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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 26/08/2009 Nr. 3339

EU-Konsultationsverfahren zur Benachteiligungen europäischer Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Ausland

Angesichts der schwierigen weltwirtschaftlichen Situation gehen Regierungen zunehmend dazu über, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nationale Anbieter zu bevorzugen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Verankerung von „Buy American“- und „Buy Chinese“-Bestimmungen in den Konjunkturprogrammen der jeweiligen Länder. Um diesem Vorgehen entgegentreten zu können, hat die EU-Kommission mit Unterstützung des BDI (für Deutschland) ein Konsultationsverfahren eingeleitet, in dem sie um konkrete Informationen über Benachteiligungen europäischer Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Ausland bittet – auch Ihre Mithilfe ist gefragt.

Maßnahmen zum Schutz der nationalen Wirtschaft sind jedoch nicht nur in den genannten Ländern und auch nicht nur in Zusammenhang mit Konjunkturprogrammen zu beobachten. Möglichst konkrete Informationen über Diskriminierungen deutscher Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind für den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) als Grundlage für Interventionen gegenüber ausländischern Regierungen von großer Bedeutung. Hintergrundinformationen zum Konsultationsverfahren und den Fragebogen finden Sie hier.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen möglichst bis zum 15. September 2009 per E-Mail an:

1. Die EU-Kommission: trade-industry@ec.europa.eu

2. Den BDI: d.klein@bdi.eu

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