Richtlinie 2004/18/EG
Ein Gastbeitrag von RAin Julia Müller
Die Europäische Kommission erkennt die Dringlichkeit für den Rückgriff auf das beschleunigte Verfahren gemäß der Richtlinie 2004/18/EG bis Ende des Jahres 2011 weiterhin an. Mit Pressemitteilung vom 19.12.2008 (IP/08/2040) hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise die Dringlichkeit für die Anwendung der verkürzten Fristen des beschleunigten Verfahren grundsätzlich für alle größeren öffentlichen Projekte angenommen werde. Diese Praxis bei der Anerkennung der Dringlichkeit sollte ursprünglich bis Ende 2010 befristet sein.
Deutliche Fristverkürzungen
Beim beschleunigten Verfahren können die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen Mindestfristen verkürzt werden, wenn die Dringlichkeit deren Einhaltung unmöglich macht. In diesem Fall kann der öffentliche Auftraggeber die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge von 37 auf 10 Tage verkürzen, wenn die Vergabebekanntmachung elektronisch übermittelt wurde. Die nachfolgende Frist, innerhalb derer die Angebote einzureichen sind, kann von 40 Tagen auf 10 Tage gekürzt werden. Die Gesamtdauer beim offenen Verfahren kann damit, unter Berücksichtigung der Stillhaltefrist von 10 Tagen, von 87 Tagen auf 30 Tage verkürzt werden.
Bislang keine offizielle Mitteilung
Die Kommission hat bisher keine offizielle Mitteilung zur weiteren Anerkennung der Dringlichkeit veröffentlicht. Auf unsere Nachfrage hat sie aber nunmehr mitgeteilt, dass die Möglichkeit des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren vor dem Hintergrund der Bewältigung der Wirtschaftskrise bis Ende 2011 verlängert wird. Die Mitgliedsstaaten sind bei dem Rückgriff auf das Beschleunigte Verfahren bei größeren öffentlichen Projekten jedoch verpflichtet, die EU-Kommission zu unterrichten.
Dies mag angesichts der aktuellen Konjunkturerholung in der EU verwundern. Allerdings gehen die Kommissionsdienststellen in ihrer letzten Wirtschaftsprognose noch von einer „hohen Unsicherheit“ und „erheblichen Risiken“ für das EU-Wachstum aus (Pressemitteilung IP/10/1614), so dass offenbar eine Verlängerung der vorübergehenden Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur für erforderlich gehalten wird.
Die Autorin Julia Müller ist Rechtsanwältin der Sozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin und berät schwerpunktmäßig im Vergaberecht. Sie erreichen die Autorin unter Julia.Mueller[at]leinemann-partner.com.
Alexander Pustal
Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Assoziierter Partner der Wirtschaftskanzlei Görg Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Er berät die öffentliche Hand sowie private Unternehmen im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergabe. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen nachhaltige Beschaffung, Kreislaufwirtschaft und Public Private Partnerships.
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