Kategorie:
Politik und Markt
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„Von einer innovativen öffentlichen Auftragsvergabe an Startups profitieren beide Seiten: Startups gewinnen mit der öffentlichen Hand einen starken Kunden, der Wachstum und Skalierung unterstützt. Gleichzeitig erhält der Staat maßgeschneiderte Innovationen und kann damit die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher gestalten“, so lautet die Einleitung des Handlungsfeld 5 – „Vergabe und Wettbewerb“ der Startup- und Scaleup Strategie der Bundesregierung.
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Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sommersitzung überarbeitete Kriterien für Rechenzentren, Drucker und Wärmedämmstoffe beschlossen. Hersteller besonders umweltschonender Produkte können diese aktualisierten Umweltzeichen demnächst beantragen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA).
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Ein größerer IT-Ausfall bei der Berliner Justiz hat erneut verdeutlicht, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von stabilen digitalen Infrastrukturen sind. Zeitweise waren zentrale Arbeitsabläufe eingeschränkt, da Mitarbeitende nicht auf wesentliche IT-Systeme zugreifen konnten. Der Vorfall ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern wirft auch vergabe- und organisationsrechtliche Fragen auf: Wie können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass beschaffte IT-Systeme dauerhaft verfügbar, ausfallsicher und nachhaltig betreibbar sind?
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Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin setzt Sie darüber in Kenntnis, dass das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 537) am 16. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem 16. Juli 2026 begonnen werden.
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Bundesstatistik 2025 zeigt steigende Relevanz des öffentlichen Preisrechts
Verband sieht Notwendigkeit für personelle Stärkung der Preisüberwachungsstellen
Der Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW) weist auf die jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Bundespreisprüfungsstatistik 2025 hin. Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die erhebliche Bedeutung des öffentlichen Preisrechts als Instrument zum Schutz öffentlicher Haushalte vor überhöhten Preisen – gerade vor dem Hintergrund der steigenden Investitionen in Bundeswehr und Infrastruktur, beschleunigter Vergabeverfahren ohne Wettbewerb und einer zunehmenden Komplexität öffentlicher Aufträge.
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Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag. Diese Zahlen gehen aus dem Jahresbericht des Bundeskartellamts hervor. Der Präsident Andreas Mundt:
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Während der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause bewilligte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 16 Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr. Herausgehobene Projekte sind unter anderem die Fregatten vom Typ MEKO A-200 DEU sowie ein Hochenergie-Laserwaffensystem.
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Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten die verfassungsrechtliche Stellung der Federal Trade Commission (FTC) neu definiert. Auch für öffentliche Auftraggeber in Deutschland könnte das Urteil mittelbar relevant werden: Zahlreiche IT-Vergaben betreffen Leistungen US-amerikanischer Anbieter, deren Datenübermittlungen auf das EU-US Data Privacy Framework gestützt werden.
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Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat den entsprechenden Leitfaden aktualisiert und eine Hilfestellung für die Praxis.













