Kategorie:
Politik und Markt
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Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen, betont die Bundesregierung
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Mit „Made in Europe and Partner Countries“ setzen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Infrastrukturminister Peter Hanke den nächsten Schwerpunkt der Industriestrategie 2035 um. Von insgesamt 117 Maßnahmen sind bereits mehr als 35 Prozent umgesetzt oder in Umsetzung. Nun soll auch die enorme Marktmacht der öffentlichen Hand stärker für den Standort genutzt werden: Rund 67 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand in Österreich jährlich für Produkte und Dienstleistungen aus. Dieses Geld soll künftig gezielter dazu beitragen, Wertschöpfung, Produktion, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit in Österreich und Europa zu stärken.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 durch. Für die Vergabepraxis sind insbesondere die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf Beschaffungs- und Investitionsvorhaben relevant.
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium des Innern (BMI) setzen damit einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom Juni 2026 um. Für öffentliche Auftraggeber ist der Start mehr als eine digitalpolitische Nachricht: Mit der zunehmenden Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen stellt sich immer dringlicher die Frage, wie deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Risiken bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
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Die Europäische Regelung über die öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement Act) soll nun unmittelbar bevorstehen: Die Annahme des Vorschlags der Kommission ist für den 9. September geplant. Die Reform zielt darauf ab, die EU-Beschaffungsvorschriften zu vereinfachen und zu straffen, die Digitalisierung zu stärken, europäische Präferenzkriterien einzuführen und öffentliche Auftraggeber dabei zu unterstützen, Umwelt-, Sozial-, Innovations- sowie Resilienz-Aspekte besser in die Vergabe zu integrieren.
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) hat im Allgemeinen Teil des Bundesanzeigers am 24.08.2026 die überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A bekannt gegeben. Auf Vergabeblog lesen Sie in Kürze eine rechtliche Einordnung der Überarbeitung.
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Der Bericht „Vergabestatistik. Bericht für das Gesamtjahr 2024“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) herausgegeben. Das Statistische Bundesamt hat den Bericht im Auftrag des BMWE erstellt. Anlass ist die Auswertung der öffentlichen Aufträge und Konzessionen mit Vertragsdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
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Unter dem Titel: „Brandenburg macht Weg frei für erleichterte Auftragsvergaben“ berichtet die Tagesschau über Bürokratieabbau in Brandenburg. Die Landesregierung führt das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg ein. Hierzu
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Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im 1. Halbjahr 2026 nach vorläufigen Berechnungen 71,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das staatliche Defizit damit um 36,6 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen ergibt sich für das 1. Halbjahr 2026 eine Defizitquote von 3,1 %.
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Neue Vergaberegeln, eine geplante Reform der UVgO und weitere Gesetzesvorhaben verändern die Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffung. Für Zuwendungsempfänger bedeutet das: Erleichterungen nutzen, aber Förderrisiken weiterhin im Blick behalten.













