Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblog im August? Zwar hatte auch uns das Sommerloch etwas erfasst, gleichwohl nicht genug, um nur noch über das Wetter zu schreiben (was allerdings durchaus auch ein Thema wäre).
1. Mustervorlage für einen Vergabevermerk
Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen und Muster für die Erstellung von Vergabevermerken – die meisten sind veraltet oder unvollständig und damit unbrauchbar. Wir haben für Sie eine aktuelle, fundierte und alle Eventualitäten bei der Vergabe umfassende Vorlage für einen Vergabevermerk erstellt. Natürlich kostenlos. Den Vergabevermerk von Dr. Roderic Ortner finden Sie hier.
2. Private Ausschreibungsdienste vs. bund.de
§ 12 Abs. 1 der neuen VOL/A sieht vor, dass, sofern eine Ausschreibung im Internet bekanntgemacht wird, diese auch über die Suchfunktion von bund.de ermittelbar sein muss. Eine gute Sache für die Bieter, eine schlechte Nachricht für den Markt der privaten Ausschreibungsdienste, deren Geschäftsmodell eben u.a. darin besteht, öffentliche Ausschreibungen gezielt auffindbar zu machen. Diese rüsten sich daher gegen eine vermeintliche Verstaatlichung. Zum Hintergrund-Analyse von Marco Junk geht es hier.
3. Mehrvergütungsansprüche bei verzögertem Zuschlag
Der BGH hat gleich zwei mal seine bisherige Rechtsprechung zu Mehrvergütungsansprüchen des Bieters nach verzögertem Zuschlag bestätigt und dazu näher ausgeführt. Den für die Praxis sehr lehrreichen Beitrag von Martin Adams, Mag. rer. publ, finden Sie hier.
4. Serie “Zuschlagskriterien”
Die Frage, ob, und wenn ja in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, die festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln den Bietern bekannt zu geben, wird im inzwischen vierten Teil unserer sehr beliebten Serie von Dr. Christian-David Wagner hier behandelt.
5. Tellerrand
Abseits des vergabe(rechtlichen) Geschehens wollen wir im Vergabeblog fortan auch ab und zu über den Tellerrand schauen und uns verwandten Themen widmen, die aus unserer Sicht für die Leser von übergreifendem Interesse sind. Den Aufschlag macht der Beitrag von Marco Junk zur ersten Juristenausbildung ohne Staatsexamen hier.
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