Die EU-Kommission hat die Untersuchungen gegen die Tschechische Republik wegen Verstoßes gegen die europäischen Vergaberichtlinien bei Erwerbs von vier militärischen Transportflugzeugen ohne öffentliche Ausschreibung im Jahr 2009 eingestellt. Die Tschechen haben versichert, dass man künftig Abweichungen von öffentlichen Ausschreibungen beim Erwerb von Waren für militärische Zwecke (Artikel 346 AEUV) auf Ausnahmefälle beschränken werde, in denen es um die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes geht.
Hierzu hat die Tschechische Republik die nationalen Vergaberechtsvorschriften entsprechend geändert. Außerdem erkennt sie an, dass Mitgliedstaaten, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, auf Aufforderung der Kommission oder einer anderen zuständigen Behörde nachweisen müssen, dass die betreffende Maßnahme für die Wahrung ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes erforderlich ist.
Dies genügte der Kommission, die Untersuchungen einzustellen und von einer Klage vor dem EuGH abzusehen. Sie betont zwar in einer Pressemeldung, dass man “nach wie vor der Ansicht [ist], dass der Erwerb der Transportflugzeuge im Jahr 2009 einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren hätte unterliegen müssen, doch wurde der betreffende Lieferauftrag bereits vollständig ausgeführt. Folglich wäre eine Befassung des Europäischen Gerichtshofs gegenstandslos und würde nicht dem Schutz der EU-Interessen dienen”.
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