Heute geht es also in die 2. Runde: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt darüber, ob die Vergabe der Architektenleistungen zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ an den Architekten Franco Stella, Vicenza (Italien), gegen das Vergaberecht verstößt (Az.: VII-Verg 39/09). Was war geschehen?
Franco Stella hatte bei einem Architektenwettbewerb für das Projekt den ersten Preis gewonnen. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hatte ihm daraufhin den Architektenauftrag erteilt. Hiergegen hatte das Architekturbüro Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH (Berlin), einer der Drittplazierten bei dem Wettbewerb, ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren eingeleitet (wir berichteten).
Die 3. Vergabekammer des Bundes, dem Bundeskartellamt angegliedert, hatte daraufhin mit Beschluss vom 11.9.2009 (Az.: 3 – 157/09) festgestellt, dass der Vertrag mit Franco Stella nichtig und das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt nach der Preisgerichtsentscheidung zu wiederholen sei. Begründung der Kammer: Die Mitbewerber seien vergaberechtswidrig vorher nicht über den Vertragsschluss mit Franco Stella informiert worden (§ 13 Vergabeverordnung). Außerdem sei nicht ausreichend ermittelt worden, ob Franco Stella für die Teilnahme am Wettbewerb geeignet sei und eine einwandfreie Ausführung der übertragenen Planung gewährleiste. Franco Stella habe zur Durchführung des Projekts zwei große Architekturbüros eingebunden und so praktisch die gesamten Planungsleistungen auf eine „Projektgesellschaft“ übertragen. Im Ergebnis sollten damit nach Auffassung der Kammer am Wettbewerb bislang nicht beteiligte Dritte vergaberechtswidrig in die Planung einbezogen werden.
Bereits am Tag der Entscheidung der 3. VK Bund hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es die gerichtliche Überprüfung des Beschlusses durch das OLG Düsseldorf in die Wege leiten wird. Heute wird sich zeigen, ob der Vergabesenat des OLG Düsseldorf sich der Auffassung des BMVBS anschließt, wonach „die im Ausschreibungsverfahren angewandten Verfahrensregeln, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und nie beanstandet wurden, dem geltenden Vergaberecht entsprechen und deswegen das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.“
Die mündliche Verhandlung über die sofortige Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland beginnt 11.45 Uhr in Saal A 01 des Oberlandesgerichts.
Dr. Christian-David Wagner ist Rechtsanwalt in Leipzig und Berlin. Er betreut national und international agierende TK-Unternehmen, IT-Dienstleister, aber auch Bauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.
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