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Gesetzentwurf von Linklaters – andere Kanzleien waren durch Aufträge von anderen Ministerien gebunden

Man kann darüber streiten, inwieweit sich Bundesministerien Sachverstand extern einkaufen sollen bzw. müssen. Insbesondere dann, wenn dieser der Erstellung eines Gesetzentwurfs dient. Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags verteidigte Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) die Vergabe eines Auftrages für ein Bankenrestrukturierungsmodell an die Kanzlei Linklaters und wies den Vorwurf des Lobbyismus zurück. Unerwartete Schützenhilfe bekam er dabei von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), der ebenso Wert auf externen Sachverstand legt. Wirklich interessant war aber die Begründung, warum der Auftrag an Linklaters vergeben wurde: Guttenberg erklärte, sein Ministerium habe vor der Vergabe des Auftrags an Linklaters auch bei mehreren anderen Kanzleien angefragt. Linklaters habe nicht nur das günstigste Angebot gemacht, sondern andere Kanzleien seien auch durch Aufträge von anderen Ministerien gebunden gewesen.

”Rechtsanwälte sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“, sagte zu Guttenberg in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwochabend vergangener Woche. Das Grundkonzept für den Gesetzentwurf stamme von seinem Ministerium. Die Kanzlei habe genaue Vorgaben bekommen und diese auch umgesetzt. Dass der Briefkopf der Kanzlei auf dem an die anderen Ministerien verschickten Gesetzentwurf gewesen sei, habe ihn allerdings ”nicht erfreut“, sagte der Minister.

Guttenberg erklärte, sein Ministerium habe vor der Vergabe des Auftrags an Linklaters auch bei mehreren anderen Kanzleien angefragt. Linklaters habe nicht nur das günstigste Angebot gemacht, sondern andere Kanzleien seien auch durch Aufträge von anderen Ministerien gebunden gewesen. Der Wirtschaftsminister erklärte, sein Ministerium verfüge zwar über Top-Juristen, aber nicht über das Fachwissen für diesen Bereich. Selbst das Justizministerium habe diese Kapazitäten nicht gehabt und Rat von außen einholen müssen. Guttenberg wies darauf hin, dass es in den Ressortgesprächen zwischen Wirtschafts- und Justizministerium über die Bankenrestrukturierung keine Einigung gegeben habe. Das Justizministerium habe an einem eigenen Entwurf gearbeitet. Ziel seines Ministeriums sei es gewesen, eine Lösung zu finden, die eine nachhaltige Sicherung der Finanzmarktstabilität ermögliche und sich unterhalb der Schwelle einer Enteignung bewege. Es bestehe weiterhin eine ”unbedingte Handlungsnotwendigkeit“, zu einer dauerhaften Lösung zu kommen. Dass das Justizministerium inzwischen einen eigenen Entwurf präsentierte, begrüßte zu Guttenberg ausdrücklich.

Die Linksfraktion kritisierte, dass bei der Bankenrestrukturierung durch den Streit zwischen den beiden Ministerien viel zu viel Zeit vergeudet worden sei. Es gebe offenbar kein Management in der Bundesregierung. Einen Gesetzentwurf von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen, das gehe ”unter keinen Bedingungen“. Die SPD-Fraktion bezweifelte die Angaben des Ministers, dass keine Verständigung mit dem Justizministerium möglich gewesen sei. Einen Gesetzentwurf von einer Kanzlei schreiben zu lassen, sei ”mehr als ungewöhnlich“, kritisierte die SPD-Fraktion. Auch dass zu Guttenberg einräume, nicht genügend Sachverstand im Ministerium zu haben, sei ”sehr bemerkenswert“. Guttenberg habe den Auftrag an Linklaters erteilt, obwohl klar gewesen sei, dass es nicht mehr zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen würde. Die FDP-Fraktion erklärte, die ganze Debatte sei nicht zielführend.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, das Ministerium könne nicht dauerhaft Spezialisten für solche Rechtsbereiche vorhalten, sondern müsse den Sachverstand von Fall zu Fall einkaufen. Auch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) lege Wert auf externen Sachverstand. Die Vorwürfe gegen den Wirtschaftsminister seien ”an Lächerlichkeit und Schizophrenie nicht mehr zu überbieten“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz

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