Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schwabe,

kurz und prägnant zu dem von Ihnen besprochenen Thema nun auch das OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2012 – 1 Verg 6/12:

[…]
„Allerdings teilt auch der Senat die (vom OLG Düsseldorf u.a. im Beschluss v. 19.10.2011 – VII-Verg 54/11 – VergabeR 2012, 199 überzeugend begründete) Auffassung, dass es ein Verbot der Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses bei Ausschreibungen nach der VOL/A 2009 nicht (mehr) gibt. Der zwischen Gesetzgebungskompetenz und Rechtsprechung unterscheidende Jurist kann zu keinem anderen Ergebnis kommen.“
[…]

Ich stimme Ihnen im Übrigen zu: Eine Klärung durch den BGH wäre sicherlich angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hahn

Reply