Die Bundesverwaltung verwendet so genannte freie (quelloffene) Software nach Angaben der Bundesregierung ”in großem Umfang“. In allen Ressorts würden ”Open-Source-Produkte in verschiedenen Bereichen, besonders umfangreich im Serverbereich eingesetzt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4746) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Insbesondere erfolge die Beschaffung von Software unabhängig vom Lizenzmodell ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
Wie die SPD-Fraktion darin erläutert, ist freie Software, auch Open Source, ”eine Vertriebsstrategie und ein Gesamtkonzept von Software-Entwicklung“. Ein Software-Produkt werde nicht nur als ”fertige“ Software an Kunden gegeben; vielmehr erhielten Nutzer mit der Software auch den Quellcode des Produkts. Dadurch werde ”freie Software zu einer Software, die für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf“. Die ”sicherlich bekanntesten Beispiele“ für ”unfreie“ Software seien das Windows-Betriebssystem und der Adobe Reader.
In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob sie plane, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen. Der Einsatz von quelloffener Software in der Bundesverwaltung werde von der Bundesregierung ”überall dort, wo sie geeignet und wirtschaftlich ist, empfohlen und unterstützt“. Damit verfolge sie das Ziel, ”quelloffene Software als gleichberechtigte Alternative im Entscheidungsprozess der Behörden bei der Softwarebeschaffung zu etablieren“. Die Beschaffung von Software erfolge – unabhängig vom Lizenzmodell – ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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Freie Software bedeutet nicht unbedingt Open Source. Offene Software bedeutet nicht unbedingt frei…