.
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
Da ich Marco Junk seit vielen Jahren kenne und das DVNW fast von Anfang an genutzt habe, bin ich auch relativ früh auf den Vergabeblog aufmerksam geworden. Das Jahr kann ich aber nicht genau angeben!
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Großer Vorteil des Vergabeblogs ist der schnelle und direkte Zugang zu den Adressaten sowie die Möglichkeit, mit diesen in direkten Kontakt zu kommen. Bei einer Fachzeitschrift ist eine direkte Resonanz gar nicht oder sehr viel schwieriger möglich.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
Meine sog. „ Lieblingsparagraphen“ sind sicher die zur Eignung bzw. Eignungsprüfung (z.B. §§ 6,6a,6b VOB/A EU).
Der Grund dafür ist sehr einfach: Im „Kompaktkommentar Vergaberecht“ von Willenbruch/Wieddekind habe ich u.a. diese von Anfang an (1.- 4. Auflage) kommentiert, ebenso im „Handbuch für den Fachanwalt Vergaberecht“ von Goede, Stoye, Stolz (1. Aufl. 2017). Da bekommt man ganz automatisch einen gewissen persönlichen Bezug zu bestimmten Vorschrift
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Zum Vergaberecht kam ich Anfang 1990 automatisch über meinen ersten Job beim Hauptverband Bauindustrie (HDB) , damals als Referent für Vergabe- und Vertragsrecht. Zur damaligen Zeit gab es noch die sog. „haushaltsrechtliche Lösung“ (an die sich heute kein Mensch mehr erinnert!) Ab 1996 habe ich dann als Leiter der Hauptabteilung Wirtschaft beim HDB sehr intensiv die sog. kartellrechtliche Lösung (unter damaliger Federführung von Dr. Fridhelm Marx beim BMWi) mitbegleitet, die dann am 01.01.1999 in Kraft getreten ist und noch heute Geltung hat. Von 1998 bis 2013 war ich außerdem Vertreter des HDB im DVA – Hauptausschuss Allgemeines, der die VOB/A und VOB/B erarbeitet. Daher der relativ enge Bezug zum Vergaberecht.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Freizeitaktivitäten: Sport, Lesen, Musik hören, Oper/Konzerte.
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Mein Wunsch: Dass die nächste Novelle noch möglichst lange auf sich warten lässt! Die Crux am Vergaberecht ist doch, dass seit 30 Jahren ständig an ihm „herumgebastelt und – gedoktert“ wird. Jedes Mal, wenn sich die Beteiligten d.h. öffentliche Auftraggeber und Bieter an bestimmte Vorschriften gewöhnt haben und damit umzugehen wissen, werden diese wieder geändert. Der Einfluss aus „Brüssel“ ist hier ebenso fatal wie der Hang der „Politik“, das Vergaberecht als wohlfeiles Instrument zur Durchsetzung politischer Ziele zu missbrauchen
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