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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/06/2009 Nr. 2694

„Nimm 3, zahl 2“ – Mengenbündelung führt auch bei öffentlichen Aufträgen zu beachtlichen Preisreduzierungen

SparWie im wirklichen Leben: Die Geschäftsstelle des Kaufhaus des Bundes (KdB) hat für das Jahr 2008 eine Vergleichsbetrachtung der Nettopreise bei Nutzung von Rahmenvereinbarungen des Bundes gegenüber solchen aus dezentralen Beschaffungen durchgeführt. Auch wenn man ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Ergebnis nicht als repräsentativ angesehen werden kann“, so zeigt es doch eine unumstößlichen Trend: Die Auswertung ergab, dass das durchschnittliche Einsparpotenzial bei einem Einkauf der betrachteten Produkte über das KdB beachtliche 24,17 % beträgt, bei EDV-Verbrauchsmaterial sogar 54,73 %. Über das KdB beziehen aktuell 342 dort registrierte Bundesbehörden und bundesnahe Einrichtungen Produkte.

Dabei hatte sich das Bestellvolumen beim KdB im vergangenen Jahr nahezu verdoppelt: Nach im Mai veröffentlichten Daten standen zum Jahresende 263 Rahmenvereinbarungen zur Verfügung, die von den Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes abgeschlossen wurden, womit innerhalb eines Jahres 120 neue Rahmenvereinbarungen aus unterschiedlichen Produktkategorien hinzugekommen sind. Insgesamt wurden 32.588 Bestellungen elektronisch getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die  Anzahl der Bestellungen somit um 97% und erreichte den höchsten Stand seit Bestehen des Kaufhaus des Bundes. Insgesamt wurden Artikel im Wert von 24,1 Mio. € über das KdB beauftragt. Vertragspartner sind in der Regel mittelständische Unternehmen, die sich erfolgreich an den Ausschreibungen des Bundes beteiligt haben und die vereinbarten Produkte an die im KdB registrierten Unternehmen liefern.

In der aktuellen Untersuchung wurden insgesamt 38 Behörden unter anderem zu ausgewählten Produkten aus dem Bereich Büro- und EDV-Verbrauchsmaterialien befragt. Die Ergebnisse der Auswertung finden Sie hier.

Das KdB errreichen Sie über http://www.kdb.bund.de.

Als Lieferant haben auch Sie die Möglichkeit, sich an den Ausschreibungen für geplante Rahmenvereinbarungen zu beteiligen. Diese sind auf der e-Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de abrufbar.

Auf der Studien-Seite des Vergabeblog finden Sie einen Link zu weiteren Statistiken über das Bestellungvolumen beim KdB.

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Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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