Kategorie:
Politik und Markt
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Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Der deutsche Gesetzgeber hat die erforderlichen Anpassungen bislang nicht verabschiedet. Für die Vergabepraxis stellt sich daher die Frage: Müssen öffentliche Auftraggeber bereits jetzt reagieren? Drohen Unternehmen Nachteile in Vergabeverfahren?
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Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren dazu geführt, dass zuletzt weniger Wohnungen gebaut wurden. Nachdem bereits seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine die Preise für die meisten Baumaterialien gestiegen waren, haben sich aktuell viele Materialien verteuert, die auf Erdölbasis oder energieintensiv hergestellt werden. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 % gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum.
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Oktoberfest 2026 – Festzelt-Vergabe wird im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Rechtsschutz geprüft
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Verfahren Verg 5/26 e
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, abgelehnt. Die beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 darf somit – nach Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni 2026 – erfolgen.
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Unter dem Titel: „Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin beendet“, berichtet der RBB, dass nach jahrelangem Streit um die Vergabe von Teilen des Berliner S-Bahn-Netzes der Vergaberechtsstreit beendet sei. Der Schienenfahrzeug-Hersteller Alstom habe gegenüber rbb|24 bestätigt, dass das Unternehmen keine weiteren juristischen Schritte unternehmen will. Die rund 15 Milliarden Euro schweren Ausschreibungen für die Beschaffung neuer Züge und den Betrieb der Stadtbahn sowie der Nord-Süd-Verbindungen hatte die Deutsche Bahn (DB) sowie Siemens und Stadler vergangenen Herbst gewonnen (siehe hierzu: Vergabeblog.de vom 02/09/2025 Nr. 72034).
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Die sechs geplanten Fregatten des Typs F126 für die Deutsche Marine werden nicht beschafft. Diese Entscheidung hat das Verteidigungsministerium aufgrund von erheblichen zeitlichen Verzögerungen, enormen Kostensteigerungen sowie nicht zu kalkulierenden Risiken getroffen. Ein Ersatz für die wichtige Aufgabe der U-Boot-Jagd ist bereits in Aussicht.
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Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Beginn der Legislaturperiode zehn Rahmenvereinbarungen mit externen Dienstleistern abgeschlossen. Das geht aus der Antwort (21/6366) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5854) der AfD-Fraktion hervor.
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Mit den am 10. Juni 2026 bekannt gemachten Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene schafft die Bundesregierung neue Erleichterungen für die öffentliche Beschaffung (siehe hierzu bereits: Vergabeblog.de vom 24/06/2026 Nr. 74651). Die Regelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft und sollen Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen auf Bundesebene beschleunigen und vereinfachen.
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Nach Ablauf der Stellungnahmefrist (s. Vergabeblog.de vom 23/06/2026 Nr. 74640) hat auch das Bundeskartellamt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle veröffentlicht. Die Behörde befasst sich darin insbesondere mit den geplanten Änderungen zur effektiveren Durchsetzung des Kartellverbots und damit auch mit dem vorgesehenen Vergabescreening.
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Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 neue Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung beschlossen. Die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung“ (AVV) sowie weitere Regelungen zur Beschleunigung von Beschaffungen wurden am 18. Juni 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft (siehe hierzu auch Vergabeblog.de vom 23/06/2026 Nr. 74635).
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Der Bund will Flächenländer von 2026 bis 2029 mit insgesamt 650 Millionen Euro jährlich unterstützen, damit diese Länder ihre von besonders hohen Schulden betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen













