Vieles wird gegen die Laufzeitverlängerung der insgesamt 17 deutschen AKWs ins Feld geführt, das Vergaberecht war sicherlich nicht das Nächstliegende – oder vielleicht doch? Wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen bekanntermaßen einer Neuausschreibung. Ein Aspekt, den Stefan Hertwig, Honorarprofessor für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf, aufmacht. Interessanter Artikel der Welt Online hier.
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