Jobcenter sind entweder als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger oder als Optionskommunen in alleiniger Verantwortung für die Eingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt zuständig. Mit vielfältigen Maßnahmen soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegengewirkt oder die Dauer bestehender Arbeitslosigkeit verkürzt werden.
Im Laufe der Jahre hat sich ein eigenständiger Markt von Bildungsdienstleistern herausgebildet, der für Jobcenter Maßnahmen durchführt. Wo das Vergaberecht Platz greift, lassen Nachprüfungsverfahren zur Klärung von Rechtsfragen nicht lange auf sich warten. Dem trägt der Vergabeblog mit der neuen Serie „Arbeitsmarktdienstleistungen“ Rechnung.
Redaktionell betreut wird die neue Serie von unserem langjährigen Vergabeblog-Autor Rechtsanwalt Dr. Daniel Soudry, LL.M. [zum Profil des Autors im DVNW].
Herr Dr. Soudry berät seit einigen Jahren Bildungsträger bei der Bewerbung um Maßnahmen vergaberechtlich. Außerdem berät er Jobcenter bei der rechtssicheren Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren.
Den Anfang der neuen Serie macht am kommenden Sonntag ein Beitrag zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2014 (2 BvR 1641/11) über die Zulassung weiterer Optionskommunen.
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