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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/10/2020 Nr. 45251

7. Deutscher Vergabetag digital: Die Workshops – (IT-)Kooperation nach den neuen Urteilen des EuGH: In-State ist tot – es lebe In-House?

Die öffentliche Hand steht vor großen Herausforderungen. Das gilt nicht nur, aber in besonderer Weise im IT-Bereich: Die allgemeine Digitalisierung, zusätzlich angeheizt durch Corona, und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) sind nur zwei Beispiele für die anstehenden Mammutaufgaben. Für viele Akteure steht dabei fest: Die Aufgaben lassen sich oft besser gemeinsam bewältigen; weshalb das Rad alleine neu erfinden? Die Bündelung von Ressourcen und Know-How im Rahmen von Kooperationen verspricht eine bessere, schnellere und günstigere Aufgabenerledigung. Für kleinere öffentliche Akteure scheint eine Kooperation sogar alternativlos.

Bei der Gestaltung von Kooperationen sind eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen: Was kann und will der Auftraggeber zur Kooperation beitragen? Soll die Kooperation rein vertraglich ausgestaltet sein oder ist die Gründung einer neuen Gesellschaft sinnvoll? Rein vertragliche (In-State-)Kooperationen werden oftmals – recht pauschal – als schnell und einfach umsetzbar wahrgenommen. Bei der gemeinsamen Erledigung komplexerer Aufgaben wird dabei aber oftmals zu kurz gedacht und viele Herausforderungen ausgeblendet. Demgegenüber wird die Gründung einer neuen (In-House-)Gesellschaft – ebenfalls recht pauschal – oftmals als zu aufwändig angesehen.

Neben den allgemein strategisch zu berücksichtigenden Aspekten ist vor allem auch die Frage von Bedeutung: Wann unterliegen solche Kooperationen dem Vergaberecht, wann sind sie ausschreibungspflichtig? Durch die Urteile des EuGH vom 28.05.2020 (C-796/18) und vom 04.06.2020 (C-429/19) wurden die vergaberechtlichen Karten im Bereich innerstaatlicher Kooperationen neu gemischt. An einigen Stellen haben sich die Spielräume vergrößert, an anderen Stellen sind die Spielräume enger geworden. Das hat auch Rückwirkungen auf die strategische Ausgestaltung der Kooperation.

Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des EuGH gehen Kai Dornseiff (human digitals GmbH) sowie Rechtsanwalt Oliver Kern und Rechtsanwalt Dr. Benjamin Klein (Eichler Kern Klein Rechtsanwälte) im Rahmen des Workshops in einem Rundumblick den Fragen nach:

– Unter welchen Voraussetzungen sind Kooperationen (insb. im IT-Bereich) nach den Urteilen noch möglich?

– Was ist aus (IT-)organisatorischer Sicht zu beachten? Wie und wo machen Kooperationen Sinn?

– Was ist aus rechtl. Sicht zu beachten?

– Wie sind die zugrundliegenden Prozess/Systeme zu analysieren und ein kooperatives Konzept aufzusetzen?

– Macht ein In-State-Geschäfts nach den Urteilen des EuGH noch Sinn?

– Ist das In-House-Geschäft ein probater Rettungsanker?

– Was ist das Mittel der Wahl? Wie treffe ich die Entscheidung?

Dabei werden im ersten Teil (ca. 45 Minuten) die Grundlagen gelegt für den gemeinsamen interaktiven Teil (ca. 45 Minuten), in dem die aufgeworfenen Fragen mit den Teilnehmern gemeinsam diskutiert werden.

Im Rahmen des 7. Deutschen Vergabetags digital steht Ihnen im ersten Teil des Workshops ein Vortragsvideo mit einer Länge von rund 45 Minuten als abrufbarer Stream zur Verfügung. Im zweiten Teil, der Frage-Antwort-Session, stehen die Vortragenden live Rede und Antwort. Via Chat können Fragen gestellt und Meinungsbeiträge eingebracht werden. Die Frage-Antwort-Sessions werden aufgezeichnet und anschließend zum Nachschauen bereitgestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können die Vortragenden über die Tagungsplattform weiterhin kontaktiert werden.

Das Programm bietet aber natürlich noch viel mehr. Der Praxisbereich des 7. Deutschen Vergabetags digital wartet wie immer mit zwölf Workshops und vier Innovationsforen auf, sowie Vorträgen von Top-Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung, Forschung und Praxis. Das vollständige Programm und eine Anmeldungsmöglichkeit finden Sie hier.

Ein lohnender Tipp: Als DVNW-Mitglied können Sie von einem Mitglied-Special Gebrauch machen. Im geschützten Mitgliederbereich auf der Startseite des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) finden Sie eine Anmeldemöglichkeit zu vorteilhaften Konditionen. Die Mitgliedschaft im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) ist kostenlos und in wenigen Schritten geschafft: Zum Antrag geht hier!

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