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Es war im Jahr 2007, als der Vergabeblog das Licht der Welt erblickte. Damals nur von einem einzigen Autor betrieben. Die Idee: Ein hochaktuelles, fundiertes Online-Medium zum öffentlichen Auftragswesen, das sich nicht in der Betrachtung des Rechts und der Rechtsprechung erschöpft, sondern den Markt als Ganzes in den Blick nimmt, mit seinen Beteiligten und den Geschichten zwischen und hinter ihnen. Manchmal auch kritisch oder augenzwinkernd. Heute, 17 Jahre später, ist es Zeit für einen Relaunch, der mehr als nur ein Facelift ist.
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Professor Hermann Hill moderiert am 13. März zum zweiten Mal die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin. Doch was genau hat das Vergaberecht mit Kultur zu tun? Welche Ziele verfolgt die Tagung und wie profitieren Sie als Praktiker:in? Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), hat zum Thema „Was bedeutet Kultur für die Praxis des Vergaberechts“ mit Professor Hill gesprochen. Lesen Sie hier das Interview!
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Weil wir vom ersten Vergabetag im Jahr 2014 an immer viele Wochen vor der Veranstaltung ausgebucht waren, sind wir im vergangenen Jahr vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ins deutlich größere Maritim-Hotel gleich nebenan gewechselt. Was sich unter Corona-Beschränkungen noch ausging, reicht 2022 nicht mehr: trotz einer Kapazität von 600 Teilnehmern ist der Deutsche Vergabetag ganze drei Monate vor der Veranstaltung ausgebucht. Falls Sie kein Ticket haben, Lesen Sie trotzdem weiter, denn es gibt noch eine Möglichkeit. Und ein Anlass für einen kurzen Rück- und Ausblick auf die Leitveranstaltung zu Vergaberecht und öffentlichem Einkauf.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Es ist schon eine ganze Weile her, als Sie hier zum letzten Mal von mir etwas über die Entwicklung des Vergabeblog lesen konnten, in einem Beitrag aus dem Jahr 2012 (Vergabeblog.de vom 25/10/2012, Nr. 13583). Vielleicht ist der uns alle durch Corona treffende Bruch der Kontinuität des Laufs der Dinge der Anlass dafür, aber auch so ist es nach 8 Jahren an der Zeit, als Gründer des Vergabeblog mal wieder die Feder in die Hand zu nehmen und eine Zwischenbilanz zu ziehen: Vergabeblog 2007 – 2020. Wie die Zeit vergeht!
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Bei der Bundeswehr ist, zu Lande, zu Wasser, und in der Luft, der Wurm drin: Kein U-Boot taucht mehr (Handelsblatt v. 9.12.17), ganze 4 von 128 Eurofightern fliegen noch (Morgenpost v. 5.5.2018), und der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartel, fürchtet, ”dass der Marine die einsatzfähigen Schiffe ausgehen” (Bundeswehr-Journal v. 12.2.2018) – wohlgemerkt, in Friedenszeiten! Die Schuld dafür sucht man nun nicht etwa bei der politischen Führung – seit 2005 ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) in Unionshand – sondern hat sie, wie einfach, im Vergaberecht gefunden. Wie der SPIEGEL hier berichtet, schlagen Wirtschaftsberater des BMVG diesem angesichts der maroden Situation vor, ein Privatunternehmen für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte zu gründen. Die neue BWServices solle dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz zur Seite gestellt werden. Die neue Firma solle als GmbH frei vom Vergaberecht agieren können, möglich mache es ein „Gesetz zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“. Frei nach Pipi Langstrumpf “mach‘ mir die Welt, Widdewidde, wie sie mir gefällt”.
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Sie werden es am veränderten Layout des Vergabeblogs bemerkt haben: Nun wächst zusammen, was zusammen gehört. 2007 ging der Vergabeblog online, damals noch als 1-Autoren-Blog. Inzwischen zählen 40 regelmäßige Autorinnen und Autoren dazu. 2010 erwuchs aus den über 16.000 monatlichen Lesern des Blogs – ein Vielfaches jedes anderen Mediums zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen – das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Und nun führen wir Beides zusammen.
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Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW) auf Platz 3, Vergabeblog auf Platz 4, Behörden Spiegel auf Platz 5 (zum Vergrößern Klicken). AutorIn im Vergabeblog werden – Mail an info[at]vergabeblog.de. Mitglied im DVNW werden hier, Werbung schalten hier. Quelle: “Das öffentliche Beschaffungswesen aus Sicht der Vergabestelle”, empirische Studie der HAYS AG, 2012
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Es gibt öffentliche Aufträge, über die darf man sich wundern: So freut sich aktuell die Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH aus Berlin über den Zuschlag auf eine Ausschreibung des Bundesministeriums der Justiz (TED 2013/S 044-069806) im Wert von 2.079717,50 EUR ohne MwSt. Gegenstand: “Die Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen […] erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl)“.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)“ eingebracht. Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren Vergabeverfahren erfragen. Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit dem Initiator des Entwurfs, Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, u.a. Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und seit 1969 Rechtsanwalt in Berlin, über Hintergründe und Zielsetzung, die Kritik am Gesetzentwurf und darüber, dass das Vergaberecht nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.