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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/05/2009 Nr. 2419

Bürokratieabbau: Zypries streicht 100 Bundesgesetze

WasteDas Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Ge­setz zur Rechts­be­rei­ni­gung auf den Weg ge­bracht, durch das rund 100 über­flüs­si­ge und ver­al­te­te Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen aus dem Bun­des­recht ge­stri­chen wer­den. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grund­ge­set­zes und in er­heb­li­chem Um­fang ver­ei­ni­gungs­be­ding­tes Über­lei­tungs­recht aus dem Ei­ni­gungs­ver­trag ist davon be­trof­fen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.

„We­ni­ger ist manch­mal mehr – das gilt auch für un­se­re Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen. Der um­fang­rei­che Be­stand des Bun­des­rechts ent­hält immer noch eine Viel­zahl von ver­al­te­ten Vor­schrif­ten und sol­chen, die keine prak­ti­sche Wir­kung mehr ent­fal­ten. Diese Vor­schrif­ten be­las­ten das gel­ten­de Bun­des­recht nicht nur zah­len­mä­ßig. Sie be­ein­träch­ti­gen auch die Funk­ti­on des gel­ten­den Rechts, das klar und zu­ver­läs­sig dar­über Aus­kunft geben muss, wel­che Vor­schrif­ten heute maß­geb­lich sind. Es ist eine stän­di­ge Auf­ga­be, den wach­sen­den Nor­men­be­stand mög­lichst über­sicht­lich zu hal­ten. Daher ist es wich­tig, un­se­re Rechts­ord­nung re­gel­mä­ßig von über­flüs­si­gen und nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Ge­set­zen zu be­frei­en“, sagte Zy­pries.

Der Ent­wurf hält am Kon­zept des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums fest, wo­nach alle Bun­des­mi­nis­te­ri­en sys­te­ma­tisch den Nor­men­be­stand ihres Zu­stän­dig­keits­be­reichs nach Vor­schrif­ten durch­fors­ten, die über­holt sind oder prak­tisch keine Wir­kung mehr ent­fal­ten. Der Ent­wurf setzt die fort­lau­fen­de und um­fas­sen­de Be­rei­ni­gung von Bun­des­recht durch die Bun­des­re­gie­rung fort und knüpft an die – tatsächlich be­acht­li­che – Be­rei­ni­gungs­bi­lanz die­ser Wahl­pe­rio­de an: Bis­lang wur­den be­reits 11 Rechts­be­rei­ni­gungs­ge­set­ze ver­kün­det, mit denen 1 040 Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen er­satz­los auf­ge­ho­ben, das Be­sat­zungs­recht voll­stän­dig und das ver­ei­ni­gungs­be­ding­te Über­gangs­recht zu gro­ßen Tei­len be­rei­nigt wor­den sind. Al­lein da­durch ist in­ner­halb der 16. Le­gis­la­tur­pe­rio­de der Be­stand des Bun­des­rechts trotz viel­fäl­ti­ger neuer Rechts­set­zung um 16 Pro­zent von über 5.200 auf knapp 4.400 Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen ge­sun­ken.

Eines der zentralen Ziele der Vergaberechtsreform war (GWB) und ist (VOL/ VOB/ FOV) der Bürokratieabbau. So hatte eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenes Gutachten herausgefunden, dass der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro verursacht.

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Eine Antwort zu „Bürokratieabbau: Zypries streicht 100 Bundesgesetze“

  1. Avatar von bobby
    bobby

    Die vom BMJ angegebene Zahl von 4.400 geltenden Ge­set­zen und Ver­ord­nun­gen erscheint einigermaßen fragwürdig. Mit heutigem Stand sind uns insgesamt 5.838 Gesetze und Verordnungen bekannt. Gezählt wurden dabei nur aktuell geltende Bundesrechtsnormen, die keine Änderungsgesetze oder -verordnungen sind. Würde man – wie eigentlich korrekt – auch geltende Änderungsnormen mitzählen, käme man sogar auf 5.087 Gesetze und 11.110 Verordnungen.